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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-10-28 · Heft 44 (28.10.1862) · p. Seite 630

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 44 (28.10.1862)
Date
1862-10-28
Page
Seite 630 (sequence 10)
Language
German
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besser ein schlechter Dienst und Nicht so gute Behandlung!, als. eine gute Behandlung, wenn der Glaube in Mfahr ist. . Y i " , Wenn aber hierbei schon so viel Gefahr herrscht, so könnt Ihr Euch denken, wie viel Gefahr dabei ist, wenn ihr in eine andere Kirche geht. Ihr dürft Euren Glauben nicht in Gefahr bringen, denn der kann unmög^- lich fest bleiben, der der Einweihung einer Juden-Syuagoge beiwohnt. Wenn z. B. einer am Montag der Einweihung einer Bierhalle beiwohnt, am Dienstag der eines heidnischen Tempels, am Donnerstag der einer türkischen Moschee und am Freitag der einer Juden- Synagoge; wenn so Einer alle Predigten, die dort gehalten werden, anhört, wenn er zu ihnen allen Amen sagt und in einer Inden-Synagoge das Hallelujah anhört und dann am Sonntage wieder in die Kirche geht, kann so Einer ein fester, katholischer Christ sein? Nein, meine Brüder, das ist nicht möglich! Deshalb sage ich Euch, Ihr dürft nicht der Einweihung einer Juden-Synagoge beiwohnen; denn wenn sie auch schöner predigen als wir, wenn sie es mit einer schönern, klangvollem Stimme thun und auch noch so schöne Worte wählen, das ist doch Nichts. Ein guter kathol. Christ darf keine solche Predigt mit anhören, dann ist er nicht fest. — Dann ist noch die Frage : darf ein kath. Christ an einer Juden-Synagoge mit arbeiten? — Wir müssen annehmen , daß die Juden auch Gott verehren; wenn sie das nun thun, können sie ihren Gottesdienst unter freiem Himmel aLhalten? nein, deshalb bedürfen sie natürlich dazu eines Hauses, eines Tempels. Aber, meine Brüder, es ist nicht Sache eines kath. Christen diese armen Leute, die in dem Irrglauben leider geboren sind, noch darin zu bestärken und ihnen ein Haus zu bauen, nein, das dürfen sie nicht. Darum sage ich nochmals: der ist kein guter kath. Christ, der der Einweihung einer Juden-Synagoge beiwohnt. Laß sie nur sagen, der Pastor (Peters) in der Jesuitenkirche hätte gegen die Juden gepredigt, das ist auch wahr, man muß seinen Glauben bewahren vor allen Versuchungen, wie Christus gegen die des Teufels. Dies die Skizze der Predigt. Einer Entgegnung bedarf sie nicht. Kann man sie doch ein lautes Zeugniß für uns und ein noch lauteres gegen die eigene Sache nennen. Wir können übrigens versichern, daß sie einen allgemeinem Unwillen erregt, hat. . . ■ Bonn, 14. October. (Privatmitth.) Das „Centralblatt für die gesammte Unterrichts-Berwältüng in Preußen" enthält in seinem Septemberheste wieder Tabellen über die Frequenz der höheren Üntenichtsanstälten im Sommersetnester 1861. Wir freuen uns, aus denselben zu ersehen, daß das überaus günstige Zahlenverhältniß der jüdischen Schüler zu denen christlicher Confession im Besuche der höheren Unterrichtsanstalten auch diesmal dasselbe ist. Von 40,479 Schüler der Gymnasien gehörten 2,515 der jüdischen Religion an, also wie 1:16, in den Vorschulen.der Gymnasien von 3356 Schülern sind 336 Juden, also wie 1 : 10. Auf den Realschulen, und. zwar erster Ordnung, gehörten von 13,101 Schülern 1260 dem Judenthume an^ also ungefähr wie 1:10, und auf den Vorschulen derselben von 2,369 waren 209 Juden, also wie 1 :11; auf den Realschulen zweiter Ordnung von 4,582 Schülern 336 Juden, also wie 1 :14. Genauer genommen hat sich sogar das Verhältniß gesteigert, so daß diese Schulen verhältnißmäßig von 6 bis 7 Mal mehr Juden als Christen besucht werden. Ottweiler, 12. October. (Eingesandt.) In No. 38 der Allgem. Ztg. des Jüdenthums, welche mir leider erst heute zu Gesichte gekommen ist, findet sich eine Correspondenz aus Posen 1. Septbr. unterz. Buchwald, welche die Ausschließung der Juden von den Schulvorständen betrifft. Ich bitte Sie nun, mir die Spalten Ihres geschätzten Blattes zu einer Entgegnung öffnen zu wollen. Von vornherein kann ich es nicht billigen, daß Ihr Herr Correspondent die Thatfache in einer für den Cultus-Minister v. Mühler so verletzenden Weise bespricht, da uns keine Silbe seiner Mittheilüng hervorgeht, daß H. v. M. in der Thät so, wie er berichtet, verfügt habe. Correspondent sagt ausdrücklich, daß die k. Regierung zu Posen die beregte Verfügung erlassen habe. Nichtsdestoweniger springt Correspondent sofort von der deeretirenden Behörde ab und auf den Minister über. Sie kennen, Herr Redäcteur, meine Absichten über die Judenfrage hinlänglich, um mich nicht in dem Verdachte zu haben, als wollte ich für Herrn v. Mühler's Interpretation des Artikels 12 der Verfassung eine Lanze brechen; ich meine indessen, daß man, ehe man angreift, erst prüft. Wäre H. v. M. ip der That die Veranlassung der beregten Verfügung, so ließe sich kaum denken^ daß dieselbe allein für die Regierung

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