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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-11-25 · Heft 48 (25.11.1862) · p. Seite 690

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 48 (25.11.1862)
Date
1862-11-25
Page
Seite 690 (sequence 6)
Language
German
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690 zur Bedingung gemacht, sich keiner Eingriffe in die Rechte des Rabbiners Meinsterlein zu erlauben und zrvar: Nbw b22U)iiv -i*i2'^3 2bi3>732 222 bi232' 2V2 tSn bitab; 21212b 12i;i,vi2b 72 222D 2L viV2 32322b , i^. ^121 2121302 12122b ^srri Wir sehen hier, daß die Rabbinen bei den Hochzeits- und Beschneidungsmahlen Deraschoth, Predigten gehalten haben (2121322 b3 21V22 wie es daselbst weiter in dem Schreiben heißt) und daß diese Deraschoth auch zu den Prärogativen der Rabbinen gehörten.*) Ebenso warnte R. Israel Brünn, idiä. No.^ 181 u. 182, bei einem ähnlichen heftigen Zerwürfnisse in Prag den R. Elieser aus Paffau, die Prärogative des R. Elia in Prag nicht 'anzutasten, und dessen Worte lau-; ten: .>>22 Nb bi23 31D2 bNw raw'h ‘fib? 13223 12211 b3Mlb2p •p3>2 N3 2121N2 Nbl 22HZJ12 Nb ,2222 Nbl; i'ib iv'n'b b2i (?) ö*»©^ n^2U5h2: Nbr -hiöw» j .2ibN -iSt-772 21V22 ön Wir haben bereits No. 16: bemerkt,' worin die Functionen der Rabbinen, die näm-! lich den Titel Morenu bekamen, bestanden und wir ver-;;weisen daher hier blos auf die Rechtsgutachten des R. Israel No. 253 und auf Jore Dea Abschn. 145 §. 22 nebst den Commentaren. Das Einkommen der Rabbinen in jener Zeit war sehr klein, und bestand meistens aus Sporteln für Trauungen, Gerichtstaxen rc. — Hingegen aber thaten die Gemeinden - für die Erhaltung der Hähern Talmudschulen (Jeschiboth); sehr viel, und die vorzüglichern Rabbinen, die dergleichen stark besuchte Schulen hatten, wurden mit großem Opfern reichlich unterstützt, damit sie das Geld für die Studenten verwenden mögen. Von Maharil wird berichtet, daß er als Schadchan (da er von Scheidungen rc. nichts nahm) seinen Hauptnahrungserwerb hatte, und daß er für seine ruhig zwei Ringe von der Gardinenstange ab und überreichte sie dem Geistlichen, dem nichts übrig blieb, als mit denselben die Ceremonie zu vollziehen. Hierher gehört auch die unangenehme Kritik, welche ein Württemberger Student gegen Bruno Bauer, den absoluten Kritiker, ausübte. Besagter Schwabe trat eines Tages in die Hippel'sche Weinhalle mit dem vaterländischen Gruße: „Grüß Gott!" lieber die Bornirtheit eines solch frommen Brauches spottend, rief ihm Bruno Bauer entgegen: „Fort mit Gott! Ich selbst bin Gott." Ruhig faßte hierauf der kräftige Schwabe den modernen Sophisten und warf ihn zU Boden, indem er ihm zurief: „Da lieg' Gott!" „Es sind die letzten Reste dieser Gesellschaft, welche der Reaction dienen und diese unterstützen." *) In den alten Predigten finden sich häufig dergleichen Vorträge. ' Jeschiba von den deutschen Gemeinden Unterstützungsgelder bezog. Sein Schüler, R. Salman, erzählt auch von ihm, daß er mit seinen Heirathsanträgen in ganz Deutschland so glücklich war, daß fast keiner derselben zurückgewiesen würde —: und er wendet auf seinen berühmten Lehrer deshalb ' das Wort Job's 29, 21. an: Auf mich hörten und warteten sie, und harrten still auf meinen Rath. S. Minchagim des Maharil eü. Hanau 41 b. Abschn. Chanuka: 23 22b 2122 22 212 222 ‘J22122 2733 JT021 ,m3222 1212N 212 b&N 2121N22 2*2 Nbl 22122 2)22 12TZ5N 1Ö2373 2223 212 Nbl VP23 ib■ Vpbsb'Tä''im 2312732 ■’Ö32Dp2 '"*20» 1312 2122' 1213b 222 2112731 ‘122110 i273lb 122 p">D02b b>22 121 22273 NblVl 2212 212Ä 21322V 22U) 212 2i2iVp73 ^2N2 b2 22 2i23>31 2lbl22 311lb ^2312732 /121 211N bVi22NO2 12 2iip23i ib Wir glauben auf die Wichtigkeit dieser Stellen nicht erst aufmerksam machen zu müssen,^vie besonders für die Cultürgeschichte bedeutungsvoll sind, und gehen auf einen andern interessanten Gegenstand über. Herr G. Wolf hat „Geschichte der Juden in Worms" 8 u. 38, eine in vieler Hinsicht merkwürdige Urkunde über die 1557 geschlossene Vereinbarung zwischen den Bürgern und den Juden in Worms veröffentlicht. In diesem Vertrage wird den Juden zugestanden> eine Schull, Schullhof, Tantzhaus, Badt und dergleichen gemeine häusser halten zu dürfen. Darzü mögen Sie einen Hochmeister, einen Senger und ein Stecher (Schochet) halten rc. Wir sehen daraus, daß man im Mittelalter ein Tanzhaus zu den nöthigen Gemeindeanstalten zählte, und auch Choschen Mischpat, Abschn. 163, tz. 3 sä Lnein finden wir das 21222 212 bereits erwähnt. Schon in einem Bescheid des allgemein gefeierten R. Meir aus Rothenburg (angeführt in den Rechtsgutachten des R. Juda Miuz No. 7) heißt es nämlich, daß die Majorität der Gemeinde die Minorität der Gemeindeglieder zwingen kann, ihre-Beiträge zu allen Eommunalanstalten und Angelegenheiten regelmäßig zu leisten, und sie mögen dazu selbst den Arm der weltlichen, nichtjüdischen Behörde zu Hülfe nehmen. Zu den Gemeindeanstalten wird auch unter Anderm gerechnet: die Erbauung und Renovirung einer Synagoge rc., der Ankauf ulrb die Herstellung eines Tanzhauses und Backhauses: 21322 212 rii3pb .'12112 2i2öbi 2i32bi Q1S1N2 2121 Zu welchem,Gebrauche dieses Tanzhaus diente, ob blos zum Tanze, oder auch zu Trauungen, das können wir nicht angeben/'da uns keine aüdern Quellen hierüber bekannt sind.' —- Schließlich noch! eine kleine Notiz. Das jüdische Bettel-

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