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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-02-14 · Heft 7 (14.2.1865) · p. Seite 100

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 7 (14.2.1865)
Date
1865-02-14
Page
Seite 100 (sequence 6)
Language
German
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D iöö die Äölkersprachen ein Verdrct gelegt ist, das selbst der Prophet EliaS nicht aufheben kann. Moses II. rügt daher auch den eingeriffenen Mißbrauch im geschäftlichen Verkehr, Schriftstücke in lateinischer Schrift zu unterzeichnen, „Wohl verstanden es unsere Vorfahren — sagt der Patriarch — in der reinen Landessprache zu schreiben und zu sprechen, allein wegen des erwähnten Verbotes haben sie absrchtlich die Landessprache verfälscht und verdorben." Nachum Trebisch — fügt der Verf. hinzu — habe zwar in seinem Commentar das erwähnte talmudische Verbot , nur auf die griechische Sprache bezogen, das sei aber grundfalsch, denn gerade diese wird im Talmud vom Verbiet ausgenommen; Trebisch habe aber dieses literarische Falsat begangen wegen einer damals anhängigen Anklage (siehe diese Blätter) und habe auch deshalb auf B. Kama 83 hingewiesen, wo gerade seiner Ansicht widersprochen wird. Das jüdisch-deutsche Jargon habe daher auch dieselbe Heiligkeit erlangt wie die hebräische, so daß I. Luria auch am Sabbath in diesem Jargon zu sprechen pflegte. — Moderne Kleidung könne man zwar in Deutschland nicht mehr verbieten, denn unsere Vorfahren kleideten sich schon wie wir, wenigstens sei aber das Nachahmen aller wandelnder Moden zu untersagen; besonders sündhaft sei es aber, wenn fromme Rabbiner sich in geistliches Ornat kleiden (24) Die heilige Schrift darf nicht in die Landessprache übersetzt werden (21); eine Übersetzung ist nur in das jüdisch-deutsche Jargon gestattet, da solches nicht von den Nichtjuden verstanden und auch mehr Paraphrase als Uebersetzung ist. Die orthodoxe Bibelanstalt, die hochdeutsche Bibelübersetzungen verbreitet, handelt daher dem Gesetze entgegen. Ist doch sogar der 8. Tebeth als Fast- und Trauertag im Schulchan Aruch §. 580 eingesetzt, weil an diesem Tage die Septuaginta verfaßt wurde und die griechische Sprache ist doch keine so verpönte wie die anderen Volkssprachen? Wehe ihnen, wehe ihren Seelen, die in diese Sünde verfallen sind! Die Hölle mag verschwinden, ihre Strafe bleibt ewig ungesühnt! Saadiah und Maimun haben zwar ihre Schriften arabisch geschrieben, allein ihr Arabisch war ebenso verderbt wie unser jüdisch-deutsches Jargon (65). Der Rabbiner darf gar keine Kenntniß von profanen Wissenschaften haben und niemals in der reinen Landessprache predigen; denn sonst schwindet er, wie ein Schatten in der Mitte seiner Jahre hin (41); und wenn die Ataaisgefehe die Erlernung prosanek Wissenschaften dem Rabbiner vorschreiben, so dürfen sie niemals mehr als das unumgänglich Nothwendige lernen und dies nur bei Nichtjuden. Ebenso darf, wenn vom Staate die Errichtung von Schulen geboten ist, nur von Nichtjuden der Unterricht in den Profanwissenschaften erlheilt werden; denn die jüdischen Lehrer sind in der Regel die Satelliten vom Jezer Hara, welche die Söhne und Töchter Zions zu Unsittlichkeit, Frechheit und Abfall verleiten. Besser ein stummes Götzenbild im Hause aufstellen, als den Lehrern, Doctoren und deutschsprechenden Rabbinern Zutritt zu verstatten; denn ihr ausathmendes Gift verbreitet überall Tod und Verderben (25). Präget es euern Kindern wohl ein, daß jeder ein Sünder und Kofer sei, der profane Schriften liest und besser ist es, die Kinder ganz ohne Thorakenntniß zu erziehen, als ihnen Thora und Wissenschaften zu lehren (S. 20). Kleine Nachgebigkeit führt hier zum größern Abfall. So wurde auch ia Berlin, anfangs, Pleßner zum Prediger ernannt, der den ganzen Tag in Talith und Tefillin sitzend den Sohar studirte und sich ganz wie ein Heiliger gebärdete. Nachdem aber nun einmal die Pforte durch einen, den sie für einen Heiligen hielten, geöffnet war, so schickte man denselben weg und berief einen andern Prediger, der besser die Neuerungsgier sättigte, und so wurde Berlin was es heute ist. Jerobeam verließ Jerusalem, seine Schüler aber blieben zurück, die sich in heiliger Demuth beugen und krümmen, aber im Herzen von Gott abgefallen sind (34). Die Synagoge muß nach uraltem Stil erbaut und eingerichtet werden; ohne Kuppel; die Bimah muß in der Mitte sich befinden; die Stände nicht alle ostwärts gerichtet sein; die Trauung darf nicht in der Synagoge stattfinden; Choralgesänge entwürdigen und entweihen den Gottesdienst und Umgänge mit der Thora auf dem Arme ist ein götzendienstlicher Gebrauch (34). Wer nur einer dieser Satzungen entgegenhandelt, der ist als Kofer rc. zu betrachten und ist auf ewig verdammt und verflucht; man darf ihm ungestraft jeden materiellen Schaden zu fügen (55) und nur die Landesgesetze schützen ihn vor peinlicher Strafe (41); man darf bei seinem Todesfall sich nicht mit seiner Leiche abgeben und die Angehörigen dürfen nicht um ihn trauern (50). Alles dies von Gottes- und Rechtswegen. Kh m.

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