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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-01-17 · Heft 3 (17.1.1865) · p. Seite 35

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 3 (17.1.1865)
Date
1865-01-17
Page
Seite 35 (sequence 5)
Language
German
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35 einem dieser Leute kaufte oder nachher von einem Juden, einem Helfershelfer derselben (a Jew accomplice of theirs), und zwar unter Umständen, die feinen eigenen Verdacht erregten, als er später darüber nachdachte." Das Weltblätt, die Hmos, trug in ihrer Nr. v. 11. Nov. nebst der gesammten weitläufigen Bittschrift auch die obige Verleumdung nach allen Seiten der Windrose dahin. DeS andern Tags enthielt dasselbe Blatt die wackere und männliche Entgegnung des Herrn Henry Kisch, welche inzwischen Ihren Lesern mitgetheilt worden. Die erste Kunde von jener Aeußerung der Intoleranz erhielt ich durch das Jewish Chronicle fcom 18. Novbr., und meine Empfindungen darüber lasien sich schwer beschreiben. Der Umstand, daß der Vorwurf von Deutschen im Auslande geschleudert worden sei, erhöhte meinen Schmerz und ein Versuch der Abwehr schien mir ein nicht unverdienstliches Beginnen. Die Zeit war freilich schon etwas vorgerückt, seit die Verleumdung zuerst war ausgesprochen worden; und gerne hätte ich es gesehen, daß ein. anderer den Kampf ausgenommen hätte: denn meine durch Berufsarbeiten äußerst beschränkte Zeit verstattete mir nicht, jenes schnell fertige Einschreiten, wie es der geflügelte Schritt der Tagespreffe in unseren Zeiten erheischt. Jndeß^üeb der obenerwähnte Protest des Herrn Kisch voü^Berein unberücksichtigt; ja, dieser edle Verein ließ sich mit einer wahrhaft kindlichen Unbefangenheit die Huldigungen des deutschen Volkes gefallen und athmete sein Behagen an so lieblichem Weihrauch in seinem Organ, dem in London erscheinenden deutschen Wochenblatte Hermann, in gewohnten Tiraven aus. Die Thalsache ist, das deutsche Volk kannte nur die löbliche Seite von des Vereins Thätigkeit, da es den Hermann nicht liest. Unter diesen Umständen fand ich es für angemessen, am 22. Nov. ein kurzes verbindliches Schreiben an den Redacteur des Hermann, der zugleich zum Comitä des Rechtsschutzvereins gehört, zu richten, worin ich ihn ersuchte, eine dem Schreiben beiliegende Adresse in den Spalten des Hermann abzudrucken. Die Adresse lautete, wiMßolut: x| T^tu^^nterpellation des gesunden Menschenverstandes an den deutschen Rechtsschutz Verein." „Der deutsche Rechtsschutzverein in London, der sich des unglücklichen Müller mit so vielem Eifer und Edelsinne angenommen, hat in seiner Bittschrift an den Staatssecretär der innern Angelegenheiten die folgende Stelle mit einfließen lassen: „„Wenn Müller u. s. f.bis: nachdachte"" (wie oben). . . „Der Unterzeichnete enthält sich für jetzt jedes Urtheils über diese — auffallende Stelle. Er begnügt sich, dieselbe in den Spalten des nämlichen Blattes zu wiederholen, welches über die Wirksamkeit des Vereins in größter Ausführlichkeit berichtet hat. Und indem er so thut, erlaubt er sich an den deutschen^Mechtsschutzverein die Frage zu stellen: f „auf welche Gründe gestützt der Verein es für gut fand, eine Vermuthung auszusprechen, welche in ihrer Tragweite für alle jüdischen Glaubensgenossen die kränkendste Beschuldigung einschließt; was den Verein berechtigt hat, in dem vorausgesetzten Mitschuldigen gerade einen Juden anzunehmen." „Der Mechtsschutzverein kayn und darf diese Frage nicht unerwidert lassen. Er ist eine Erklärung nicht blos den Juden schuldig, er schuldet sie der öffentlichen Meinung, die er durch seinen Ausspruch.herausgefordert hat; er schuldet, eine Erklärung dem erhabenen Principe der Gleichheit und Duldung, welches in diesem freien Lande waltet; er schuldet endlich eine Erklärung dem großen deutschen Vaterlande, in dessen Namen und Sinne der Verein hervorgetreten, demselben Vaterlande, welches mit einem Gefühl edler Entrüstung den Unterschied zwischen Christen und Juden aus seinen Satzungen und Gewohnheiten ausgelöscht hat." „Der Unterzeichnete ist ein Angehöriger derselben Religionsgesellschaft, welche nach dem Jdeengange der obigen Stelle in Gefahr steht, der Mitschuld an dem Verbrechen des Mordes geziehen zu werden. Er ist aber zugleich ein Deutscher und fühlt als ein Deutscher; und auf diese Leiden Eigenschaften begründet er sein Recht, an den Verein jene ernste, dringende Frage zu stellen." „Man frage nicht, warum gerade der Unterzeichnete und kein anderer mit jener Beschwerde hervorgetreten sei. Das Aergermß, welches der Rechtsschutzverein durch die obige Stelle gegeben, wird gewiß zu dieser Stunde von Tausenden von jüdischen und christlichen Herzen glühend empfunden. Aber in Angelegenheiten, die so sehr für sich selbst reden, hat jeder ein Recht, gehört zu werden, der zuerst das geeignete Wort findet." Manchester, den 22. Nov. 1864. Heinrich Zirndorf. Die allerdings sehr mäßige Hoffnung, daß der Hermann obige Adresse abdrucken würde, gründete sich auf

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