Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 43 (21.10.1862)
- Date
- 1862-10-21
- Page
- Seite 612 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Kranz, Kreisrabbiner in Oswiencim, Teschen 1862. Text Koh. 5, 7. .Die Ausführung ist nicht ohne Originalität und guten Ausdruck. — Der. Bamy Oesterreichs, Rede am Vorabend des Geburtstages des Kaisers von, Hermann.Dusch ak, Rabbiner in Austerlitz. Prünn, 1862, in poetischem Schwung gehalten, mit schöner Diktion. — -i^rr ny >» 7 vnabjn fcOlptnp V'&si u. s w. Der I e ru salemisch e Ta lmud. Lieferung 1. Nebst einer Einleitung, einem Glossar, Namen und geographischem Register, alphabetisch geordnet von I)?. H. Grätz. Krotoschin, 1862. Wir glauben als beste Empfehlung dieses verdienstvollen Unternehmens die folgenden Worte der Subscriptionseinladung hier wiedergeben zu müssen. „Daß Bücher ihr eignes Geschick haben, bewährt sich auch an dem Editionsverhältniß des jerusalemischen zum babylonischen Talmud. Während der letztere seil dem Beginn der hebräischen Typographie in einer Anzahl von Ausgaben und Exemplaren erschienen und daher massenhaft verbreitet ist, hat der Ieruschalmi von Verlegern und Talmudisten Vernachlässigung und Hintansetzung erfahren. Es sind im Ganzen nur zwei complete Ausgaben dieses Werkes erschienen: die schöne venetianische Edition vom Jahre 1523, ohne Commentar, und die verwahrloste, typographisch verunstaltete Krakauer Ausgabe vom Jahre 1604; die übrigen Ausgaben des Ieruschalmi mit weitläuftigen Commentaren sind incomplet und umfassen nur einige Ordnungen des Talmud, oder gar nur einige Traktate. , : Die Klage, welche die alten Herausgeber über die Seltenheit von Ieruschalmi-Exemplaren erhoben haben, ist heut zu Tage noch mehr berechtigt; denn die durchgreifende Forschung der Neuzeit auf dem Gebiete der jüdischen Literatur hat den hohen Werth des jerusalemischen Talmud für ein gründliches Talmudstudium, für die jüdische, Geschicht,e und die Kenntniß des aramäischen Idioms tiefer erkannt und das Interesse daran noch mehr geweckt. Die Nachfrage nach Ieruschalmi-Exemplaren steigert sich von Dag zu Tag und es entspricht ihr kein Angebot. Höchst selten kommt noch ein vollständiges Exemplar auf - den Buchhändler-Markt und wird eben der Seltenheit wegen, mit einem hohen Preise rwtirt. Die Unterzeichnete Verlagsbuchhandlung hat sich daher entschlossen, dem fühlbaren Bedürfniß durch eine schöne, correcte und complete Neuausgabe des Ieruschalmi abzuhelfen. Der kleine Commentar zur Krakauer Ausgabe, wird beibehalten und die Pagmirung dieser Ausgabe der Neuausgabe zu Grunde. gelegt, weil die meisten altern und neuern .Schriften, nach dieser Ausgabe citiren. Außerdem wird .zur Verständlichmachung. des Sprachlichen. im Ieruschalmi .zum Schlosse ein von. einem anerkannten Sachkundtgen bearbeitetes alphabetisch geordnetes Glossar oder Wörterbuch beigegeben werden, welches scimmtliche im Ieruschalmi vorkommenden aramäischen, griechischen und lateinischen Wörter lexikalisch erklären wird, nächstdem wird noch ein vollständiges Namenregister beigegeben werden. Wir zweifeln nicht, daß diese, typographisch gefällige und nach Möglichkeit ausgestattete Ausgabe des Jeruschalmi, gedruckt auf Kanzler-Schreibpapier,, sich der Theilnahme Vieler erfreuen wird, und daß sich nicht blos Gelehrte und Fachmänner, sondern auch F 0rsch er und Freunde der jüdischen Wissenschaft an dem, man kann sagen, Nationalwerk beiheiligen werden."*) Zeitungsnachrichten. Preußen. Berlin, 1. October. Haus der Abgeordneten vom 30. September. Verhandlungen über den Etat des Ministeriums der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten.; (Schluß.) Abg. Techow: Die Commission habe wohl Veranlassung gehabt sich mit der Frage zu beschäftigen, denn es handelte sich dabei um erhebliche Zuschüsse zu den Lchranstalten. Die Anstalten würden stets als evangelische oder katholische bezeichnet und die Commission hätte zu prüfen gehabt, ob diese Bezeichnung den Bedingungen ihrer Stiftung entspreche. Art.2l. der Verfassungsurkunde sage nicht das Mindeste über den consessionellen Charakter der Lehranstalten und nur der Art. 24. nehme denselben für die Volksschulen in Anspruch; hieraus ergebe sich, daß die höhern Lehranstalten von dem consessionellen Charakter frei sein sollen. Wenn auch die Aeltern der Schüler noch nicht geklagt hätten, so wären doch vielfache Klagen der Patrone eingegangen. Der Antrag *) Wir bitten den Herrn Verleger, die Fortsetzung durch die Baumgärtner'sche Buchhandlung uns zukommen zu lassen. . ■ Redaktion«