Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 39 (23.9.1862)
- Date
- 1862-09-23
- Page
- Seite 553 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3224737-3226310-3226350--20647-3249726- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
aufmerksam zu machen: S. 3, Z. 5 v. o. muß die letzte Obernote des vorletzten Tactes nicht s, sondern e heißen. Nicht als Druckfehler müssen wir aber die Fortschreitung in großen Terzen auf S. 2 Tact 2 der ersten Zeile halten, durch welche Fortschreitung zwei von einander entfernt liegende Accorde ohne die gehörige Vermittlung bleiben, weshalb diese Fortschreitung im vierstimmigen, und umsomehr im zweistimmigen Satze, in dem das Rauhe der Fortschreitung (von der sechsten zur siebenten Stufe) noch mehr hervortritt, verpönt ist. Emil Breslaur, Chorleiter, Religions- und Sprachlehrer. Im Verlage des letztgenannten Werkes erschien ferner: Volkskalender für Israeliten auf das Jahr 5623, mit einem Beitrage des Dr. Zunz. Der sehr schätzenswerthe Beitrag des vr. Z. ist . betitelt: „Sterbetage", und enthält die Sterbetage berühmter Männer der jüdischen Geschichte nebst einem kurzen Lebensabrisse, nach den Tagen vom 1. Januar bis 31. Juli geordnet. ' ■ ■ ■- E. B. Gr. Becskerek, 1. August. riibnp Beschreibung der Liturgie und Ritus der deutschen Gemeinden und vorzüglich der zu Frankfurt am Main. Von Salomon Geiger. I. Heft. Frankfurt am Main. I. Kaufmann. 1862. Die reformistische Bewegung, welche seit einigen Decennien in der deutschen Synagoge herrscht (die sephardische ist davon bisher gänzlich unberührt geblieben), hat eine solche Zersplitterung und Zerklüftung hervorgebrächt, daß fast jede Duodez- Gemeinde ihre eigene Agende und Liturgie besitzt. Die deutsche Kleinstaaterei machte sich auch auf dem Gebiete der Synagoge geltend. Jedes kleine Ländchen hat seinen befondern Minhäg und jede Stadt ihren Gesangbuch- und Piutimstreit. Es ist darum gegenwärtig, wo der alte deutsche Ritus (Minhag Aschkenas) immer mehr seine ursprüngliche Einheit und Eigenthümlichkeit verliert, ein höchst verdienstliches, zeitgemäßes Unternehmen, an eine gründliche, ausführliche historische Darstellung desselben zu gehen und als heilige Reliquie der alten Zeit der Nachwelt zu erhalten. Der greife und gelehrte Verfasser des vorliegenden Werkes hat nun in seinem hohen Alter, zum Geburtsfeste seines 70sten Lebensjahres, ei- Ein- und Ausheben der Thora dreistimmig gesungen, und habe ich zu diesem Zwecke bestehende Melodien dreistimmig bearbeitet oder neue componirt. E. B. uen solchen nicht genug zu lobenden Versuch begonnen, und schon das erste, gleichsam Probeheftchen bietet des Trefflichen und Lehrreichen in Menge dar, daß wir innigst die schleunige Vollendung des ganzen und wie es scheint, sehr weitläufigen Werkes als eine wahre Bereicherung der liturgischen Literatur von Herzen wünschen. Herr S. Geiger stellte sich die schöne Aufgabe: fcrsiiib .m-no-n dwü nnb «iLnbi ,r*P02D va ‘VJNb ,mbDnm D^vs?-; bw mb?2{-n rvnmNin -,n« -ripnb'r apsbi Dipnb — und hat sich eifrig bemüht, mit der größten Genauigkeit alles nur irgendwie Bemerkenswerthe, so z. B. selbst die Gesang- und Vortragsweise eines jeden Gebetes, in den Bereich seiner Untersuchung zu ziehen. Das Iste kleine Heftchen bespricht in der oben bezeichneten Weise blos die Liturgie und die Agende der Werkeltage, und zwar nach dem antiken, höchst sonderbaren und eigenthümlichen Plane des geehrten Verfassers vorerst des ersten Tages der Woche, 24. Siwam 5578 n. d. Schöpf., so daß also der Cyclus des Synagvgenjahres, wie es in der Vorrede angegeben wird, mit dem 23. Siwan 5579 n. d. Sch. zu Ende wäre. Allein es sind dies bloße Marotten (nämlich durch Eintheilung und Paragraphe, Geburts- und Jahrzeittage re. zu verewigen), die aber dem Ganzen keinen Eintrag thun, und darum auch leicht zu entschuldigen sind. Desto wichtiger sind die trefflichen Anmerkungen, die vorzüglich das Sprachliche der Gebete und sonstige hiehergehörende wissenschaftliche und theologische Gegenstände behandeln, auf die wir hauptsächlich den Leser aufmerksam machen wollen und worüber wir uns im Interesse der Wissenschaft einige kleine harmlose Bemerkungen ertauben. — Höchst lehrreich ist namentlich Anmerk. 2, wo der angebliche Keri und Kethib, Psalm 24, 4. und iwyd, besprochen wird; nur ist es uns ausgefallen, daß Herr Geiger zur angeführten Stelle den Minchath Schai, das beste massoretische Werk, nicht verglichen hat, indem schon daselbst die Hauptfragepunkte größtentheils erledigt werden. Wünschenswerth wäre es auch noch ferner, wenn der gelehrte Verfasser auf den sephardischen Ritus sehr Rücksicht nehmen möchte, da auch in der Punctation mancher Wörter zwischen den beiden Riten ein Unterschied obwaltet. So z. B. wird nach sephardischem Ritus rrbw mit Kametz gelesen, wogegen im deutschen Siddur mit Pathach, was Anmerk. 4 am Plätze gewesen wäre. Hervorheben müssen wir jedoch bei dieser Gelegenheit, daß die Wiener Ausgabe des sephardischen Siddur aus Leichtfertigkeit oder Unwissenheit hier die Punctation des deut-