Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 44 (28.10.1862)
- Date
- 1862-10-28
- Page
- Seite 628 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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jSchmeichelearmenum den zürnenden Richter >zuerweichen?! -77- .Oder! sollten diese musikalischen;Carricaturen garmnser. innerstes Seelenleben .ausflöten wollen? Wenn dem so wäre, müßte.es in unserm. Herzen gar wirsch und wüst aussehen! — . ,, Diesen; Schandfleck in unserm Cultus trifft man jedoch, meistens nur auf dem, Lande und das.bestätigt eben unsere,, am Eingang dieses aufgestellte Behauptung, daß. > die Reinheit. und Erhabenheit des Gottesdienstes mit wahrer Bildung Hand in Hand gehe. . :. , Alejerek. Preußen. Berlin, im Oktober. (Privatmitth.) Das bereits Mehrmals in diesen Bl. erwähnte Rescript, welches jetzt das Septemberhest des ,-Centralblattes für die gesummte Unterrichts-Verwaltung in Preußen" bringt, lautet: 229)' Ausschluß der Juden von der Mitgliedschaft der Vorstände christlicher Elementarschulen. (cfr. Centralblatt pro 1860 S. 555 Nr. 228.) Bei einigen evangelischen Elementarschulen unseres Verwaltungsbezirks, , zu denen jüdische Hausväter gehören, sind, wie-wir in Erfahrung gebracht haben, Juden zu Mitgliedern. des. Schulvorstandes erwählt und von den betreffenden Landräthen beziehungsweise Magisträten als. solche bestätigt worden. Dieses Verfahren ist nach der bestehenden Gesetzgebung ungerechtfertigt; es^ dürfen vielmehr im Hinblick aus, den- Artikel 14 der Verfassungs-Urkunde vom.31. Januar' 1850 bei christlichen Elementarschulen mur christlich e Vorsteher fungiren. Die Aufsicht über christliche Schulen kann nicht Juden übertragen werden. Ein Jude wird also, wenn er Mitglied des Magistrats ist, auch nicht in der Schuldeputation Aufsicht über christliche Schulen üben dürfen, und ebenso wird: derselbe, wenn er Schulze ist, und als solcher vermöge seines Amtes-zum christlichen Schulvorstande gehört, von der Theilnahme an diesem Schulvorstande auszuschließen und ihm ein Christ zu substituiren sein. Das Königliche Landrathsamt (der Magistrat) hat sich hiernach in Zukunft zu richten. Diejenigen Juden, welche als Schulvorsteher bei christlichen Schulen gehörig gewählt, bestätigt und zur Zeit noch in Function find, mögen als solche bis zum Ablauf ihrer,dreijährigen Amtszeit verbleiben-! sind über dann jedenfalls, zu entlassen und statt ihrer Christen zu wählen. . . . Posen, den 18.,Juli .1862. >; r - :k Königl. Regierung, Abtheilung für Kirchen und Schulen. . An '; :';n ' sämmtliche Königliche Landraths-Aemter und ' ' Magistrate des Regierungsbezirks. ' ' ' Eine nähere Erörterung dieses Rescripts ist gegenwärtig überflüssig.' Schön die' Fassung und Motivirung' spricht sich hinlänglich aus. Berlin, 6. Oktober. — Die 4. Deputation des Criminalgerichts verhandelte gestern wiederum 2 Preßprocesse. Im'ersten Falle erschien als Angeklagter der Redacteur des hier erscheinenden „Preußischen Volksblattes", G. Hickethier. In der No. 151 dieses! Blattes vom 2. Juli 5 d^ I. befindet sich•< als - Fortsetzung ein : Leitartikel unter-der- Ueberschrift: -j,Warum nicht Jacobi? 111.", in welchem die Stellung der Juden im Morgen- und Abendlande > besprochen -wird, denselben viele von ihnen begangene große Sünden vorgerechnet werden, in der Absicht, um zu erweisen, daß die Zulassung der Juden zu? Staatsämtern, wie. sie besonders in den letzten-Jahren, in Preußen, beantragt worden, in unserm christlichen- Staate durchaus -unmöglich sei. Der Verfasser hat bei seiner Beweisführung vor allem im Auge das Judenthum tief herabzusetzen, und um aus der neuesten Zeit einen Belag über die Unzuverlässigkeit der.Juden, welche er wegen-der Handlung einzelner? solidarisch verhaftet hält,? zu - liefern, - geht er auf den bekannten Verlauf des Proceffes zurück, welcher den Diebstahl zum Gegenstände? hatte , den der Schloßdiener Rudolph an dem? dem Kronprinzen zu seiner Vermählung von der Stadt Cölm gemachten Ehrengeschenke verübt hat. Als Hehler wären, wie noch in Erinnerung sein wird- Juden beiheiligt' und es sind in der Sache auch Straferkenntnisse ergangen. Der'Verfasser spricht, auf diesen Fall, näher, eingehend',: zu den Juden von Euren- Leuten^ und sagt, daß diese die 50jährige Treue des königlichen Dieners Rudolph verfälscht und dadurch. Se. königl. Hoheit um das Kunstwerk gebracht hätten. Er zählt hierzu eine Person,- welche er in einer Parenthese ihrer Stellung in der hiesigen jüdischen Gemeinde-mach näher bezeichnet. - Alsdiese Person hat sich der Vorbejer in der - hiesigen großen