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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-12-16 · Heft 51 (16.12.1862) · p. Seite 744

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 51 (16.12.1862)
Date
1862-12-16
Page
Seite 744 (sequence 12)
Language
German
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btfe' beit ,Menschenfreund"' in der Thatbetrüben:- ' Ja, rvir! wissen - auch - ferner j baßin Deutschland ähnliche Verhältnisse waren-/ wie siejetzt in Kürlantz find: l War das Schulwesen auch in Deutschland besser/ den Juden fiel es trotzdem schwer, ihre Kinder in öffentlichen Schulen erziehen -zu lassen. 'Fällt es daher Jemandem ein, die Mitauer Juden dafür verantwortlich zu machen? Ebenso haben die besten, die edelsten Frauen in jener Uebergangsperiode,die nach Mendelssohn für die deutschen Juden anfing, dem Judenthume sich abgewandt, weil das weibliche Gemüth.von dem äußerlich Unschönen und Unharmonischen, das jede Uebergangsepoche hat, sich abgestoßen fühlt. Wem fällt es einjeden Einzelnen -dafür zur Rechenschaft zu ziehen? Wenn aber achtungswerthe Männer sich getroffen fühlen in Dem, was kein Mensch ihnen zum Vorwurf macht, und-was sie als Einzelne-weder verschuldet''haben, nöch wofür sie verantwortlich sind-"warunr fühlen sie nicht die Schuld und warum dertheidigen sie sich nicht gegen den Vorwurfder sie allerdings als Einzelne treffen kann; „daß sie es noch zu keiner Corporation haben bringen können, die sie der Regierung gegenüber vertreten kann?" Warum sind sie die Antwort darauf schuldig geblieben: „daß sie nicht zu geselligen , ja, nicht einmal zu w o h l t h ä t i g e n Zwecken zu vereinen find?" Wir wollten nichts weiter, als jenen achtungswerthen Männern zeigen, daß es uns nicht um Pasquille zu thun ist, und daß es nicht unsere Schuld ist, wenn sie sich persönlich angegriffen fühlten, wo von allgemeinen Verhältnissen die Rede war: Wir lassen den Gegenstand fallen und sind überzeugt, daß auch für Kurlands Juden eine Zeit kommen wird, wo sie reif genug sein werden, Zustände besprechen zu hören, die sie nicht verschuldet, die sie aber sicher bessern werden. - r Petersburg, 26. November. Ein Telegramm meldet: Das heutige Journal de St. Petersburg theilt die Grundlagen des dem Reichsrathe unterbreiteten Handelssteuergesetzes mit. Sie bestehen in gleichmäßiger Zulassung der Inländer und Ausländer zu den Kaufmannsgilden- und in Beibehaltung der socialen Privilegien des Kaufmannsstandes. Bezüglich der ausländischen Juden werden die gegenwärtigen Bestimmungen aufrecht erhalten. — Wenn wir recht unterrichtet sindso hängt die Aufnahme eines ausländischen Israeliten von der besondern Genehmigung des Ministers des Innern ab. Also doch wieder eine' Ausnahme hinsichtlich der Juden. . Aber gerade in industrieller Hinsicht wärendiese in «einem so großen Reiche von Nützen: Peter der Größe theiltebekanntlich die Furcht vorden Juden -nicht — er kannte seine Russen, und'traute ihnen nach seinem bekannten Ausspruch die Fähigkeit zu, die'Juden zu überlisten.) Petersburg, im November. Dem Berichte über die unter dem 29. d. veröffentlichten' Grundzüge der Justizreform fügen wir ergänzend hinzudaß §. 119 und 120 des zweiten Titels von der Proceßordnüng bei Verbrechen gegen die Religion handeln. Sie lauten : „119. Die Verbrechen gegen die Religion, welche zur Competenz der weltlichen Gerichtshöfe gehören, werden nach den Regeln der gewöhnlichen Proceßordnüng abgeurtheilt. Die Gesichtspunkte, welche bis jetzt die'Ministerien des Innern und der Justiz iit Fällen von Apostasie und'Schismä leiteten, gehen-fortan in die neuen Reglements fürdie' Gerichtshöfe -über: -120/ In den Fällen von Verbrechen und Vergehen gegen die orthodoxe Religiös (griechisch), ber denen die- Hinzuziehung der Geschworenen zur Aburtheilung erforderlich sein wird, müssen diese der orthodoxen Religion angehören." — Aus 120 geht hervor, daß auch Verbrechen gegen die übrigen Religionen außerder griechischen strafbar seien, aus beiden Paragraphen aber, daß die bisherigen strengen Gesetze, welche auf den Uebertritt von der griechischen Religion zu einer anderen und auf den Rücktritt von dieser zur früher bekannten die höchste Strafe verhängen, aufrecht erhalten bleiben. ' Petersburg. Der „Hamagid" theilt mit, daß die Universität von St. Petersburg die Preisfrage gestellt hat: „Welchen Einfluß' übte diearabische Philosophie aüf die Theosophie und 'Theologie von Moses Maimonides?" Die Bewerber müssen ein Motto,- aber nicht ihren-Namen auf ihren bezüglichen Aufsatz schreiben und ihn mit einem Briefe begleitender den Namen des Schreibers, der das Motto gehabt, enthält. Einer dieser Bewerber wählte das alte Motto über Moses Mäimonides: „Von Moses bis Moses erschien Keiner' wie Moses." ' Es geschah, daß der Aufsatz, der dies Motto trügden Preis bekam. Als man die Briefe öffnete, fand man, daß der Autor ein polnischer Jude, Herr Gurlandwar. Er bekam den Preis Und die große goldene'Medaille. Seine Abhandlung wird auf Kosten der Universität veröffentlicht werden:

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