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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-01-31 · Heft 5 (31.1.1865) · p. Seite 67

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 5 (31.1.1865)
Date
1865-01-31
Page
Seite 67 (sequence 5)
Language
German
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67 Literarischer Wochenbericht. Bonn, 18. Januar. Unter den Auspicien des verdienstvollen Prof. Lelio della Torre hat ein bewährter Schriftsteller in Trieft eine italienische Uebersetzung deS „Neuen israelitischen Gebetbuches" von Dr. Ludwig Philippson unternommen. Bonn, 19. Januar. Der dritte Band der „Israelitische Religionslehre, ausführlich dargestellt von Dr. Ludwig Philippson" ist im Drucke vollendet.- Der Band befaßt 25 Druckbogen großen Octavs, und zwar an Text des Werkes selbst, ohne Beilagen. Wir stellen, unserer Gewohnheit gemäß, hier das Vorwort her: „Drei Jahre sind seit dem Erscheinen des zweiten Bandes verflosien und wir haben uns bei den Freunden dieses Werkes wegen dieser Verzögerung zu entschuldigen. Sie hatte ihren Grund in einer langen Zeit schwerer Erkrankung und Augenschwäche, welche den Verfasser nöthigten, sein fast dreißig Jahre mit Liebe gepflegtes Amt niederzulegen und. ein milderes Klima aufzusuchen, zugleich aber auch ihm manche Arbeiten, welche zur Vollendung dieses Werkes nothwendig waren, eine Zeit lang unmöglich machten. Mit desto größerer Freudigkeit gingen wir nunmehr an die letzte Bearbeitung dieses Theiles. Er befaßt die gewöhnlich so benannte Sittenlehre. Unsere Darstellung unterscheidet sich hier von früheren Werken aus diesem Gebiete in wesentlichen Punkten. Zunächst war es unser Bestreben, nicht blos ein Grundprincip an die Spitze zu stellen, und zwar das von der h. Schrift selbst für die israelitische Religion aufgestellte, nämlich das Princip der Heiligung, sondern auch alle Theile der Sittenlehre auf dieses Princip zurückzuführen, alle als Ausstrahlungen dieses Princips zu manifestiren. Die tiefe innerliche Consequenz, welche durch den ganzen Mosaismus geht und die ihn zu einem lebendigen System macht, kommt erst hierdurch zur Erkenntniß und Geltung. Erst hierdurch werden die Abweichungen, Ausschreitungen und Willkürlichkeiten offenbar, auf welche die späteren religiösen Erscheinungen in der Menschenwelt eingegangen. Ferner. In der Verfolgung dieser Consequenz und von dem Grundgedanken des Mosaismus aus, daß Lehre und Leben identisch sein müssen und dieses nach allen seinen Richtungen hin jene zu verkörpern habe, konnten wir uns nicht auf das Leben des Individuums beschränken, die Sittenlehre nicht in dem Leben des Einzelnen als solchen erschöpft glauben, sondern die Allgemeinheit des Menschengeschlechtes mit ihren Bestrebungen und Zielen, der Staat und die Gesellschaft mit ihren Grundsätzen, Rechten und Pflichten mußten der Erörterung vom Standpunkte der israelitischen Religion unterzogen werden. Erst hierdurch wurde die Totalität der auf den Mosaismus gegründeten israelitischen Religionslehre wieder hergestellt. Wir hatten also hier das Gesetz in seinem Princip und in seiner concreten Gestaltung anzugeben und zu betrachten, wobei wir aber nicht bei dem mosaischen Gesetze stehen bleiben, sondern, wo es nöthig, dessen spätere Entwickelung durch die Tradition beachten und verfolgen mußten. Daß wir uns hierbei auf das Nothwendigste beschränken mußtenlag in dem Zwecke unseres Werkes. Es war in der neueren Zeit von den Reformern innerhalb des Judenthums der Grundsatz aufgestellt worden: Trennung des Religiösen und des Politischen im Judenthume. Aber dieser Grundsatz, der wohl seine praktische Anwendung auf einige kleine Ueberreste früherer politischer Zustände der Juden haben und dadurch blenden konnte^ widerspricht der ganzen Natur der israelitischen Religion und verleitet zünden wesentlichsten Jrrthümern. Er beruht auch nur auf einer beschränkten Auffassung des Religiösen und Politischen. Der Staat soll keine Kirche, keine Confession sein. Aber religiös muß er sein. Seine Principien müssen die lautersten, aus der Bestimmung des Menschen, aus dessen Verhältniß zu Gott hervorgehenden fein; seine Entwickelung muß auf die Ziele hingehen, zu welchen die Religion den Menschen führen will. Die Trennung zwischen dem religiösen und gesellschaftlichen Leben, die gesondert und selbständig nebeneinander herlaufen sollen, ist unmosaisch, nichtisraelitisch, unreligiös. Die Religion allein auf das individuelle Leben zu beschränken und die menschliche Gesellschaft außerhalb der höchsten religiösen Principien zu erklären, ist ein zwiefacher, schwerer Jrrthum. Wir geben zu, daß es erst die neuere Zeit war, welche in ihrer Entwickelung zu dieser Erkenntniß kommen konnte, aber um so weniger darf sie sich vor ihr verschließen. Das Verhältniß von Kirche und Staat hat an sich hiermit gar nichts zu thun, sondern wird erst als Folgerung aus den religiös-socialen Principien berührt. Begnügte man sich daher in früheren Werken mit der Besprechung der Pflichten, welche das Individuum gegen den Staat und die Gesellschaft zu üben habe, so mußten wir die Betrachtung der Allgemeinheit und ihrer Institute, Staat, Re-

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