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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-10-28 · Heft 44 (28.10.1862) · p. Seite 631

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 44 (28.10.1862)
Date
1862-10-28
Page
Seite 631 (sequence 11)
Language
German
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«31 zu- Posen erlassen sei, es muß vielmehr angenommen werden-; daß alsdann sämmtliche k. Regierungen mit gleicher Instruction versehen worden wären. Dies Letztere nun kann nicht der Fall sein. Die höhere Bürgerschule, welcher der Unterzeichnete als Rector vorsteht, und die zum Ressort der k. Regierung zu Trier gehört, hat als nächste Aufsichtsbehörde ein auS 6 Mitgliedern bestehendes Curatorium, deren Eines israelit. Conf. ist- Wer. mit den Verhältnissen höherer Schulen bekannt ifi,: weiß, daß die Curatorien zu den Schulen in viel engerem Verhältnis stehen, als dies bei den Schulvorständen der Elementarschulen der Fall ist; es würde sonach jedenfalls eine Ministerialverfügung die höheren Schulen auch eher treffen, als die niederen. Das dies nun nicht geschehen, so glaube ich, es dürfte hierdurch klar geworden sein, daß Ihr Herr Correspondent den Minister v. Mühler ungerecht angegriffen und daß seine Angriffe besser auf die Regierung zu Posen resp. den oder die Decernenten in der Angelegenheit gerichtet gewesen wären. Ich bedaure von ganzem Herzen, daß es in unserm Vaterlande noch nöthig ist, durch Wort und Schrift darauf aufmerksam zu machen, daß der Artikel 12 der Verfassung noch nicht zur Wahrheit geworden, daß Pflicht und Gewissen es erheischen, daß den Juden endlich ihr Recht werde, und daß wir, die Enkel, endlich das empörende, aller Menschlichkeit und allen Menschenrechten Hohn sprechende Verfahren unserer Vater gegen die Juden gut machen müssen und daß es eine Ehrensache für uns ist, daß, dies bald geschieht. Natürlich müssen die Juden selbst. ihr Recht vertreten und fordern (und ich muß leider sagen, daß ich viel Jndifferentismus hei Juden gefunden habe), aber die Forderung muß mit gerechten Waffen in der Hand geschehen.. Ungerechte Waffen verschlimmern den Zustand und rufen bei der Gegenpartei Erbitterung und Leidenschaftlichkeit hervor, die die ruhige Ueberlegung ausschließen und dem Lichtstrahl der Wahrheit finstre Nacht entgegensetzen. , Möchten Ihre Herren Correspondenten diese kurzen Andeutungen einer Ueberlegung würdigen und der gerechten Sache ferner nicht durch Ungerechtigkeit schaden. vr. v. Cölln. Bemerkung. Allerdings ist das betreffende Rescript nur von der königl. Regierung zu Posen ausgegangen. Es ist übrigens bereits. im Ministerialblatte abgedruckt, von wo aus wir es mittheilten, et* scheint also hiermit von ministerieller Seite sanctionirt. Demungeachtet wäre es wohl werth, bei dem Ministerium zu recurriren, schon, um bei der zu erwartenden Abweisung noch einen Schritt weiter gehen zu können. Allein der hochgeschätzte Director Hr. vr. v. Cölln wird, wenn er die Angelegenheiten der Juden in Preußen während der letzten Jahre genauer verfolgt hat, zugeben müssen, daß man des Recurrirens bei dem Ministerium und selbst bei dem Abgeordnetenhause, weil erfolglos, wohl überdrüssig werden kann. Alle Acte, die in dieser Zeit von den Ministern des Unterrichts betreffs des jüdischen Schulwesens und der jüdischen Lehrer zeigten bis in die Fassung hinein einen uns ungünstigen Charakter. Die Redaction. Heilsberg in Ostpreußen, Ende September. (Privatmittheitung.) Während die jüdischen Zustände aller Gegenden Preußens und Deutschlands von Zeit zu Zeit in Ihrem geschätzten Organe einen entsprechenden Ausdruck finden, hüllt sich das Ermeland in. tiefes Stillschweigen über die dortigen jüdischen Verhältnisse. Freilich ist die Ursache hiervon keinesweges erfreulicher Art, denn einerseits ist es das vorherrschend materielle Streben der Gegenwart, andererseits das obscurante starre Festhatten an allem Hergebrachten, auch wenn es noch so veraltet und abgeschmackt ist, wie z. B. das Versteigern oder man in einzelnen Gemeinden u. dgl., wodurch jede edle Regung zu Gunsten eines zeitgemäßen Fortschrittes niedergehatten wird. Die statutarische Organisation des Gemeindewesens auf Grund des Gesetzes vom 23. Juli 1847, welche allenthalben in Preußen bereits eine vollendete Thatsache ist, stößt in Heilsberg z. B. noch auf vorurtheilsvplle Hindernisse; ebenso die Einführung eines geregelten Gottesdienstes mit Chorgesang. Wenn dergleichen Mißstände in der That nichts Besseres als der Oeffentlichkeit entzogen zu werden verdienen: so ist es mir desto angenehmer, mindestens Eines erfreulichen Vorganges Erwähnung zu thun, der bei Gelegenheit der vor etwa einem Jahre stattgehabten Synagogen-Einweihung zu Mehlsack, sich zügetragen hat. Unter den dort aus vielen Städten des Ermelandes zur Feier Versammelten ist der Plan zur Gründung eines „Ermeländischen Aussteuer-Vereinsj zur Unterst ü tz u n g ar m e rB r ä u te" (nbs nö»?i) angeregt und allgemein freudig begrüßt worden. Trotz der Ju- .gend dieses Humanitären Vereins, um dessen Zustandekommen und Gedeihen Herr Rosen bäum zu Worm- 44**

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