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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-09-30 · Heft 40 (30.9.1862) · p. Seite 573

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 40 (30.9.1862)
Date
1862-09-30
Page
Seite 573 (sequence 11)
Language
German
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daher; die-Vorlage an das Volk: mit der Frage, ob dasselbe einer Abänderung unterworfen werden solle, aus dem Tractandmn des Großen Rathes. Am 23. August kam Hefe1 gröge ' ^T^^(mb^ltng, da die Tags vorher zur Berathung über diesen Gegenstand vom Großen Rathe ernannte Commission ihren Bericht vorlegte, Ihre Anträge lauteten: „Der Regierungsrath wird eingeladen, bis zur nächsten Wiederversammlung des Großen Rathes im November entweder: a) Anträge für Abänderung des Gesetzes über ’;,bie Organisation der israelitischen Gemeinden dem Großen Rache vorzulegen, oder aber b) nach Mitgabe des §. 48 der Verfassung das Begehren zur Abänderung des Gesetzes dem Volke und den Gemeinden vorzulegen, .Furchen Fall, daß der Regierungsrath sich für die. Letztere Alternative aussprechen würde, werde demselben von dem Großen Rache die Ermächtigung ertheilt, ein bezügliches Decret zu erlassen und die benötigten .Abstimmungsordnungen zu treffen. Für diesen FaL und falls sich, die Mehrheit der stimmfähigen Bürger für Abänderung des Gesetzes aussprechen sollte, habe der Regierungsrath gleichzeitig mit Vorlage der bezüglichen Abstimmungsprotocolle entsprechende' Abänderüngsanträge dem Großen . Rathe vorzulegen. Es entspann sich hierüber eine lebhafte Debatte, da Herr Schmid v. Böttstein und Herr Aklin, Gesinnungsgenossen Schleunigeres, den Beschluß p.er zweiten Alternative' beantragten. Dagegen sprachen: Keller; und Schwarz (Regierungsräthe), Feer-Herzog, Haberstich und Vicepräsident Waller. Es wurde der Commissionsantrag zum Beschlüsse erhoben. Die Israeliten blieben auf diesen Beschluß hin nicht unthätig. Ich citire über diesen Punkt die Berner Zeitung, Organ Stärnpfli's (Bundespräsidenten): Die Israeliten im Canton Aargau recurriren gegen die beabsichtigte Entziehung der ihnen in jüngster Zeit ertheilten politischen Rechte. Der Bundesrath antwortet, daß er in dem jetzigen Stadium der Sache noch nicht einschreiten könne;, dagegen bringt, er der Regierung von Aargau ihr Begehren zur Kenntniß mit der Voraussetzung, daß die dortigen Behörden nichts unternehmen werden , was den bundes- und cantonalverfassungsmäßigen Rechten der Petenten zuwider wäre. Im Canton Bern sind seit 1846 die Juden den andern Bürgern gleichgehalten. Damals walteten auch Zopfbedenken gegen ihre Emancipation ob. Jetzt denkt kein Mensch mehr daran und fast schämt man sich, daß 5?3 einst.solche Borurtheile Geltung haben konnten. Bemerkenswerth ist das Wahlresultat der Stadt Aarau vom jüngsten Dienstag. Da einer der hier gewählten Großräthe in die Regierung kam, so hatte Aarau eine Ersatzwahl zu treffen. Ungeachtet daß diese Stadt keinen Mangel an vorzüglichen Männern hat, so wählte sie keinen aus ihrer Mitte, sondern wählte den von seinem Kreise übergangenen Stadtammann Bürli von Baden,'der sich in der „Judenfrage" mit vieler Wärme der Sache des Rechts annahm. In Lichtensieg (im Toggenburgschen) wurde von der Gemeinde einem hiesigen Israeliten die Niederlassungsbewilligung ertheilt. Es wohnen nun im Canton St. Gallen Israeliten zu Rappenschwhl, Schmerikon, Flawhl und Lichtensteg. In der Stadt St. Gallen wohnt eine beträchtliche Anzahl, die aber bis jetzt sich noch nicht zu einer Cultusgemeinde vereinigen konnte. Letzteres ist in jüngster Zeit von den Züricher Israeliten geschehen. Nachzutragen habe ich noch, daß das vor der Wahl des neuen Großen Rathes (12ten August) erschienene Schriftchen von vr. Kahserling: „Widerlegung der gegen die Juden erhobenen Anklagen und Verleumdungen" seine Wirkung nicht verfehlte. Es wurde vom Publikum mit vieler Hast darnach gegriffen. Einer der ansehnlichsten Fabrikherren versammelte alle seine Arbeiter, um ihnen diese Schrift vorzulesen und ihnen zur Beherzigung zu empfehlen. Dr. Rußland. Mitau, im August. (Privatmitth.) Sie haben in Ihrem Blatte die Festlichkeit beschrieben, sowie das Gedicht mitgetheilt, welche wir unserm hochverehrten Kaiser bei der Anwesenheit des allerhöchsten Paares zu widmen das Glück hatten. Bei der Unparteilichkeit Ihres Blattes, bei Ihrem Streben, den sittlichen Gehalt in unsern Glaubensgenossen zu kräftigen und deshalb auch ihre Schwächen aufzudecken, lassen Sie mich bemerken, daß der Ausdruck „Ebräer-Gemeinde" hier nur figürlich gebraucht werden kann, da eine solche als gegliederte Körperschaft hier gar nicht existirt, und diese Huldigung nur der Bemühung einiger Männer zu verdanken war, welche die Uebrigen zu einer gemeinsamen Gabe zu vereinen suchten; einiger Einzelnen, deren Sinn und Streben für die Gesammtheit noch nicht ganz untergegangen in eigenen Interessen und kleinlichen Rücksichten, wie 4V**

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