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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-09-23 · Heft 39 (23.9.1862) · p. Seite 550

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 39 (23.9.1862)
Date
1862-09-23
Page
Seite 550 (sequence 4)
Language
German
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550 Familien. So nützlich und segensreich daher auch das Bestehen der einzelnen Waisenhäuser ist, so dürfen wir uns doch nicht einbilden, daß durch sie das vorhandene Bedürfniß im Entferntesten befriedigt werde, und gerade hierin ist der Schein von den traurigsten Folgen. Für Blinden-, Taubstummen- und Irren-Anstalten kann eine Schöpfung nur aus Verbänden eines großen Lande- oder mehrerer kleinerer hervorgehen. 5) Für Kranken-, Alterversorgungs- und Armenwesen kann auf eine nachhaltige Weise — außer in den wenigen ganz großen Gemeinden — nur durch Provinzialverbände gesorgt werden. Daß dem Bettelunwesen unter unseren Glaubensgenossen gesteuert werden müsse, daß durch dieses unermeßliche Mittel theils nutzlose, theils mitschädliche Wirkungen absorbirt werden, ist eine längst anerkannte Wahrheit. Wenn Jedermann nur einen Theil der das Jahr hindurch hierauf verwendeten Almosen zu einem Provinzialverbande behufs Versorgung der Kranken, verarmten Greife und Hülfsbedürftiger, in der Heimath bleibender Armen in dauernden Anstalten und Veranstaltungen spenden würde, welche großartigen Resultate würden erzielt werden! * Ohne zu glauben, den Gegenstand erschöpft zu haben, oder zu meinen, daß diese Ideen sofort verwirklicht werden mögen, sind wir doch überzeugt, hiermit nur die allgemein gefühlten Bedürfnisse ausgesprochen, uns dabei nur an das Dringlichste und Ausführbarste gehalten zü haben, und legen daher diese Expectoration allen wahrhaften und für die bessere Entwickelung begeisterten Glaubensgenossen warm ans Herz. Wie wir schon oft die Erfahrung gemacht, werden diese Ideen, weil sie nicht blos unsere persönlichen, sondern vielverbreiteten sind, immer allgemeiner werden, immer tiefer in die Masse eindringen und ihrer Verwirklichung immer mehr entgegenreifen. Die Art der Ausführung werden wir im Allgemeinen und für die einzelnen Momente Weiler besprechen. Zerstreute Bemerkungen. In dem eben erschienenen fünften Bande der „Tagebücher von Varnhagen v. Ense" lesen wir S. 37 über die Nationalitätsfrage folgende einfach gehaltene, aber zutreffende Meinungsäußerung vom 24. Mai 1848, die heutzutage noch nachdrücklicher betont werden müßte. „Der Grundsatz der Vollsthümlichkeit allerdings soll gelten/ aber wicht unbedingt, nicht einseitig ünb allein, wie überhaupt auf der Welt nichts außer dem Zusammenhänge des allgemeinen Lebens bestehen und gelten kann. Völker und Staatenja Länder selbst, welche auf jenem fußen, sind nur El schein ungen, die stets der Veränderung und dem Wechsel unterworfen'sind. Hätte Gott gewollt, daß jedes Volk für sich bleiben, jedes Land seine unverrückbaren Grenzen haben sollte, so würde die Erde aus lauter Inseln bestehen, von nicht allzu Ungleicher Größe, und müßte die Entwickelung so gleichmäßig Vorgehen, daß nirgends ein Uebergewicht des Geistes, der Tüchtigkeit und des Muthes entstünde, denn dann wäre Eroberung nach Außen die sichere Folge. Weit anders, wissest wir, ist die Welt eingerichtet. Völker entstehen und vergehen, mischen sich untereinander, herrschen abwechselnd und dienen, erobern weite Strecken, werden ins Enge gedrängt, die Länder haben keine unwandelbaren Grenzen, selbst Gebirge dienen nicht immer als solche/ Flüsse werden überschritten, Meere durchschifft. Der Grundsatz der Vollsthümlichkeit läßt sich daher nicht streng einhalten und durchführen. Allein es giebt auch einen wirklich höhern Grundsatz für das Leben der Menschengesellschaft. Das ist der der Staatsbildung. Mehr als durch gleiche Abstammung und Sprache gehören die Menschen zusammen durch gleiche Staatsformen, Gesetze, Sitten und Einrichtungen, der Religion und höheren Geistesbildung zu geschweige«. Daher können sehr wohl Theile des einen Volkes in den Umkreis des anderen ausgenommen werden, in diesem'begnügt und glücklich sein, und dies um so mehr, je größere Vortheile die Einbürgerung gewährt, je freier die Verfassung, je trefflicher die Gesetze, je reicher die Lebensquellen sind. Mögen immerhin Deutsche in Frankreich mitleben, Slaven in Deutschland, Italiener und Franzosen der Schweiz angehören, dies wird kein Unglück sein, und überall eine haarscharfe Scheidung vorzunehmen, wird zur Unmöglichkeit. Daher dürfen die Ansprüche, welche die Staaten als solche machen, nicht unbedingt hintenangefetzt werden dem Ansprüche d^ Volksthümlichkeit. Einige Tausende von Polen werden es sich immer gefallen lasten müssen, die Ausründung Preußens zu bilden, die Deutschen in Lievland und Siebenbürgen werden den Zusammenhang mit dem großen Vaterlande/ das sie verlassen haben, schwer wieder anknüpfen, die Tschechen können aus der Einschließung durch Deutsche nicht mehr heraus. Möchte man diese einfachen Wahrheiten bei den jetzt überall schwebenden Völkerbewegungen nicht aus den Augen verlieren! — Der Grundsatz der Volksthümlichkeit ist hoch zu achten/ beson-

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