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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-11-04 · Heft 45 (4.11.1862) · p. Seite 640

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 45 (4.11.1862)
Date
1862-11-04
Page
Seite 640 (sequence 4)
Language
German
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640 legt wurden, ohne daß jedoch diese ihm als ein gesetzlich feststehendes Privilegium gehörten und ohne .daß sie. eine sakramentale Bedeutung erhielten. Zu aller Zeit entschied nur das Wissen sowie das Vertrauen der Gemeinde über die Qualification zum Rabbiner, und Jedweder aus der Gemeinde, welcher Beschäftigung er auch angehörte, konnte zu dem Amte gelangen. Das Rabbinerthum war daher niemals ein Priesterthum, sondern lediglich zu Amt berufenes Gelehrtenthum. Merkwürdig ist es hierbei, und dies ist entscheidend für unsere Auffassung/ daß niemals in großen und kleinen Gemeinden das Vorsteher- und das Rabbineramt sich in denselben Händen befand/ sondern daß beide Aemter stets getrennt neben einander bestanden. Andererseits gab es. einem Vorsteher oder einem Rabbiner auch nicht ein Titelchen Bedeutung mehr, wenn er zufällig ein Ahronide war. Was wir hier also erweisen wollten, ist, daß Moses in unverwischbarer Weise dem Bestände eines Volkes eine Dreifachheit der Gewalten eingesetzt und eingepräpt hat, und daß eine dieser die Intelligenz war. Es ist dies eine Erscheinung, wie sie in den Staaten des Alterthums und der neueren Zeit nicht wieder vorkommt, bei denen vielmehr nur immer zwei Gewalten, die weltliche und die priesterliche oder kirchliche, während die Intelligenz nur das Eigenthum der Individuen und durch diese nach ihren Zufälligkeiten wirksam ist. Motivirt ist diese eigentümliche Erscheinung dadurch, daß überhaupt das Volk 'und die Gesellschaft Israels ausschließlich auf einer Idee beruhete, um derentwillen, und durch diese sie geschaffen und erhalten wurden. Wenn nun einerseits gerade durch den Bestand der drei Gewalten ein Gleichgewicht hergestellt wurde, welches die Freiheit des Volkes sicherte, und einen anderthalb Jahrtausende dauernden Bestand des Staates und nach diesem den immerwährenden der zersplitterten Gemeinden in innerer Selbstständigkeit und Unabhängigkeit bewirken half: so . fanden sie andererseits ihre Vereinigung in der Idee Gottes, in seiner Anbetung, in der Aufrechthaltung seiner Lehre, in der Beobachtung des Gesetzes, um derentwillen jede einzelne dieser drei vorhanden war oder doch sein sollte. Wenn dieser oberste Grund und Zweck alles an Israel Vorhandenen als Theokratie angesehen und bezeichnet werden soll, so haben wir nichts dagegen; nur darf dann Theokratie als der Ausdruck für den in Gott und der Idee Gottes allein beruhenden einheitlichen Bestand des Volkes und aller seiner Institutionen begriffen werden, und jede Verwechslung mit Hierarchie (Priesterherrschast) oder irgend einer - im Namen Gottes auftretenden Despotie muß mit dem nachdrücklichsten Ernste abgewiefen werden. Denn gerade um jede Despotie der weltlichen Macht und jede, Herrschaft des Priesterthums unmöglich zü machen, fand die Aufstellung der Intelligenz als' dritte Mächt und die Dreitheiligkeiten der Gewalten überhaupt statt; wie denn auch recht eigentlich weder Despotie noch Priesterherrschaft' jemals in Israel geherrscht hat. Wie viel die moderne Gesellschaft hiervon noch lernen könnte, sieht der Kundige leicht ein. Jüdische Elementarschule oder Ncligiansschule? Wir erhielten in diesen Tagen von Eöln die Zuschrift einiger Wohlgesinnten, mit dem Ersuchen, da es alldort in Anregung gebracht worden, die seit mehr als drei Jahrzehenden bestehende Elementarschule auszuheben und an deren Stelle eine Religionsschule dinzurichten, unsere Ansicht hierüber zu äußern. Indem wir diesem Wunsche Nachkommen, müffen wir jedoch die Bemerkung voranschicken, daß wir die localen Verhältnisse in Cöln, sowie die in Rede stehende Schule durchaus nicht kennen, und daher unsere Meinung nur vom objectiven Standpunkte aus ausfprechen können. Von diesem aus stehen wir aber nicht einen Augenblick an, uns s ü r die Erhaltung der Elementarschule nachdrücklich zu erklären, und die Gründe hierfür sind nicht schwer zu finden. Wir setzen selbstverständlich voraus, daß die Schule gut organisirt, richtig geleitet, und darum von anerkennenswerthen Leistungen sei, und daß im Vorstand und Lehrerkörper das Streben herrscht, mit der Schule in Disciplin und Unterricht immer fortzuschreiten und den noch vorhandenen Mängeln kräftig abzuhelfen. Unter dieser Bedingung wäre es bei dem Zustande und der Richtung, die gegenwärtig in der preußischen Volksschule vorherrschen und mit großer Anstrengung durchgeführt werden, unserer Ansicht nach ein außerordentlicher Fehler, ein folgenschwerer Jrrthum, die bestehende jüdische Elementarschule aufzugeben. Ware die preußische Volksschule Simultanschule, läge ihr das Princip der allgemeinen Volksbildung zu Grunde, so daß nur der Religionsunterricht der Confession überlassen wäre, so würden wir, trotz mehrfachem Bedenken, die jüdische Schule daran geben. Aber dies ist in Preußen nicht der Fall. Die Volksschule ist Conseffionsschule, sie ist katholische oder evan-

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