Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 46 (11.11.1862)
- Date
- 1862-11-11
- Page
- Seite 663 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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m der Geschlechter auf eute Art berühren, wie sie der Kinderwelt nur nachteilig sein kann. Diese müssen fügltch übergangen werden, und in solchen, die ihrer Wichtigkeit wegen nicht übergangen werden dürfen, wie z. B. die Geschichte Josephs, müssen jene bedenkliche Geschlechtsneigungen enthaltende Stellen mit allgemeinen Ausdrücken umschrieben werden. bb) Es giebt Erzählungen, die so arm an Inhalt sind, daß sie gar nichts Belehrendes darbieten, wie die trockenen Geschlechtsregister und Namensverzeichniffe. Diese müssen überall übergangen werden, wo sie nicht dazu dienen, die Lücken in der Zeitfolge auszufüllen und den Uebergang von einer Begebenheit zur andern zu vermitteln. Indessen auch in, solchen Fällen dürfen sie nur in Kürze gegeben werden und ist jede Weitschweifigkeit zu vermeiden, die hierbei auch beim cursorischen Lesen langweilen würde. — . (Schluß folgt.) UuterstriHungskasse des Vereins israelitischer Elementarlehrer für Westphalen und Rheinprodinz. Bielefeld, im October. Nachdem die Verhandlungen mit dem Rendanten des Vereins, Herrn Rittergutsbesitzer L ö b auf Caldenhof bei Hamm nunmehr einen befriedigenden Abschluß erhalten, haben wir das Statut dem Drucke übergeben und ist dasselbe gegenwärtig in Versendung an alle Collegen Rheinlands und Westphalens begriffen. Da der Vorstand sich jedoch nicht in Besitz einer vollständigen Liste der betreffenden Lehrer befindet, so ist es möglich und sogar wahrscheinlich, daß Einer und der Andere dabei übersehen würde; es werden aber desfallsige, an das Vorstandsmitglied Herrn Blumenfeld in Essen franco gerichtete Reclamationen alsbald Erledigung finden. Von mehrern Lehrern sowohl, als Rabbinen und Privaten anderer Provinzen und benachbarter deutscher Länder sind wir um Mittheilung unsrer Statuten Behufs Gründung ähnlicher Vereine ersucht worden. Aus diesem Grunde, und weil wir die Gründung unsers Vereins als bemerkenswerthen Vorgang in der jüdischen Lehrerwelt von allgemeinem jüdischen Interesse erachten, bitten wir Sie, hochwürdigster Herr Redacteur, ergebenst, unserm beigefügten Statute nebst der Bestätigungsclausel den Abdruck in Ihrer geschätzten Zeitung gewähren zu wollen. Der Vorstand. In der heute zu Hamm abgehaltenen Eonferenz des „Vereins israelitischer Elementarlehrer für Westphalen und Rheinprovinz" wurde, nach vorausgegangener eingehender Besprechung in mehreren früheren Confereuzen, die Gründung einer „Unterstützungs-Kasse für hülfsbedürftige israelitische Elementarleh?- rer beider Provinzen, resp. deren Wittwen und Waisen" beschlossen, und demnächst folgendes Statut berathen und festgestellt. Titel I. Zweck der Unterstützungs-Kasse. §. 1. . Der Verein israelitischer Elementarlehrer für Westphalen und Rheinprovinz gründet unter sich eine Kasse unter der Bezeichnung: Unterstützungs-Kasse des Vereins israelitischer Elementarlehrer für Westpstalen und Rheinprovinz. Zweck derselben ist: 3. den hülfsbedürftigen Mitgliedern derselben, oder Ir. deren Wittwen und Waisen nach Inhalt der Bestimmungen dieses Statuts eine jährliche Unterstützung zu gewähren. Der Verein hat sein Domicil und den Sitz seiner Verwaltung in Essen an der Ruhr. Titel II. Mitgliedschaft. §.2. Bei Erfüllung der statutenmäßigen Bedingungen sind zum Eintritte sämmtliche, vom Staate vorschriftsmäßig geprüfte israelitische Elementarlehrer Westphalens und der Rheinprovinz berechtigt. §.3. Die im vorigen §. Genannten können die Mitgliedschaft erwerben, wenn sie dem Vorstande des Vereins (§. 15.) glaubhaft Nachweisen: a. daß sie das 45. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben; b. daß sie mit keiner Krankheit oder keinem Gebrechen behaftet sind, welche baldige Dienstunfähigkeit oder gar baldiges Absterben befürchten lassen; o. daß sie Inländer, dispositionsfähig und ick Vollgenusse der bürgerlichen Ehrenrechte sind. 48**