Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 5 (31.1.1865)
- Date
- 1865-01-31
- Page
- Seite 69 (sequence 7)
- Language
- German
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m tenen Gottesdienst bezieht: „Es dürfte bei den jetzigen Zeitverhättnissen nicht überflüssig sein, zu bemerken, daß, wenn die Vertheidiger der göttlichen Macht der Fürsten glauben, sich auf die Worte des Apostels: „Es ist keine Gewalt, ohne von Gott", berufen zu können, dem gegenüber in der Bibel ausdrücklich gelehrt wird, daß auch die Volksvertretung eine von Gott verordnte Macht ist. In dem 4. Buch Mose, Cap. 11, ist geschrieben: „Und der Herr sprach zu Mose: Sammele mir siebenzig Männer unter den Aeltesten in Israel, die du weißt, daß die Aeltesten im Volk und seine Amtleute sind, und nimm sie vor die Hütte des Stifts und stelle sie daselbst vor dich; so will ich hernieder kommen und mit dir daselbst reden, und deines Geistes, der auf dir ist, nehmen, und auf sie legen, daß sie mit dir die Last des Volkes tragen, daß du nicht allein tragest." Aus dem Obigen ergibt sich ferner, daß sogar der gottbegeifterte Moses nicht ohne Volksrepräsentation zu regieren vermochte und daß auch diesen Volksvertretern der Geist Gottes mitgetheilt wurde. Wir halten zwar nicht dafür, daß Bibeltexte in politische Streitigkeiten ohne Noth einzumischen sind; wir möchten aber die Verfechter der absoluten Rechte der „Fürsten von GstteS Gnaden", welche es lieben, ihre Waffen aus diesem Arsenale zu entlehnen, herausfordern, einen gleich entscheidenden Text für ihre Doctrin zu citiren." Wir freuen uns dieser Anführung, die jedoch noch vielfach zu ergänzen wäre. Bekanntlich hält die Kölnische Zeitung etwas darauf, keine Inden zu Mitarbeitern und Correspondenten zu haben, und so ist der citirte Artikel auch nicht aus einer jüdischen Feder geflossen. Ein Jude würde daraus aufmerksam gemacht haben, daß dies eben einer der Unterschiede zwischen dem Neuen Testamente und unserer heiligen Schrift ist. Aber das mosaische Gesetz ist ja durch das Christenthum für seine Bekenner aufgehoben. Wir haben über den mosaischen Staat ausführlich in dem bald erscheinenden dritten Bande unserer „Religionslehre" gehandelt und heben hier nur zwei Stellen hervor (S. 197): „Als das oberste Princip ward die Freiheit des Volkes aufgestellt, und darum wurde sowohl das Volk nach der Feststellung des Gesetzes wiederholt um seine freiwillige Zustimmung zu demselben befragt, als auch dauernd war dem Volke das Recht der Selbstverwaltung gesichert." Hierzu wird in einer Anmerkung unter anderm hinzugefügt: „Interessant ist, wie MoseS der Volksversammlung die Bestellung von Richtern vorschlägt und das Volk zustimmt (5 Mos. 1, 9—14.), dagegen das Volk dem Moses den Wunsch, Kundschafter auszusenden, vorträgt und Moses zustimmt (das. 22, 23.)." Außerdem S. 198: „DaS gesamrnte Volk behielt sein Be- und Zustimmungsrecht in allen bedeutsamen Fällen, wurde aber sonst in dreifacher Weise vertreten, nämlich durch die zwölf Stammesfürsten, durch den Rath der siebenzig Aeltesten und den weitern Rath sämmtlicher Stammesfürsten, Aeltesten, Richter und Beamten." — Oesterreichischer Kaiserstaat. Auö dem Tokayergevirge, im Januar. (Privatmitth.) Der Zempleni Hiradö, ein dahier erscheinendes Wochenblatt, bringt aus der Feder eines gelehrten christlichen Pädagogen einen Artikel, betitelt „Israelitisches Schulwesen", welchem Hochwürden in Uebersetzung im Auszuge im Interesse der guten Sache ein Plätzchen in Ihrem weit verbreiteten Blatte gönnen mögen. „Ich freue mich herzlich, mich auch mit dem Innern der ujhelycr Musterhauptschule bekannt gemacht zu haben, und habe ich alles so eingerichtet gesunden, wie das große Werk des Jugendunterrichts denn auch in der That gehandhabt werden muß, wenn anders es berechtigten Anspruch machen will, auch von den Pädagogen der Neuzeit in jeder Beziehung zweckentsprechend genannt zu werden. Und wahrlich, ich fand in diesen ehrwürdigen Räumen alles das, was das Aufblühen einer Lehranstalt nach jeder Richtung hin nur befördern kann. Innere Einrichtungen, wie sich die protestantischen Schulen des Landes zur Zeit kaum rühmen können, Lehrkräfte, die auch einer höheren Lehranstalt zur Zierde gereichen würden, und was endlich die Fortschritte der Schüler betrifft — so kennen wir ja alle die vorzügliche Begabtheit dieses Stammes nur. zu gut, als daß wir bei solch gediegener Pflege in denselben noch etwas UeberraschendeS finden könnten. Es ist hier in den Herzen der Kleinen der heilige Glaube der Väter in seiner vollsten Reinheit erhalten, neben den ererbten religiösen Gefühlen jedoch sind zugleich auch die edelsten Gefühle und Sympathien für das Vaterland in erfreulichster Weise geweckt. Nachdem der geehrte Herr Verfasser die verschiedenen Zeiträume der Schule gründlich besprochen hatte fuhr er fort: