Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 4 (24.1.1865)
- Date
- 1865-01-24
- Page
- Seite 57 (sequence 11)
- Language
- German
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sf senfeld ÜNd Religionslehrer Heinrich Deutsch Vorlesungen; und zwar ersterer über die Mineralwasser und ihrett'' Ursprungs' letzterer - über die Art Und Weise der öffentlichen Vorlesungen 'bei den alten Hebräern, Mt dem Zeichen des lauten Beifalls aller Anwesenden gehalten. •" H. Rösenberg, Musterlehrer. Agram, 31. December. (Privatmitth.) - Die „Ostdeutsche Post" schreibt von hier : Die israelitischen Bewohtter des größten Theiles der Monarchie dürfen Grund uttd Boden erwerben. In Galizien und in der Bukowina ist an dieses Recht die sonderbare Pflicht geknüpft, eine gewisse Bildung zu besitzen. In der Militärgrenze aber darf ein Jude unter keiner Bedingung sich ankaufen, ja nicht einmal Pächter eines Hauses oder Grundes werden. Das wurden wir durch eine Kundmachung des Aerars, betreffend die Verpachtung deS neuen Kursaales und der dazu gehörigen Restaurations - Localitäten in den Herkulesbädern bei Karansebes wieder einmal recht inne. In den allgemeinen Bedingnissen der Verpachtung heißt es erstens: „Zur Ueberreichung eines Offertes wird jeder k. k. österreichische Unterthan zugelassen", wenn er die Fonds und die nöthigen Eigenschaften besitzt. Zweitens: „Israeliten sind von dieser Pachtung ausgeschlossen." Drittens: „Der Pächter kann sich zur Ausübung seines Pachtrechtes auch eines Bestellten, der aber kein Jsraelite fern darf, bedienen u. s. w." Abgesehen von dem formellen Widerspruche, der zwischen dem ersten und den beiden anderen Absätzen herrscht — denn wenn im ersten Absätze jeder österreichische Unterthan die Localitäten pachten kann, so hätten doch gleich dabei die Israeliten ausgenommen werden sollen aber wie gesagt, abgesehen hiervon, ist es doch geradezu unglaublich,' wie man in der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts in einem constitutionellen Staate Gesetzesbestimmungen aufrechthalten kann, die doch sicherlich ungerecht und antiquirt find. Sonst ist man gewohnt, bei so harten Gesetzen eine „milde Praxis" walten zu lassend Ich erinnere an einen ähnlichen Fall. Kraft eines Landesprivile'gmms dürfen auch in Steiermark sich keine Israeliten feststtzen und doch hat sich in Graz, der Hauptstadt jenes Landes, bereits eine förmliche ist. Gemeinde angesiedelt; ich weiß, daß die Regierung hier stillschweigend jenes Privilegium ignorirt hat; wäre das Gleiche nicht auch bei der Militärgrenze angezeigt? Paris, 1. * Jaüücst. Die „Arch. isr.“ ettthÄten dineü ausführlichen Bericht über die im StädthüD abgehaltene Versammlung/ bestimmt, die, nachdem der Seinepräfect, Baron Haußmänn, zur Erbauung zweier neuer Tempel' 2 Mill. Frcs. bewilligt hat und' bereits früher 1^/2 Mill. durch Actien beschafft worden, noch' erforderlichen 500,000 Frcs. zusammenzubringen. Es wurde viel debattirt und wenig gethan, denn es wurden in der Versammlung nicht, wie die öffentlichen Bl. brachten, die ganze Summe gezeichnet, sondern nur 100,000 Frcs. und man bemüht sich jetzt um den weiteren Rest. — Wie wir bereits bemerkt, fragt es sich jetzt, welcher Ritus, der deutsche oder der portugiesische, in die neu zu errichtenden Tempel eingesührt werden solle? Mit Befriedigung liest man über diesen'Gegenstand einen Erlaß des pariser Consistoriums, in welchem dieses erklärt, daß es die Absicht hege, „die Anhänger beider Riten vermittelst einer Fusion in einem gemeinsamen Heiligthume zu vereinigen." Es heißt darin weiter: „Und in der That, das Confistorium hat schon seit langer Zeit den Entschluß gefaßt, eine Commission sä hoc §u constituiren, bestehend aus' Rabbinern und Laienmitgliedern, gewählt unter den Israeliten beider Riten, deren Einsicht und Wissen in religiösen und liturgischen Angelegenheiten eine reelle Garantie für die heiligen Interessen, die es zu berathen gilt, gibt. Das Consistorium hat demnach allen Grund, zu hoffen, daß seine Glaubensgenossen aus beiden Riten in den Maßnahmen, welche die Specialcömmission auszuarbeiten berufen ist, die völlige Befriedigung finden werden, welche sie in Bezug auf die gemeinsame religiöse Üebung in dem Gott geweihten Tempel wünschen. — Die Israeliten Frankreichs haben einen herben Verlust erlitten. Am' 10. Dec. verstarb der 'als Schriftsteller wohlbekannte Gerson L e vH zu Metz, 81 Jahre alt. Geboren daselbst am 25. Febr. 1784, hat er seine beste Ausbildung in Frankfurt' U/Main erhalten und' lehrte daselbst die französische und hebräische Sprüche. 1814 nach Frankreich zurückgekehrt, errichtete er in, Metz einen Buchhandel und gehörte 1819 zu Gründern "der Akademie von Metz, welcher er im Laufe der Zeit verschiedene intereffante Berichte äbstättete. Damals' wurde er auch verantwortlicher Gerant des Iväejrönäant und blieb es bis 1855. Die jüdischen Angelegenheiten, be- 4*»