Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 47 (18.11.1862)
- Date
- 1862-11-18
- Page
- Seite 680 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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680 yrf T.iy ui XiuA Das Wahlgeschäft (§. 18.) leitet der Vorsitzende-des Vorstandes. Vater und. Sohn,desgleichen. Brüder und Vetter,. Onkel 'Und Neffedürfen nichts gleichzeitig? Mitglieder des- Vorstandes: fehul ih'i% y r.rl-:.;,' r.-y,rr. , 7,i S §^ 21.7^: rMMifn* ■ Jährlich soll, wenigstens eine Generalversammlung stattfinden , und bestimmt alsdann diese den - Ortr und die Zeit ihrer nächsten Sitzung. Ebenso -soll auch jährlich wenigstens eine Sitzung des Vorstandes Pattfinhem UeLer den Tag und den Ortseiner Sitzung bestimmt der Vorstand selbst. : ■;;; : / 1 . §. 22. v.r-; Die Mitglieder des Vorstandes können nur dann gültige Beschlüsse fassen, wenn - sievon dem Vorsitzenden desselben -und in dessen Behinderung von vem Stellvertreter (§. 19.) schriftlich und mit - Angabe der zu Lerathenden Gegenstände vorgeladen sind. .w- §..23. Eine solche Vorladung muß der: Sitzung Mindestens acht Tage vorhergehen und außer. den: - zu berathenden Gegenständen die Zeit und den Ort der Sitzung genau angeben. ,, Bei Bestimmung des , Ortes - der Sitzungen, sowohl . bei Sitzungen der Genexalversammlungen,i als auch des Vorstandes (§. 21.) .ist darauf, Rücksicht zu nehmen , daß derselbe - möglichst ein - solcher. ist, pon - welchem die Mitglieder beider, Provinzen ungefähr gleichweite Entfernung haben. . - §. 24.; , ... Die Mitglieder des Vorstandes- resp. deren Stellvertreter (§. 15.), können auf Vergütung der betreffendey Reisekosten Anspruch machen, .in welchem, .Fasse.ngr,.die Fahrpreise der 111. Wagenclaffe der Eisenbahn, resp. der Tagespost, vergütet-werden. . .;;; , v . §. 25; ’■ "; i/; Außer den ordentlichen Sitzungen des. Vorstandest (§§. 21. u. 22.) soll auch aus den Antrag, dreier Ntitglieder eine solche stattfinden, und gellen für eme solche außerordentliche Sitzung die Bestimmungen. des §. 23. Die Anwesenheit dreier Mitglieder des. Vorstandest; ist hinreichend zur Fassung gstltigex iVeschlüsse.^ . . Titel VI. Vir Ueber die Sitzung e n der Generalversammlung und. des Vorstan-d.es. . ^7 §. 26. r v;. Bei Abstimmungen, sowohl im, Vorständealst auch in der Generalversammlung, entscheidet hie^absolute Stimmenulehcheit. DiMbstimmuug? geschieht durchStchtwund Sitzechv^^n v;;r fai n Jrisl j]i wU1'! §. 27. .mmü in > Bei > Stimmengleichheit iÄ Vorstände -entscheidet die Seiten oöf' 'welcher': der-Vo'rsitzende' desselben/ W einer Ge^ neralversammlung diejenige'Seite; äuflchelcher dWrneöstenVorstandsmitglieder ^mitstimmem Jst^ kn diesem Halle die^ Zähl!der stimmendeti- Vorstandsmitglieder äuf' beiden Seiten gleich, so giebt die Stimme - M»BörMen^eü 'dlrn Ausschlägen^ u/ t'l rr*r; Tl\ü - m yfslyii -<Mv. .. ü,.. ili? MneDeneralversamutlung ist Nur dann'beschlußfähig, Üenst'' üMdejkeris dit Hälfte sLnimtlicher'MiLßliÄ^er anwesend ist. Ist die beschlußfähige Anzahl Ächt twAänden;1 so ' beschließt' eine; auf später.' aUzuheraumeNvo Bersänlinlung ohne'Rücksicht aüf'die Änjählder Nschieüeneti. r’^ v;;; j Sechs Wochen vor einer Generalversammlung! (§; 21.) muß der.. Vorstand;,durch,, zwei Zeitungen,. hie. Allgemeine Zeiftlyg^ des >suhenthumstWnd Kölnische, Zeijung^. die Tagesordnung;, für eine solche. veröffentlichen,^ Schriftliche Anträge', .von; wWigstens zehn.,Mtglw.deru-.uuterzeichriet, istper, Vorstand verp stichlet; zur .Vlercharthlupg/de^MeUvräkversammluyg.^z^..Mngen, '..^wie. derselbe-,auch^berechtigt und verpstichtet .ist,, alle ..Mtsg^ges^ßtemVeschhHkigervisf senhaft auszuführen. ' 7, 7r, ’ :so... ./ In jeder Sitzung des Vorstandes , und der-.Generalversammlung muß über die Verhandlungen ein Protokoll ausgenommen werden. Der Protokollführer wird sowohl in der Sitzung des Vorstandes, als auch in der der Generalversammlung .auf Vorschlag we^.Porsitzeuden durch Acclamation gewählt. Das Protokoll wird in einer Vorstandssitzung von - den erschjeneneu Mitgliedern , in einer Generalversammlung von pem/Dorsttzenden dH Vorstandes, J dem'DrotvÄfffüh^rer 'ünd^Ä' öon'^eul ^Äorsttzcnden dazu ernaniütiiWitMedeW lünMihWÄr MftVerlangen des Vorsitzenden muß dasselbe von allen Anwesenden unterschrieben werden. Bei den Verhandlungen muß immer eine sorgfältige parlamentarische Ordnung gehandhabt werden; der-Vorsitzende des Vorstandes 'leitet immer die Verhandlung. .f;f .£ ■ r ßilrü.ft'E lins fi'/yrrfe 'vyVMwr^A'i-i^ > Scheidetein Mitglied i7aus, bent; Vorstände,) -so vsoll. aus der ..nächsten - Generalversammlung ,eiue. NeuMhls:füx dasselbe' lstattfinden/M dahin Hali der^Stellvertreterdes-