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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-09-23 · Heft 39 (23.9.1862) · p. Seite 549

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 39 (23.9.1862)
Date
1862-09-23
Page
Seite 549 (sequence 3)
Language
German
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ö4S niemals den Zweck haben, den einzelnen Gemeinden ihre Autonomie, ihre.Selbstständigkeit nach innen zu entziehen. Diese Selbstständigkeit ist der wahre, Boden .ihres Lebens und liegt so im jüdischen Geiste, daß dieselbe eine Nothwendigkeit für jede Gemeinde ist. Gemeinschaftliche Berathungen über die zweckmäßigsten Einrichtungen, Statuten u. s. w. sind selbstverständlich dadurch nicht ausgeschlossen. Wir ziehen es immerhin.vor, daß in manchen Gemeinden Mißstände und Nachtheile vorhanden sind, als daß sie gezwungen seien, nach einer Schablone zu existiren und von oben herab gemaßregelt zu werden. Gutes Beispiel und rechter Sinn werden allmählig die Schäden bester», aber das. entschwundene Leben und die verlorene Selbstthätigkeit können nicht ersetzt werden. 3) Ebensowenig darf ein Verband dahin zielen sollen und wollen, den Gemeinden eine bestimmte religiöse Richtung zu geben und aufzunöthigen. Dies ist es gerade, was gegen eine Consistorialverfassung eingewendet wird; denn entweder .ist den Gemeinden innerhalb jener die religiöse Freiheit gewahrt, und dann hat sie nur eine sehr geringe Wirksamkeit; oder aber nicht, und dann wird , sie nach einer oder der anderen Seite Hin zum Zwange, der niemals zulässig und gerechtfertigt ist, und viel eher Zerrüttung und Auflösung, als Einigung und Wirksamkeit zur Folge hat: .... Welche positiven Zwecke 'sind aber nun vorhanden? Sie werden aus dem Grundsätze entspringen, daß eine Verbindung Solches zum Zwecke haben muß, was Bedürfniß und doch nur durch die Vereinigung vieler, Kräfte zu erzielen ist. Welche wären nun diese? Ohne die Zukunft und deren Entwickelung und ohne die Erörterung Anderer vorauszunehmen, stellen wir heute folgende auf: 1) Die Gründung und Erhaltung von Seminarien für Lehrer,, für Cantoren und für. Schächter; es versteht sich, daß die Anstalten für diese drei Branchen vereinigt seien und die Besuche derselben nach ihren Fähigkeiten und Entschlüssen für ein, zwei oder alle Fächer stattfinden können. Die Nothwendigkeit solcher Lehranstalten jetzt noch nachzuweisen, wäre sehr überflüssig. Denn wir nun die Errichtung einer jüdischtheologischen Facultät oder. eines Rabbiner-Seminars nur für ein e n großen Staat oder für mehrere kleinere zusammen genügend halten, so ist ein Lehrer-Seminar schon für jede Provinz, oder , bei schwacher jüdischer Bevölkerung für zwei nothwendig, da die große Zahl der erforderlichen Lehrer durch ein oder zwei.Seminare nicht beschafft werden kann und es den finanziellen Verhältnissen derjenigen Jünglinge^ die sich diesem Berufe wid.men, m der Regel, nicht entspricht, nach einer, ihrer Heimath sehr entlegenen Stadt zu gehen und dort ihre Existenz während der Lehrzeit zu finden. 2) Eine Pensionskasse für invalide Cultusbeamte, sowie eine Unterstützungskasse für deren Mttwen zu bilden. Die Nothwendigkeit auch einer solchen Veranstaltung springt nicht minder in die Augen. Für die einzelnen Gemeinden ist es fast eine unerträgliche Bürde, invalide Cultusbeamte und deren Wittwen zu. erhalten. In den meisten Fällen werden diese daher ihrem Schicksale überlassen, was eine nicht zu rechtfertigende Unbilligkeit ist. Derselbe Umstand bringt denn auch zumeist die nur zeitweise Anstellung der jüdischen Cultusbeamten zu Wege, um dieselben, sobald sie zu ihrem Amte weniger befähigt werden, entlassen zu können; oder man begnügt sich mit der ungenügend gewordenen Amtirung, was der Gemeinde den größten Nachtheil bringt. Im Hintergründe steht dann aber auch, daß sich die Jugend immer weniger für diese Fächer bestimmt, oder wo sie es nur vermag, abspringt und zu einem anderen Berufe übergeht. Hier können nur Provinzialverbände helfen. In einem größeren Umfange wird die Verwaltung schwierig und kostspielig, die Verhältnisse sind weniger bekannt und die Verwendung daher unzuverlässig. 3) Die Herstellung einer Instanz für die Prüfung der anzustellenden Cultusbeamten, für deren Beaufsichtigung und für die Vermittlung, wo Mißhelligkeiten entstehen. Iemehr wir gegen eine solche Institution sind, wenn sie vom Staate zwangsweise ausgeht und mit obrigkeitlicher Autorität und Gewalt versehen ist: desto größer ist das Bedürfniß nach einer freien Vereinigung innerhalb der Provinzen zu diesem Zwecke, wo dann diese Instanz aus der Wahl und damit aus dem Geiste der Provinz selbst hervorgeht und contractlich ihre Bedingungen festgestellt sind. 4) Die Versorgung und Erziehung der Waisenkinder durch gemeinschaftliche Veranstaltungen. Dieses Bedürfniß war längst fühlbar genug, um aus freier Wohlthätigkeit hier und da Waisenhäuser entstehen zu machen. Diese können aber niemals für bas Bedürfniß im Ganzen genügen, wozu ihre Mittel stets zu gering Die Anzahl der aufgenommenen Waisen bleibt ) immer nur schwach im Verhältniß zu den vorhandenen Waisen. Hierzu kommt nun überhaupt die Frage über die Zweckmäßigkeit der Waisenhäuser und die Vorzüge einer anderweitigen Waisenverpflegung hei dazu befähigten und gewillten 39*

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