Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 42 (14.10.1862)
- Date
- 1862-10-14
- Page
- Seite 596 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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m eine vorzuziehen, weil die Vereinigung -der kleinen) Kräfte Vieler dasZiel .weit sicherer erreicht, als das.beständige, abspannende: Beanspruchender Privatwohlthätigkeit, welcher doch immer noch ein weiter Spielraum bleibt. —: Hieran reiht.. sich denn auch die Beerdigüngsgesellschaft, welches uralte Institut.; unsererGlaubensgenossenschaft mit seinen unbezahlten /Hülssleistungen. und der Tendenz einer einfachen und gleichmäßigen. Bestattung der Tobten mit, Sorgfalt zu conserviren ist. Allerdings leiden an vielen Orten die p".n an hartnäckiger Aufrechterhaltung mancherlei Aberglaubens; wenigstens aber istkräftig dahin zu wirken, daß, wo eine.angemessene Begräbnißorduung noch nicht erzielt, ist, eine solche endlich bewirkt werde; Äuch dafür ist zu sorgen, daß unsere Gottesäcker ein Bild, nicht , der. Pracht und des Reichthums von Grabmälern, doch der Ordnung und Anständigkeit bieten, und die alte Verwilderungauf. denselben weiche. — Wex diese Darstellung mit Aufmerksamkeit, liestwird sich vergewissern, daß die den israelitischen Gemeinden gestellten .Aufgaben keine kleinen sind, daß in sonders ein tüchtiger Vorstand einen großen Spielraum der Thätigkeit und nützlichen Wirkens hat, und daß wir daher die Besten unter uns ansprechen dürfen, um . diese; Ehrenämter zu ambiren, sie. aber, auch zu -verpflichten,; mit Energie und Ausdauer ihren Obliegenheiten zu genügen. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Bad Homburg, Ende September. Noch einige Tage und der heilige Versöhnungstag ist vorüber und mit ihm das Frühaufstehn, die Herzensergießungen, das wider die Brust Klopfen und die langen Mischeberachs, die'mit Beginn der hiesigen Badesaison ihren Anfang nehmen und mit Schluß der heiligen Zeit ihr. Ende erreichen. Welcher Segen da auf die, Häupter der von der Regierung — nicht-von der Gemeinde ernannten Vorsteher herabgefleht wird, läßt sich denken, nicht aber welche harte Probe der Geduld unsre Gemeinde da bestehen muß. —. Bedenken wir aber wie wir so viele, sogenannte fromme unp reiche Männer, hier zählen, die z. B. voriges Jahr und vorher 3, 5 und 10000 Gulden jährliche Dividende von den Spielbankactien einnahmen, so bleibt es ein großes Mthsel, wie solche Leute, die Wochenlang in der engen und baufälligen Synagoge weinen und flehen, manche Vormittagsstunde fastend , auf: dem weit im Walde entfernten im schmachvollsten Zustande sich befindlichen Friedhofe geweilt haben, da auf dem Almemar hinaufgehen, den kleinsten und entferntesten Verwandten in den meilenlangen Mischeberachs nicht vergessen, aber kein Herz haben, einmal 1000 oder 2000 Gulden für Verbesserung der Gemeindezustände zu weihen und zur Nacheiferung herzugeben. Und. doch sind diese Leüte auch sonst reich, haben großartige Geschäfte und vor Allem sind mit der Gemeinde-Verwaltung verwandt, eins und zufrieden, was doch nicht allgemein der Fall ist und ihnen umsomehr jene Pflicht der Unterstützung auferlegt. — Ich meine auch, daß man solche saubere Dividenden der Spielbankactien (schönes Papier! sie!) doppelt verzehnten solle, und daß dies wahr und nicht aller Tage Abend ist, können ihre frommen Inhaber an dem niedrigeren Cours und den sehr beschnittenen Dividenden jetzt merken. Ja, ja, wer nicht giebt an Jacob, der muß geben an Esau! das ist und bleibt ein wahres Sprüchwort! Louis Lehmann. Coburg, 4. September. Gestern hatte die neu errichtet^ Anwaltkammer beider Herzogthümer Coburg und Gotha ihre erste Sitzung. Gegenstand der Berathung war u. A. die Abgabe eines Gutachtens über die Zulassung des Dr. Kunreuther aus Gelnhausen im Kurfürstenthum Hessen (der den Lesern der A. Z. d. I. aus seinem Kampfe mit der Kurhessischen Regierung, die ihn trotz der ausgezeichnet bestandenen Examina als Juden zur Praxis nicht zulassen wollte, bekannt ist) zur anwaltschaftlichen Praxis in den Herzogthümern Coburg und Gotha; nachdem die Staatsregierung die Einwanderung des Genannten genehmigt und ihn mit Rücksicht aus die gut bestandene hessische Staatsprüfung von dem inländischen Staatsexamen dispensirt Hatte, war von Seiten. der Anwaltskammer gegen die Zulassung des rc. Kunreuther als Rechtsanwalt nichts einzuwenden, und in diesem Sinne ist denn auch ihr Gutachten abgegeben worden. (Cob. Ztg.) Preußen. Aus dem Posenschen, 28. September. (Privatmitth.) In einer ihrer letzten Sitzungen , haben die Stadtverordneten v von Posen den Beschluß gefaßt, , eine an der dasigen Realschule nächstens vacant werdende