Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 50 (9.12.1862)
- Date
- 1862-12-09
- Page
- Seite 724 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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724 aargauischen Volke in Fleisch und Blut übergegangen, das beweist die Volksabstimmung vom 11, November. Es ist hier das erste Mal, daß das hiesige Volk von seinem verfassungsmäßigen Rechte Gebrauch macht und über ein Gesetz zu Gerichte sitzt. Ob es bei diesem Urtheilsspruche vorurtheilsfrei und weise gehandelt? Die Weltgeschichte ist das Weltgericht, und sie wird hierüber etwa' Folgendes einregistriren: „Im Aargau leben , seit Jahrhunderten die früher aus verschiedenen Gauen vertriebenen Juden, etwa 1500 cm der Zahl. Im vorigen Jahrhunderte schön fanden die bedeutendsten Koryphäen der Schweiz im helvetischen Senate und Großen Rathe, es sei eines Freistaates unwürdig, Menschen , die seit Jahrhunderten in unserm freien Lande wohnen, als Heloten zu behandeln. Ihre Ansicht errang zwar keinen vollständigen Sieg, doch drangen, sie insoweit durch, daß durch einen Beschluß des helvetischen Großen Rathes das Schicksal der aargauischen Israeliten verbessert ward. Die verschiedenen aargauischen Regierungen erkannten in humaner und gerechter Weise ihre ländesväterliche Ausgabe auch gegenüber den bis änhin zurückgesetzten Juden und zeigen die Beschlüsse, Gesetze und Erlasse von 1805, 1809, 1810 , 1812, 1824, 1830, 1835, 1846, 1848, 1850, 1852 und 1854, wie ihnen die bürgerliche und sociale sowie intellectuelle Hebung auch ihrer jüdischen „Angehörigen" oblag. Ein bedeutender Schritt für Politische Besserstellung der Israeliten war der Beschluß der Bundesversammlung vom 24. September 1856. Demselben Folge leistend, wurden die Gesetze für Israeliten in verschiedenen Cantonen gemildert und war es besonders Zürich und Graubündten, die in acht liberaler Weise die alten Beschränkungen entfernten. Auch die aargauischen Behörden legten nach sechsjährigem Zögern und Ueberlegen Hand ans Werk und es entstand das Gesetz vom 15. Mai 1862 , worin die Juden bürgerlich gleichgestellt oder emäncipirt wurden. Jetzt schlich der schon lange im Verstecke lauernde Feind des Liberalismus aus dem.Hinterhalte hervor. Der Böse sah, daß nun die Zeit gekommen, seinen Säamen auszustreuen. In der Ränkeschmiede zu Klingnau wurde fleißig Tag: und Nacht das Feuer geschürt und der Blasbalg stark in Bewegung gesetzt. Es gelang den Schaukel- und Blendekünsten des politischen Bajazzo, das Volk hinters Licht zu führen. Die Emancipation ward als Hebel in Bewegung gesetzt, um die edelsten und wägsten Männer, zu verdächtigen und zu verlästern. Der Cynismus der „Botschaft" zu Klingnau überstieg alle Grenzen. Der. aargauische Große Rath mußte der Jntrigue zum Opfer werden. Er wurde von der Mehrheit des Volkes abberufen. Als aber bei der neuen Wahl das Volk sich wieder ermannte und die meisten Wahlen im Sinne des Liberalismus ausfielen, da wurde die Maschine der Judenverfolgung von Neuem in Bewegung gesetzt. Die 10,000 Unterschriften, welche hie Abberufung des Großen Rathes in Gang brachte, verlangten auch ein zweites Opfet: „die gänzliche Abänderung des Judengesetzes". Dieses wurde dem Volke vorgelegt, und es sollte verfassungsgemäß darüber abstimmen, ob das Gesetz „über die Organisation der israelitischen Gemeinden" abgeändert werden solle, oder nicht. Die, große Mehrheit antwortete mit Ja, nicht eingedenk der Worte des Evangeliums: „Geben ist seliger denn nehmen." Das Volk hat in einer Stunde über eine Frage entschieden, worüber sich seine Regierungen der verschiedensten Epochen abgemüht und somit die Bestrebungen seiner weisen Landesväter mißbilligt. Bei dem Volksgericht fanden weder die Lehren der Geschichte, npch die Stimmen der erleuchtetsten Männer des vorigen und des jetzige Jahrhunderts Gehör. Man frug nicht darnach, was wohl die eivilisirte Welt zu diesem mittelalterlichen Gewaltakte sagen wird, noch wurde in Erwägung gezogen, daß die Emancipation von jedem vorurteilsfreien Menschen als ein Act der Humanität, des Rechts und der Klugheit empfohlen wird. Und wenn es auch gegen den Geist des Freistaates ist, eine Anzahl seiner Bürger im Zustande der Heloten Niederzuhalten: es sind ja nur Juden! Wir werden unwillkürlich an das Wort des Templers in Lessing'ö „Nathan" erinnert: „Thut nichts, der Jude muß verbrannt sein!" Die „Botschaft" nennt nun diesen Act „einen großen Volkssieg". Wahrlich, er verdiente den größten eidsgenössischen Siegen bei Morgarten, Sempach und St. Jakob zur Seite gesetzt, zu werden, wenn nicht einige kleine Unterschiede wären, z. B. daß dort eine kleinere Zahl Schweizer gegen eine an Zahl überlegene, wohlgerüstete Feindesschaar, hier aber 190,000 Christen gegen 1500 Mitbürger standen, die seit Jahrhunderten mit ihnen Freud und Leid theilen und bereit sind, für das Vaterland Leben und Gut zu wagen, die aber weiter nichts verbrochen, als daß sie Juden sind; daß dort der Kampf und Sieg die Freiheit zum Ziele.Hatten, hier aber der Kampf nichts Anders