Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 50 (9.12.1862)
- Date
- 1862-12-09
- Page
- Seite 723 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Wurde von der königlichen Regierung deshalb für ungüllig erklärt, weil den Wählern der Wahltermin nicht zwei volle Tage vorher an gezeigt worden war. Die' Wahl selbst nahm diesmal einen ruhigern Verlauf. Es wählten die sechs jüdischen Stadtverordneten ihren frühern Candidaten, den Rentier Nathan Cohn, die diesmal. vereinigten sechs christlichen den Amtsschreiber Murawski aus Kulm. Das Loos entschied für den Erstern; im Falle seiner Bestätigung durch die königliche Regierung wäre er der erste jüdische Bürgermeister in Preußen. Oesterreichischer Kaiserstaat. Pesth, im November. (Privatmitth.) Unsere Gemeinde hat einen herben Verlust erlitten. Am 21. v. M. verschied hier Herr Adam Deutsch, Großhändler, Vorsteher der Chevra-Kadischa und Mitglied des fünfziger Ausschusses. Wohl selten war die Therlnahme bei einem so traurigen Falle so groß und so allgemein, als bei diesem Manne; Tausende von Mitgliedern ohne Unterschied des' Standes und der Confession gaben der irdischen Hülle des 'Verblichenen das letzte Ehrengeleite, ein Leichencondukt, wie er so imposant seit Jahren hier nicht gesehen würde. Er war aber auch ein Israelit im vollsten, schönsten Sinne des Wortes. Seit 12 Jahren Obergaboi der Chevra-Kadischa, betrachtete er das Wohl derselben als eine seiner heiligsten Lebensaufgaben, und' der glänzende finanzielle Stand dieses Vereins ist zum großen Theile seiner thatkräftigen, treuen Verwaltung zu danken; und war es ihm auch noch in seinen letzten Stünden vergönnt, die Reorganisation der Chevra-Kadischa zur Wahrheit werden zu sehen, bei welcher Veranlassung er neuerdings mit Acclamation zum Obergaboi gewählt wurde. Bisteritz (Siebenbürgen), 14. November. (Privatmitth.) Um Ihnen zu dem Bilde der hiesigen Verhältnisse einige Züge zu liefern, erlaube ich mir Folgendes zu berichten. Der in unserer Nachbarstadt Dess ansässige, auch dem Kreise Ihrer.Leser ziemlich bekannte Herr Dr. Friedländer glaubte sich nämlich verpflichtet, eine betrügerische,: im höchsten Grade absurde Curpfuscherei eines chassi-i dischen „guten Jüden" der Oeffentlichkeit mitzutheilen. Darüber geriethen die dortigen Anhänger des Heiligen so sehr in Feuer und Flamme, 'daß sie den genannten Medicinae Dr. allen Ernstes moralisch verfolgen. In den verwichenen Feiertagen hat man ihn mit keiner einzigen Ehrenfunction beehrt und er wagt es nicht einmal, in die Synagoge zu gehen, weil er fürchtet, von seinem Sitze abgewiesen zu werden. In Folge eines Vertrages zwischen Dr. F. und dem Vorstande der dortigen Cultus-Gemeinde sollte der Erstere alle Cultus- Gemeinde-Beamten gratis ärztlich behandeln und dafür von allen Cultus-Gemeindelasten frei sein. Dr. F. erfüllte getreulich seine Pflicht; unmittelbar nach Veröffentlichung des erwähnten Geheimmittels jedoch ließ der Vorstand, ungeachtet des Vertrages, allen Fleischverkäufern einschärfen, dem Dr. F. kein Koscherfleisch zu geben, bis er nicht die sogenannte Tabelle entrichtet hat. Dieses fanatische Vorgehen gegen den charakterhaften Dr. wurde dieser Tage von einem Magyar in dem ungarischen Blatte „Korunk“ nach Verdienst gegeißelt und dieser Umstand vorzüglich ist es, der mich veranlaßte, für die Mittheilung dieses, die Culturstufe der Dieser israelitischen Gemeinde kennzeichnenden Vorfalles die Spalten Ihres weitverbreiteten Blattes in Anspruch zu nehmen. Es ist wahrlich höchst traurig und betrübend, wenn ein israelitischer Vorstand in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts einen ehrenwerthen, seines Charakters wie seines Wissens wegen auch allgemein geachteten Glaubensgenossen, dafür, daß er ein absurdes, in dem Cabinette eines „Heiligen" fabricirtes Heilmittel lächerlich machte, so sehr moralisch verfolgt, daß ein nichtjüdisches Blatt sich des Verfolgten annehmen muß. Prag, 28. November. (Privatmitth.) Die Frage wegen einer Cultus-Gemeinde-Ordnung für die Juden Böhmens ist in ein neues Stadium getreten, die Behörde hat nämlich Wahlen zur Ergänzung der Repräsentanz der böhmischen Landjudenschaft ausgeschrieben, wodurch die bisherigen Versammlungen, wenn auch indirect, als Privatsache erklärt worden. Sobald die Wahlen bekannt sein werden , soll Bericht erfolgen. Schweiz. Aus dem Aargau, 16. November. (Privatmitth.) Zu den obersten Grundsätzen der aargauischen Verfassung gehören Rechtsgleichheit und Gewissensfreiheit. Wie wenig aber diese in ihrem strengen Sinne beim