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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-09-23 · Heft 39 (23.9.1862) · p. Seite 548

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 39 (23.9.1862)
Date
1862-09-23
Page
Seite 548 (sequence 2)
Language
German
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derselben angesammelt haben, denn dann kommen auch immer die Männer hervor, die diesen Ausdruck uM, Verwirklichung. verschaffen. )Es" ist dies eine> geschichtliche Wahrheit, die endlich anerkannt werden müßte, und die, wenn sie den einzelnen großen Männern in der Geschichte einen Theil ihres Nimbus nimmt, diesen um so mehr um die Menschheit und die Völker selbst legt und das Leben derselben», richtiger versteh^M lehrt. Mitfdem Erwachen des' wahren Gemeinsinns daher wird es auch an der Erkenntniß der gemeinsamen Bedürfnisse und - Zwecke und an den Werkzeugen zur Ausführung^ nicht mehr fehlen. Daß in der neuesten Zeit überhaupt ein Drang zur Vereinigung, zur Association, wie man?es nenntin den Menschen lebt und innerhalb größerer und.kleinerer Kreise, zur Erscheinung kommt, ist eine bekannte Thatsache. Solcher Trieb wirkt zuerst dunkel, tappt umher, findet sich noch nicht zurecht, greift fehl und geht; irre; dann aber wird er sich seines Inhalts bewußt, die richtigen Zwecke treten klarer; hervor; die Mittel und: Wege werden deutlicher - und zuverlässiger. Es kann daher nicht Wunder nehmen, daß auch in den jüdischen Gemeinden dieser Trieb zur'Vereinigung, in größerem Maßstabe immer lebendiger wird, m immer mehr Versuchen hervortritt, und, wenn auch bis jetzt ohne wesentliche Erfolge, dennoch die Bürgschaft des Gelingens in sich trägt. Wir erinnern an die Nabbinerversammlungen, an die Versuche, Synoden zu Stande zu bringen, die Versammlungen der Vorstände von Gemeinden in einigen preußischen Provinzen, von Delegirten .der Gemeinden in Böhmen, Mähren-Ungarn, an die Lehrerconferenzen u. dgl. Während man in früherer Zeit genug gethan zu haben glaubte, wenn jede einzelne Gemeinde für ihre jeweiligen Bedürfnisse gesorgt hatte und gar nicht einsah, wozu sich Pflichten und Opfer für eine Eingliederung in größere Körperschaften auferlegen: wird es jetzt immer klarer erkannt, daß den Bedürfnissen auch der kleinsten Gemeinde in rechter Weise nur dadurch genügt werden könne, daß deren Befriedigung durch ein Zusammenstreben und die vereinigten Kräfte erzielt werde und daß die einzelnen Gemeinden nur ein schwaches Leben führen, wenn sie es nicht durch ein Gesammtleben vieler stärken und erkräftigen. Die „Allgemeine Zeitung des Judenthums" kann ohne Ruhmredigkeit von sich sagen, daß sie von ihrem Beginne an der erste/Ausdruck dieses erwachten Gemeinsinnes und Gemeingeistes wardaß sie zu dessen Förderung kräftig beigetragen und sich überall vorzugsweise zur Trägerin, gemeinsamer Bestrebungen machte. Um so mehr erkennt sie es jetzt als ihre Aufgabe, auf VerbaudGd er errr^elnen)/G ö»einden zur Errerchüng gVmeünsamer Z wr che hinzuweisen und zu - drängen-- ', ohne Dß sie . damit sagen wolle, daßsie sich jedem in irgend einem'Kopfe entspringenden Gedanken zu einem Vereine, der nicht selten unpraktisch, wenn nicht selbst schädlich ist, zum Jn- : ierpreter^machen-wolle^ Mnfere- Ansichtist, den bisherigen Erfahrungen gemäß, daß eine Verbindung jüdischer Gemeinden, wenn sie dauernd und zweckentsprechend sein soll, weder zu ausgedehnt, noch zu klein sein darf. Im ersteren Falle wird ihre Verwaltung zu schwierig und ihre Bindung zu lose sein, im letzteren wären die Mittel zu geringfügig. Z. B. das preußische Iudengesetz von,1847 schreibt.die Bildung von Synagogenbezirken vor, setzt diese aber so klein an Umfang, dass sie völlig zwecklos wurden, denn einen gemeinschaftlichen Zweck zu erstreben/ genügten die Mittel nicht, und für jede einzelne Gemeinde als solche zu sorgen, kann nur die Sache dieser selbst sein. Selbst ein Verband, fämmtlicher preußischer Gemeinden würde keine Resultate-liefern und bald wieder auseinanderfallen. Vielmehr würden in Preußen Verbände der einzelnen Provinzen, oder je nach der Bevölkerung zweier, wie Rheinland und Westphalen, Sachsen und die Mark, Pommern und Preußen, dagegen Posen für sich und Schlesien für sich, in Oesterreich jedes einzelnen Kronlandes am statthaftesten sein; worauf dann zu irgend einem besonderen Zwecke die Verbände der einzelnen Provinzen -sich; wieder zeitweise vereinigen könnten. Fragt man nun, welche die Zwecke sein' könnten, zum Behufe derer ein Verband der Gemeinden einer Provinz oder eines Landes zu bilden Bedürfniß und Nothwendigkeit wäre, so stellen wir zuerst voran, welche Zwecke nach unserer Ansicht dies nicht sein könnten, nämlich: 1) Niemals zu irgend einem politischen Zwecke. Gilt es, die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte der Juden zu erlangen, zu vervollständigen oder die Benachtheiligung derselben abzuwehren, so ist es immer Zeit, sich in freier Vereinigung über die Mittel zu beratheu, Gesuche an die Regierung und Landtagshäufer zu richten u. s. w.; ein dauernder Verband zu diesem Zwecke ist weder nothwendig, noch rathsam. Zu industriellen, überhaupt zu materiellen Zwecken liegt eine Vereinigung so außerhalb des jüdischen Gemeindewesens, daß wir dessen gar nicht zu erwähnen haben, und dies nur ausdrücklich unseren Verleumdern gegenüber thün. 2) Ein Verband jüdischer Gemeinden kann und hqrf

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