Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 40 (30.9.1862)
- Date
- 1862-09-30
- Page
- Seite 567 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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567 Und die liebefrommen Lätzchen t Färbtest Du mit Deinem Blut! Jetzt wird unsre Freundschaft fester, Und noch täglich nimmt sie zu; Denn ich selbst begann zu rasen, Und ich, werde fast wie Du! - „Aber wie ein Wort das andere giebt, so giebt auch ein Vers den andern, und ich will Dir zwar unbedeutendere Verse mittheilen, die ich gestern Abend machte, als ich über die Weenderstraße trotz Regen und Wetter spazieren ging und an. Dich dachte und an die Freude, wenn ich Dir 'mal den Rabbi zuschicken kann, und ich dichtete schon die Verse, die ich auf den weißen Umschlag des Exemplars als Vorwort für Dich schreiben würde, — und da ich keine Geheimnisse für Dich habe, so will ich Dir schon hier jene Verse mittheilen: Brich aus in lauten Klagen, Du düstres Marthrerlied, Das ich so lang getragen Im flammenstillen Gemüth! . Es dringt in alle Ohren, Und durch die Ohren ins Herz; 9 Ich habe gewaltig beschworen Den tausendjährigen Schmerz. Es weinen die Großen und Kleinen, Sogar die kalten Herrn, Die Frauen und Blumen weinen, Es weinen am Himmel die Stern'!' Und alle die Thräuen fließen Nach Süden, im stillen Verein, , Sie fließen und ergießen : Sich all' in den Jordan hinein. (Schluß folgt.) Literarischer Wochenbericht. Hannover, im Juli. In No. 26 dieser Blätter macht Herr Rabbiner L. Schott über einige Jncunabeln Mittheilung, die sich in seinem Besitze befinden. Unter den angeführten Werken darf aber nur eins, nämlich die älteste Mischnah-Ausgabe , zu den Jncunabeln gezählt werden, da man bekanntlich nur im löten Jahrhunderte gedruckte Werke so benennt. Wir würden dies jedoch nicht weiter erwähnt haben, wenn sich nicht Herr Schott bei der Beschreibung des zu Augsburg gedruckten Machsors einen seltsamen Jrrthum hätte zu Schulden kommen lassen. Das Jahr (nicht der Jahrgang, wie Herr Schott schreibt) des Druckes ist, wie aus der doppelten Zeitangabe auf dem Titelblatte nach Zunz' Nachweis in den israelitischen Annalen II, 126. und in seinem Buche: Zur Geschichte und Literatur S. 229 *) hervorgeht> 296 nach jüdischer und 1536 nach christlicher Zeitrechnung, während Herr Schott in öer Jahreszahl 296 das Jahr 1496 findet!**) Die Schlußfolgerung auf die frühe Anwendung der Buchdruckerkunst bei den deutschen Juden ist daher ebenso unrichtig und ist es hinlänglich bekannt, daß in Deutschland gedruckte hebräische Jncunabeln gar nicht existiren, indem die ältesten Drucke hebräischer Werke in Deutschland, nämlich die Prager, erst dem löten Jahrhundert angehöten. Herrn Schott's Jrrthum ist uns aber um so auffallender, als er im Literaturblatt des Orient 1846 S. 497 das Druckjahr des mehrgedachten Machsor richtig angiebt. Interessant ist die angeführte Augsburger Machsorausgabe vom Jahre 1536 allerdings insofern,, als sie den Beweis liefert, daß die Augsburger Juden strotz der vielfachen Plackereien, mit denen sie damals zu schaffen hatten, was unter Anderem aus der Thatsache erhellet, daß der dortige Rath am 3. August des genannten Jahres beschloß, daß hinfüro die Juden, wenn sie Kausens und Verkaufend wegen in die Stadt kommen, gar nicht, wohl aber, wenn sie vor dem Stadtgerichte zu thun haben, vergleitet werden sollen, noch Sinn genug hatten, um für die Vervielfältigung literarischer Erzeugnisse Sorge zu tragen. Ich benutze diese Gelegenheit, um eine Behauptung des Herrn Rabbiner D. Oppenheim in No. 16 dieses Jahrganges gegen mich zurückzuweisen. Derselbe sagt nämlich S. 195 in Rücksicht auf den in meinen Regesten gelieferten, ihm aber nur aus dem in dem jüdischen Volksblatte enthaltenen Auszuge bekannt gewordenen Nachweis über den vom Könige Ruprecht im Jahre 1407 gemachten Versuch, sämmtlichen Juden in Deutschland ei- *) Daß Zunz' lehrreicher Aufsatz über die Jahreszahlen aus den israelitischen Annalen berichtigt und erweitert in seinem Buche: Zur Geschichte, nochmals abgedruckt worden ist, scheint Herrn Schott entgangen zu sein. **) Herr Rabbiner Schott hat diese Irrung bereits selbstständig in No. 32 berichtigt. -Damals waren aber auch schon diese Bemerkungen des Herrn vr. Wiener in unfern Händen. Die Redaction.