Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 47 (18.11.1862)
- Date
- 1862-11-18
- Page
- Seite 681 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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selben (§♦ 15.) die Fanctichr 4)es Ausgeschiedenen zu verj richten. - ' : Vom Re«d^a.ntevu.?. ..}/ i! /1 l)! h . §• .32.1--)' ' l 1- ' . ' I ii j: ■.-Däs'Vermögen der" Unterstützl^Ngs -Käste MW' Ärwaltä von' Mem Äendänten, welcher ^on' ber" GenerÄ- '^amMH^'gewMt wird. .Derselbe braucht nicht Lehrer uuh'Mitglich der' Ünterstützungs-Kasse zu- Mn *m quch darf. - der Rendant nicht auch Vorstands, -Mitglied. resp. Stellvertreter fein: Die - Wahl geschieht äuf 10 aufeinanderfolgende Jahre? - Die' absolute' Stimmenmehrheit.entscheidet^ Bei StimmenHichheit kommt dre Oefirmmupg - hes §. 27. zur Geltung.,,',..... .... - - ^Die' ^e'neralversitmmlung hat zu bestimmen, in welchem Betrage derMendänt eine Caution" zu.stellen habe. Für die/g'estellte Caution erhalt b^rs^b^/ftn^!^ro.eent^ Zinsen, »wenn dieselbe zu. diesem Linssatze auch? nicht zn verleihen .sein möchte.'. §. 34. Der 'Rendant' verwaltet sein Amt für Zeines gewisse, zwischen diesem unddem..Vorstände zu -vereinbarende Gratification. . 'Das Maximum derselben, hat die Gene- .rälversämmlungi-zu bestimmen, sowie^ auch-den vom-Vorstände-und-dem -Rendanten aufzunehmenden schriftlichen Vertrag-- zu bestätigen. - - ' ' §»35. ' ' Der Rrnvaftt hat die/Pflicht, aus. den--für ,die/Kasse eingehenden Geldern Capitalien zu bilden, insoweit jene LlM zuMierstMungen verwandt' werdeu..W,...l-1..u..13»). Ueberhaupt ist,derselbe verpflichtet^. auf jede- Art «nd Weise den Bortheil-der Unterstützungs-Kaste wahrzünehmeü. Bei allen-Einnahmen und Ausgaben , welche derselbe zu bösvtgen hat/ ist er' von dem Vbrstände Mit.der betreffenden Anweisung zu versehen.;v 36. J -;; :i _Jede Einnahme-Anweisung muß vom Vorsitzenden des Vorstandes, jede Ausgabe-Anweisung aber voy mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes'Unterschrieben'sein?'-Nur gegen'-solche ^Anweisungen' darf der RendäNt Aelder emnehm en oder ausgeben, '"RaDhelle^ die aus der Mchtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, falle.u, dem Mndanten zur Last..,-,^-.7: t,? . »*•■§• f37." ki ' . - S DieMestimmüngem der §§. 35. und 36. sind von bem/Vorstände -in /den?irbzüschliWnden Vertrag: aufzunehmen'G. 34/). - üH.^38.?^ lun Im Januar eines jeden. Aahres hat der Rendant dem?.Borstande -Rechnung!über die.-Einnahmen?undl Ausgabendes. verflVffeM:Oahres!/.'ei»zÄreicheN'.und -bie: betreffenden -Einnahmeund.Ausgabe-Anweisungen (§. 36.) nebst den'betreffendenOulttungengeheftet als Beläge beizufügem i:?NachbeMl^der?Vorstand, dieselbengeprüft? und richtig befunden, ertheilter: dem Rendanten Decharge. . §. 39.-. , u: Der Rendant hat in . allem Sitzungen, sowohl in den .des..j.Vvrstandes,- als auch in den -der Oeueralversammlung- - eine-berathende- Stimme/^ /Ist der Rendant Mitglied -der• -UtiterstützunMKaste-i so' hat?er bei solchen Beschlüssen der -Generalversammlung, welche sich auf' seine Geschäftsführung sbeziehen-nur,-ctneffceratljenbe Stimme, darf aber r bei n andern Beschlüssen sein sonstiges, volles Stimmrecht .geltend machen.' -Die Kündigung des Rendanten ist dem Borstande überlasten. =v;,?h ' Titel VIII. -5;- Allgemeine Bestimmungen, rr: u §. 40. ' ' ' ' Elle Urkundenmüssen Mit der -Unterschrift: ),Der Vorstand der Unterstützungs-Kaste des Vereins israelitischer Elementarlehrer für Rheinland und Westphalen" ausgestellt/-Mit dem Vereins-Siegel''versehen und von allen Mitgliedern des Vorstandes unterschrieben sein. Zur Ausstellung löschungsfähiger' Quittungen bedarf es außerdem «och der Unterschrift des Rendanten/ §. 41. - . Die"' Kosten! der Verwäktüng, wie? Bücher, Verschluß für Bäärbestände ünd'Erkunden/ Portoauslagen''«, s. w., werden von' der Kasse' bestritten und von dem Rendanten) mit Belägen versehen (§. 38.), gehörigen Orts in Rechnung gebracht. ' ' - v-;;/; ‘;;;,;v§/'42. ■; ' ■;; :' > Der Vörfitzdnvir" be# Vorstandes führt ein Nebenjourtläl,? irt* das; er die" dem Rendanten ertheilten Einnahme- und AusgäM Anweisungen einträgt. 'Derselbe kann zu jeder ihm beliebigen Zeit hie Kaffe/und 'die Bücher des Rendanten revidiren. Eine solche' Revision Müß wenigMns em 'Mal' im Jahre auch vom Vorstande vorgenomMew iverd-em?""; ] r: Nachdem diese Stätüten höheren Ortes bestätigt worden, sollen dieselben nebst der Bestätigungsclausel durch