Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 45 (4.11.1862)
- Date
- 1862-11-04
- Page
- Seite 645 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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645 Verlauf von acht Tagen die Sprache sich, allmälig wieder einstellte. Auch die. weiteren Lähmungen, von welchen die ganze linke Seite betroffen war, haben sich, wie wir: uns gestern persönlich überzeugten, so weit Hottlob zum Bessern.; gestaltet, daß wir gegründete Hoffnunghaben, daß eine vollständige Genesung bald eintreten werde. - '? : v Die rühmlichste Anerkennung verdient die Art und Weise, wie -sich die Theilnahme der. israel. Gemeinde zu Bingen Bet dieser Gelegenheit kund gethan hat. Die an Stand und Bildung Ersten und Letzten wetteiferten in ihrer Hingebung für. die. liebevolle Pflege' des Kranken. Tag und Nacht hielten sie treulich Wache. Die gemeinsten Wärterdienste wurden von den achtbarsten Männern unverdrossen versehen. Keine gemiethete Hand durfte bisher den Kranken berühren. — Eine solche wahrhaft rührende,Kundgebung ehrt die Gemeinde, wie sie den Rabbiner-ehrt, der sich in so hohem Grade Anhänglichkeit. zu erwerben wußte. Preußen. Berlin, 18. October. Noch unter der Verwaltung des Herrn v. Pätow war der Vorstand der Synagogen-Gemeinde zu Aachen bei dem Finanz-Minister vorstellig geworden, für die Synagogen die Stempelfreiheit der christlichen Kirchen auf Grund bestehender, eventuell künftiger Gefetzgebung eintreten zu lassen. Der Finanz-Minister Herr d. Patow lehnte das Gesuch ab, weil die Stempelfreiheit, welche der §. 3 i des Stempelgesetzes vom 7. März 1822 in Verbindung mit der Declaration vom 27. Juni 1811 im §. 4 Nr. 2 und der nicht bekannt gemachten Cabinetsordre vom 16. Januar 1827. den christlichen Kirchen bewilligt, den Synagogen nicht zustehein diesem Sinne auch die nicht bekannt - gemachte CabiNets - Ordre vom 8. December 1839 ausdrücklich entschieden habe und der vorhandene Rechtszustand durch die Verfassungs- Urkunde keine Abänderung erlitten habe. Der Aachener Synagogen-Gemeinde-Vorstand wandte sich nun an das Haus, der Abgeordneten, dessen Commission für Finanzen und Zölle (Vorsitzender Kühne) es im Sinne verfassungsmäßiger Gleichstellung der verschiedenen Religions-Gesellschaften geboten erachtet, diese Gleichstellung auch hinsichts der Besteuerung herbeizuführen und deshalb einstimmig beschlossen hat, den Antrag der Staats- Regierung zur Berücksichtigung bei der, , durch den Artikel 101 der Verfassungs-Urkunde vorgesehenen Revision der bestehenden Steuergesetzgebung zu überweisen, da die bestehende Gesetzgebung dem Anträge nicht zur Seite stehe. Der Sesstonsschlüß verhinderte die Beschlußfassung im Plenum des Hauses. Berlin, 23. October. (Privatmitth.) Die Zurückweisung, die Sie den Artikeln des Herrn I. Cohen zu Gunsten des päpstlichen Staatsregiments gegeben haben, hat hier allgemeine Befriedigung hervorgerufen. Nur eines Momentes haben Sie vergessen, den freilich Herr Cohen mit Stillschweigen übergeht, weil er dadurch um so mehr bloßgestellt wird: Das ist die griechisch-katholische Kirche. Diese besteht mit nicht geringerm Vigor als die katholische, ihre Bekenner zählen ebenfalls nach vielen Millionen; sie bleibt in ganz gleicher Weise an Form und Glaubenssätzen auf derselben Stufe stehen, welche sie vor vielen Jahrhunderten eingenommen, und dennoch hat sie keinen mit weltlicher Herrschaft versehenen, für sich als Souverain bestehenden Geistlichen an ihrer Spitze. Sollte also die römisch-katholische Kirche ihrer Schwester an Lebenskraft nachstehen und ohne einen doch nur durch fremde Macht geschützten Kirchenstaat' keinen Bestand haben? Wer die Geschichte der Päpste kennt, weiß, wie oft sie aus Rom verjagt, wie oft ihre weltliche Herrschaft - auf Null reducirt, wie oft sie anderen Souverainen unterworfen waren, und die Kirche bestand dennoch, ja, wenn diese litt, so geschah es, weil ihr Oberhaupt in politische Händel der mißliebigsten Art verwickelt war. Und' blicken wir von hier aus auf das Judenthnm. Gerade dieses hat gelehrt, daß eine Religion ohne ein Oberhaupt, ohne einen sichtlichen Mittelpunkt, bei der äußersten Zersplitterung der Masse ihrer Bekenner und unter verschiedenartigsten politischen Verhältnissen und religiösen Umgebungen bestehen könne. Dies vermag sie freilich nur durch die Kraft der Wahrheit, die in ihr lebt; aber darum ist ein solcher Zustand auch ihre rechte Feuerprobe. Trier, 20. October. (Erwiderung.) Das in No. 42 d. Z. aus Cochem a/M. vom 28. September Ausgesagte über die Schulen zu Offenbach und Hostenbach erkläre ich hiermit für v o llko mm en un w a hr, und halte ich es unter meiner Würde, mich über den Verfasser weiter zu äußern. I. Hahn, Ober-Rabbiner. 45