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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-10-28 · Heft 44 (28.10.1862) · p. Seite 629

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 44 (28.10.1862)
Date
1862-10-28
Page
Seite 629 (sequence 9)
Language
German
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629 Synagoge, Lichtenstein, an sehen zu müssen geglaubt und gegen den Redacteur Hickethier bei der Staatsanwaltschaft die Verleumdungsklage erhoben. Hickethier ist demgemäß aus Rücksichten für die öffentliche Ordnung dem Anklageantrage gemäß wegen öffentlicher Verleumdung zur Untersuchung gezogen worden, nachdem er erklärt hatte daß er den Artikel, dessen Verfasser nicht genannt worden, vor dem Druck gekannt habe. In der mündlichen Verhandlung hat der Angeklagte seine, dem vorstehenden Sachverhalt entsprechenden Auslassungen in der Voruntersuchung wiederholt und nur bestritten, daß der re. Lichtenstein als Beleidigter anzusehen sei. Er hat indessen zugleich erklärt, daß er zugeben müsse, daß der in jenem Processe verurtheilte Uhrmacher Walter, welcher nach der eidlichen Aussage des Lichtenstein niemals Vorbeter in der großen Synagoge gewesen, zur Zeit der Verbreitung des Artikels niemals Vorbeter gewesen sein könne. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten wegen öffentlicher Verleumdung zu 14 Tagen Gefängniß. Dem rc. Lichtenstein wurde die Befugniß zugesprochen, das Urtheil auf Kosten des Angeklagten zu veröffentlichen. Breslau, 1. October. (Privatmitth.) In No. 39 der A. Ztg. d. Jud. lasen wir eine Privatmittheilung aus Dt.-Crone, die gewiß bei Allen, welche den Puls der jüdischen Lehrerwelt einigermaßen gefühlt haben, Anklang gefunden hat. WaS uns auffallend war, als wir die Mittheilung deS Herrn Brann lasen, ist, daß er bei Erwähnung der jüdischen Seminare das Breslauer Lehrer-Seminar so wenig hcrvorhebtt Freilich ist dasselbe nicht autorisirt, den Abiturienten das Zeugniß eines Elementarlehrers auszustellen und hat auch der Unterricht in den deutschen Gegenständen seit kurzer Zeit ganz aufgehört. Was hier hingegen den jungen Leuten, die sich als Religionslehrer ausbilden wollen, geboten wird, hat Herr Brann ganz übersehen, und in dieser Beziehung sollte er das Breslauer Lehrer-Seminar mehr in den Vordergrund stellen. Für dieses Fach wird wohl hier am Meisten unter allen jüdischen Seminarien (so weit mir die Leistungen der übrigen in, den Religiynsfächern bekannt ist) geleistet. Wenn Herr Brann meint, daß das hiesige jüdische Lehrer-Seminar die Stunden so einrichten soll, daß die Zöglinge gleichzeitig im kath. Seminar hospitiren können, so kann ich pur sagen, daß das kath. Seminar den jüdischen Candidalen wegen zu großer Frequenz der christlichen Zöglinge unzugänglich ist. Selten findet Einer, und dann nach unsäglicher Mühe, Aufnahme. Aber im. hiesigen jüdischen Seminar selbst könnte der deutsche Unterricht für die Hörer, unter Leitung des pädagogisch durch und durch gebildeten Lehrers Herrn Dr. Joel wieder eingeführt werden. Die Zöglinge dieser Anstalt würden denselben mit Freude begrüßen. Simon Cohn. Schneidemühl, 30. September. (Privatmitth.) Die hiesige Gemeinde hat die silberne Hochzeit ihres Rabbinen, Herrn Brann, auf eine großartige Weise gefeiert. Wenn wir aus Mangel an Raum auf eine ausführliche Beschreibung des Festes verzichten, so bemerken wir doch, daß durch , dasselbe ein glänzendes Zeugniß von der Gemeinde für sich und ihren Rabbinen abgelegt worden. Aachen, 3. October. (Privatmitth.) Der große Eindruck, welchen die Einweihung der hiesigen neuen Synagoge und besonders die bei derselben gehaltenen Predigten gemacht, und der in unserer lieben Stadt, welche bekanntlich zu den Hauptsitzen des Ultramontanismus gehört, um so bemerkenswerther war, konnte von der gegnerischen Seite nicht unbeachtet bleiben, und mußte zu dem freilich vergeblichen Versuche führen, ihn im Schooße der katholischen Bevölkerung möglichst zu verwischen. Diese Aufgabe übernahm ein Jesuitenprediger, der in diesen Tagen in seiner Kirche eine Ansprache hielt, die wir in Folgendem skizziren. Er begann: Darf ein katholischer Christ bei einem Nichtkatholischen in Dienst treten? Wenn sein Glaube dabei nicht gefährdet wird, dann darf er es, ja. Wenn aber ein kath. Christ, der bei einem Nichtkatholischen in Dienst steht, sieht, daß sein Glaube gefährdet ist, wenn man ihn zwingt, am Freitag Fleisch zu essen (was nun nicht der Fall sein wird, denn sie haben lieber, wenn ihr keins eßt); aber angenommen, sie wollen Euch dazu zwingen, so dürft Ihr nicht länger dableiben. Wenn sie Euch am Sonntag nicht in die heil. Messe oder in die Predigt gehen lassen wollen, so müßt Ihr da Weggehen. Ein guter kath. Christ darf nicht da bleiben, wo sein Glaube gefährdet ist, weil er dort vielleicht einen Thaler Lohn mehr bekommt, oder weil der Hausherr oder die Hausfrau ihn vielleicht besser behandeln, 44

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