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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-10-07 · Heft 41 (7.10.1862) · p. Seite 586

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 41 (7.10.1862)
Date
1862-10-07
Page
Seite 586 (sequence 10)
Language
German
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Semlin f seine 'ält^ Handelssüp^riorität' wieder^ errinM In dev-!TM erfahret' wir * auch / daß in dieser 'HmfiMüi'cht'allein 'Schritte Höhen' Drtes' eingeleitet find; sondern daß auch die Semliner'Gemeinde ' in richtiger Erkenntniß ihres wahren Börtheiles sich gegen die bisherige Beschränkung - der Niederlassung von Juden in Semlin und für die unbedingte Aufnahme derselben in dön Semliner Gemeindeverband ausgesprochen hat. Um so entmutigender mußte daher eine gestern hier angelängte Verordnung wirken, durch welche den Fremden ihr Ashl in Pancsova und Semlin dergestalt gekündigt wird, daß alle von Belgrad in die genannten Städte geflüchteten Fremden mit Ende September und eventuell mit Ende Oetober selbst in dem Falle absiedeln müssen, wenn sie aufrechte Geschäftsverbindungen mit Belgrad Nachweisen können. Wenn diese hohe Verordnung wirklich ins Leben treten und nicht etwa durch die Weisheit der'höchsten Behörden modificirt werden sollte, so wird dann Semlin in kurzer Zeit wieder ebenso verödet seinwie' es in den letzten Jahren war; der rechte Augenblick, Semlin wieder zum Stapelplatze des orientalischen Handels zu machen, wird dann verpaßt und die 'Quelle des aus dem Handel fließenden Reichthums wieder verstopft sein. S. A. Ujhely , 21. September. (Privatmitth.) Ein hoher königlicher ungarischer Statthaltereirach hat die Anfangs vom Stadthauptmann in Kaschaü verweigerte Untersuchung gegen den Bice-Stadthauptmann L. daselbst in Folge der in der Zeitung des JndenthumS No. 35 gebrachten Corröspondenz aus S. A. Ujhelh aufnehmen lassen und steht eine strenge Untersuchung schon deshalb bevor, nachdem das Betragen des Herrn Vice-Stadthauptmanns L. gegen Herrn W. große Entrüstung hervorgerufen hat. — Soeben erschien von Mezei Mör: „Der ungarischisraelitische Landes-Schulfond, Pesth, Lei Rath Mor", in welcher' Broschurs die ungarisch-israelitischen Schulzustände gründlich besprochen werden und glauben wir die Aufmerksamkeit schon deswegen auf sie lenken zu Müssen, nachdem sie auf die Geschichte unseres Schulwesens in den letzten 10 Jahren so manches Streiflicht wirft. — Unsere Ehassidimangelegenheit nimmt eine ernste Wendung. Während durch einen erweiterten Aufbau der Klaus der Chassidim in der Gemeinde ein Zwiespalt zu drohen scheint, der eine Versammlung der Gemeinde unter dem Vorsitz des Vice-Gespanes für ZemHlin herbeiführte, in welcher ünsöre - Intelligenz für die'Rechte der Chassidim kämpfte/ hielt es andererseits der Rebbe in Liszka für dringend geböten, in Angelegenheit des Bannfluches, den er gegen die Aschkenäsim vor wenigen Monaten schleuderte, bei unserem würdigen Oberrabbi L ö v Verzeihung zu erflehen.*) J. A Rosenmeyer? Frankreich. Paris, im September. . Die „V. I." theilt Folgendes mit: Das. kaiserliche Decret, welches ,die Organisation des israelitischen Cultus, in Frankreich modificirt, hat der Kaiser am 29. August in St. Cloud unterzeichnet. (Sobald wir das Dokument erhalten, werden wir es mittheilen. Ohne den Inhalt: zu kennen, müssen wir unser Bedenken doch darüber aussprechen, wie in Frankreich die - Organisation eines Cultus verändert wird, ohne daß die Juden irgendwie darüber befragt worden sind!' Dies ist der Gewinn, wenn auch unsere Religion eine „Staatsreligion" wird! Redaction der Allg^ Ztg. d. Jud.) —. Die Consistorien der östlichen Departements haben Conferenzen gehalten; über das erste Resultat derselben berichtet die „V. I.“ folgendermaßen: „Durchdrungen von der zwingenden Nothwendigkeit, endlich einmal die Bettelei unter unseren armen Glaubensgenossen von Grund aus zu zerstören, die Bettelei, welche besonders die beiden Rhein-Departements behelligt, haben die vereinigten Consistorien beschlossen, zu diesem Zwecke eine vermischte, aus sechs Mitgliedern bestehende Commission zu bilden, drei Mitgliedern aus jedem der genannten Departements. Um sobald wie möglich zu dem gewünschten Resultate-zu kommen, hat diese Commission es: für nöthig erachtet, vor Allem die. wohlthätigen Gaben der Gemeinden und Individuen zu centralisiren und reguliren, um-endlich nicht nur das Betteln zu verbieten, sondern auch den nur allzu zahlreichen herumwandernden Bettlern die Möglichkeit bieten zu können, ihren elenden Zustand zu verlassen, eilt regelmäßiges Leben zu beginnen und *) Siehe in dieser Angelegenheit unsere „Bilder aus Ungarn tll." im Jüdischen Volksblatt.

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