Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 4 (24.1.1865)
- Date
- 1865-01-24
- Page
- Seite 51 (sequence 5)
- Language
- German
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51 hältniffe Israels. andere als in der Jetztzeit. Man hatte früher sowohl abweichende Anschauungen über die Religionsbedürftigkeit der Frauen und ihrer Verpflichtung zur Theilnahme am Gottesdienste, wie auch die Verhältnisse, in welchen Frauen in unserer Zeit zu Besitz und Vermögen, Erwerb und Geschäft stehen, andere geworden sind. Wir müssen uns von den orientalischen Anschauungen'über das weibliche Geschlecht, wie sie noch durchaus in den alten Cafuiften und vielfach auch in den vererbten Institutionen der Gegenwart noch herrschen, fteimachen. Das weibliche Geschlecht hat dasselbe Interesse an der Einrichtung und Erhaltung von Synagoge und Schule und sonstigen Gemeinde-Institutionen wie der Mann. Ob der Mann dazu berufen ist, gewisse Pflichten zu üben und Mizwoth zu übernehmen, wovon das Weib befreit ist, ändert den Standpunkt nicht und ist gleichgiltig für die Entscheidung. Wir halten das ganze sogenannte Mizwothwesen in unserm Synagogalcultus für keinen wesentlichen Bestandtheil desselben. Es ist nicht ursprünglich, sondern hat sich erst aus den Zeitverhältnissen so entwickelt, die es auch wieder ändern, und abrogiren können. Uebrigens gibt es auch Gemeinde- Institutionen, welche in unserer Zeit ausschließlich oder hauptsächlich für Frauen eingerichtet sind und von ihnen benutzt werden (Mikweh). Auch selbst die biblische Rücksichtsnahme für die Witwen und ihre Gleichstellung mit den Armen kann in unserer Zeit nicht allein mehr maßgebend sein) denn die Frauen unterliegen jetztnicht me.hr in Bezug auf Erbschaft und Gewerbe solchen Beschränkungen wie früher. Witwen sind oft reiche Capitalistinnen und Eigenthümerinnen einträglicher Geschäfte gleich den Männern. Worin läge da bei der Besteuerung ein Grund der Schonung ärmeren Männern gegenüber? Wenn der Witwenstand eine einzelne Person in eine drückendere Lage versetzt hat: so verdient die Person, nicht der Stand Berücksichtigung. Die Frage über Heranziehung auch derjenigen Eltern zur Älterhaltung der Schulen, welche gar keine Kinder haben oder doch keine schulpflichtigen, ist ähnlich und verwandt. Man sagt mit Recht: die Einrichtung und Erhaltung von Schulen ist eine allgemeine Pflicht der politischen. Gemeinde, der menschlichen Gesellschaft. Es ist jedem an der intellectuellen Ausbildung der Kinder auch des andern, nicht blos seiner eigenen gelegen. Was von der intellectuellen, gilt in noch höherem Grade von der religiösen Ausbildung. Es hat jeder dasselbe Interesse an der Pflege der Religion und der Erhaltung der Institutionen dafür. Auch so jemand von der Synagoge keine gleich große Nutznießung hätte, sie gar nicht oder nur selten besuchte; ob er Kinder oder keine in die Religionsschule schickt: er muß diese Anstalten nach Verhältniß seiner Kräfte unterstützen helfen. Ob die Frau zu einzelnen Mizwoth nicht verpflichtet und somit nicht daran betheiligt ist, scheint uns irrelevant. Die Befreiung der Witwen als solcher von den Gemeindesteuern oder die Erleichterung der betreffenden Lasten um ein Drittheil vermögen wir nicht als gerechtfertigt zu erkennen. vr. Rothschild, Rabbiner. Literarischer Wochenbericht. Bonn, 13. Januar. Angekommen: Catalogue de Ja Bibliothdque de litl^rature hgbraYque et orientale de feu Mr. Joseph Almanzi. Padue, cliez Antoine Bianclii. 1864. Diese kostbare Büchersammlung, welche aus 2232 Werken aus dem Gebiete der Theologie, vorzugsweise des Judenthums, aber auch anderer Religionen, zum kleineren Theile der neueren Literatur angehörig, zum andern sehr seltene Werke umfassend in alten und neueren Sprachen, dann aber aus 332 meist hebräischen Manuscripten, von denen viele bis jetzt noch nicht gedruckt worden sind, und endlich aus 1345 Hebräischen Schriften, einige von sehr großer Seltenheit, besteht, soll im Ganzen verkauft werden und sind Adressen an David Castelfranco in Triest zu richten. Der Katalog ist von Luzzato abgefaßt. — Deutsches Lesebuch für israel. Schulen, herausgegeben von D. L. Adler, kurf.-hess. Landrabbiner (Kassel, Bertram, 1864). In 3 Abtheilungen: Religion undEMesittung, Geographie und Geschichte, Natur-und Gewerbekunde, fdtb in einem starken Bande (486 S.) aus der Feder der besten Schriftsteller in gebundener und ungebundener Sprache Lesestücke für die jüdische Jugend in großer Fülle und Mannigfaltigkeit wohl geordnet zusammengestellt und in angemessenster Auswahl das Allgemeine mit dem specifisch Jüdischen verbunden. Gegenstände und Darstellung sind dem jugendlichen Alter völlig entsprechend und reiht sich darum dieses Lesebuch den besten an, welche die deutsche Pädagogik besitzt: Kein geringer Vorzug ist die große und deutliche Schrift. Wir empfehlen daher dieses Lesebuch allen jüdischen Schulmännern zur Prüfung und Einführung. — Religiöse Reden bei freudigen Familienereigniffen von Benedict Hause, Lehrer. Franks. a/M.