Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 42 (14.10.1862)
- Date
- 1862-10-14
- Page
- Seite 593 (sequence 3)
- Language
- German
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setzgebende ,ünb eontroflirende Instanz bilden, überall die Obherrschaft erlangt, GiebL es doch jetzt fastkeine -Gesellschaft, keinen Verein, wo nicht den Forderungen einer solchen Institution genügt werde. Wir wissen sehr wohl, denn die Erfahrung lehrt es zur Genüge, daß unter Umständen eine kräftige Hand Bedeutenderes leistet und Größeres m's Werk setzt, als ihr bei vollgültiger Einsprache eines vielköpfigen Collegiums möglich wäre: aber die Einheitigkeit und hiernach die Verirrung kann nicht ausbleiben; und selbst, wenn innerhalb einer Vertretung ein begabter Kopf den höchsten Einfluß gewinnt, wird ihm dennoch in der Befragung der anderen Mitglieder eine zweckmäßige und verhütende Beschränkung gegeben sein. Es kann daher keinem Zweifel unterworfen sein, baß die gezeichnete Organisation für die jüdischen Gemeinden der Gegenwart die allein richtige ist. . Die Bewegung, die sich in allen jüdischen Gemeinden kund giebt, sich und alle ihre Institutionen neu und gründlich zu organisiren, kann allen wahrhaft Theilnehmenden nur zur Befriedigung gereichen. Einer solchen Bewegung liegt aber immer nicht Llos das Streben zu Grunde, sich von Neuem zu beleben, sondern auch wesentlich das Verlangen nach Eintracht, durch welche wiederum die Entwicklung eine kräftigere wird. Gerade diesem Verlangen wird aber durch eine von der Gemeinde gewählte Vertretung, aus welcher wiederum der Vorstand hervorgeht, am ehesten genügt, weil die Gemeinde bei der Wahl, die sich in regelmäßigen Zeitabschnitten'immer wiederholt, die Gelegenheit hat, die verschiedenen Richtungen in ihr zur Vertretung zu bringen, sie bei den Berathungen geltend zu machen, und ein gegenseitiges Verstandniß herbeizuführen. Vor Allem ist es dann die Aufgabe dieser Vertretung, ein geeignetes Statut der Gemeinde zu schaffen, in welchem die allgemeinen Normen für die Institute der Gemeinde festgestellt sind, wobei jedoch zu rathen wäre, daß die Bestimmungen des Statuts nicht zu sehr in's Einzelne gehen, damit man sich nicht allzusehr binde, oder zu oft genöthigt sei, auf Veränderungen des Statutes hinzuwirken. Die zweite Bedingung ist ein angemeffener Gottesdienst. Mögen Vorstände, Vertreter und Gemeinden niemals aus den Augen setzen, daß der wesentliche Zweck einer israelitischen Gemeinde der entsprechende Gottesdienst ist, und wenn es die Aufgabe jedes jüdischen Individuums ist, die Religion Israels immerfort zu bethätigen, zu verwirklichen und zu erhalten, so spricht sich der Zweck , ihrer Vereinigung in der Gemeinde yor Allem im, Gottesdienste aus. Diejenige Gemeinde und deren Leiterwelche den Gottesdienst verfallen und verkommen lassen, welche ihn in-einem Zustande erhalten, der die religiösen Bedürfnisse der Gemeinde, die der Jugend wie des Alters unbefriedigt läßt, ja ihnen widerspricht und sie dem Cultus abwendig macht, haben sich einer großen Sünde schuldig gemacht- und den ersten Zweck ihres Daseins überhaupt nicht erfüllt. Wir wollen hier über die Verbesserung des Gottesdienstes und deren verschiedene Stufen, da wir sie erst vor Kurzem behandelt haben, nicht sprechen, sondern nur einige Bemerkungen hinzufügen. Daß zu einem würdigen Gottesdienste auch ein würdiges Gotteshaus gehört, weiß Jedermann, und unsere Zeit hat hierfür gerade ganz Erstaunliches geleistet. Die Gemeinden müssen aber hierbei das Maß ihrer Kräfte stets im Auge behalten, und die Ausschmükkung und Bauverhältniffe eher etwas zurückhalten, als zu viel*auf die äußere Repräsentation Gewicht zu legen. Und zwar dies besonders aus dem Grunde, weil durch die Erschöpfung der Geldkräfte oder durch die Ueberbürdung des Budgets vermittelst der Zinsenhöhe die Gemeinde sich oft außer Stande sieht, ihre übrigen Institute , insonders die: Besoldung der ■ Kultusbeamten und Lehrer, verhältnißmäßig auszustatten, so daß fühlbare Mängel nach innen entstehen, während die äußere Ausstattung die augenblickliche Bewunderung auf sichzieht. Was den Gottesdienst selbst betrifft, so erwäge man, daß die demselben durchaus nothwendige Ruhe und Ordnung nicht sowohl durch gewissermaßen polizeiliche Anordnungen und deren strenge Durchführung hergestellt werden kann, als vielmehr, daß die Geister während desselben auch hinlänglich beschäftigt und ergriffen sind, . so.daß auch von diesem Standpunkte aus die Art und dev Inhalt des Gottesdienstes das wesentlichste Moment bilden. Hier ist es nun nicht zu verkennen, daß die Predigt in unserer Zeit der eigentliche Mittelpunkt eines jeden Gottesdienstes ist, daher unentbehrlich geworden, daß die Wirklichkeit hierin Denen widerspricht, welche vor einiger Zeit, die Predigt als erfolglos und mit allerhand Spöttereien für ein unnützes, überflüssiges Modewesen wieder verdrängen wollten; vielmehr; zeigt es sich,:. daß gerade da, wo. die Predigt seit längerer Zeit eingeführt ist, das Bedürfniß nach , ihr ein unzweideutiges ist. Um so mehr, müssen. Diejenigen , welche das. Rabbiner- oder höhere Lehramt erstreben, auf ihre homiletische Ausbildung ernstlich nnd eifrig sehen; denn in der Wirklichkeit werden sie manchen Theil ihrer erworbenen Kenntnisse eher als einen