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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-09-16 · Heft 38 (16.9.1862) · p. Seite 533

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 38 (16.9.1862)
Date
1862-09-16
Page
Seite 533 (sequence 3)
Language
German
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zur Aröeit (2. Mos. 20, 9. 10.) t „Sechs Tage arbeite und verrichte all dein Werk, aber der siebente Tag ist Ruhe, dem Ewigen, deinem Gotte; du sollst keinerlei Werk verrichten, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Knecht und deine Magd, und dein Vieh, und dem Fremder, der in deinen Thoren." Um den Menschen vor dem Versinken in das rein Materielle, vor dem Aufgehen in die leibliche Arbeit, vor der alleinigen Beschäftigung mit dem Gewerblichen zu schützen, ihn immer wieder zur geistigen Thätigkeit, und wo diese ihre eigentliche Concentration findet, zu Gott zu führen, wird der siebente Tag als Ruhetag eingesetzt > wo das Feiern von aller körperlichen und gewerblichen Arbeit geboten ist, und der Tag dem Ewigen, der Heiligung, der Geistesthätigkeit in Gott gewidmet sein soll. Allerdings tritt hier nur das Verbot der Arbeit am Sabbath eigentlich als Gesetz auf, und man kann darum das Arbeiten während der sechs Tage noch nicht als ein Gebot ansehen.*) Indeß spricht sich doch schon durch den Gegensatz im Sabbath die Verpflichtung des Menschen zur Arbeit, zum thätigen Wirken und Schaffen innerhalb des bürgerlichen Lebens klar und unzweideutig darin aus. Ihren höchsten tische Religionslehre Th. II. S. 231 ff.) weiß das alte Testament nichts davon, das jenseitige Leben immerfort als eine Bonbonniere vorzustellen, aus welcher der gläubige und gute Mensch in Zukunft ohne Unterlaß naschen werde. Ueberall ist vielmehr auf ein rühriges, thatkräftiges Leben voll Schaffens und Thuns hingeführt, und der Segen Gottes selbst nur an das „Schaffniß deiner Hand" geknüpft (5. Mos. 12, 7., 15. 10. und öfter). Schon in den Psalmen wirddas Schauen und Erkennen Gottes im Jenseits als dessen Inhalt ausgesprochen ts. unsere Religionslehre a. a. O. S. 237), nachdem während des zweiten Tempelbestandes die Ünsterblichkeitslehre als ein Tröstungsmittel' immer mehr in das gedrückte Volk eindrang, erschienen zwar die ewige Wonne und Frcudenfülle als der wesentliche Bestandtheil des jenseitigen Lebens und ging von hier in das Christenthum über; aber schon die Talmudisteu erhoben sich aus dieser populären Anschauung und betrachteten das jenseitige Leben nicht als einen bloßen Zustand der Ruhe, sondern des Fortschreitens ins Unbegrenzte, wie es heißt: „Die Frommen haben auch jenseits keine Rast, sie gehen von Streben zu Streben." (Moed. Kal. 29, 1.) *) Auch die Rabbinen nahmen ein solches Arbeitsgebot für die sechs Werkeltage nicht in die Aufzahlung der Ge- und Verbote auf, wohl aber die Sabbathruhe und Sabbatheiligung als zwei Geböte. Deshalb ist auch Strafe auf die Verletzung des Sabbathgesetzes, nicht aber aus die einessolchen Arbeitgebotes gesetzt. Hintergrund aber erhalt diese Pflicht in dem sosgettdeü Verse (11): „Denn sechs Tage machte der Ewige den Himmel und die Erde und das Meer- und Alles, was darinnen, und ruhete am siebenten Tage." Hierdurch wird also das Arbeiten des Menschen mit dem Schaffen Gottes verglichen und die menschliche Arbeit an die Seite der göttlichen Schöpfung gestellt. Die große Lehre, daß der Mensch ein Ebenbild Gottes, - und die daraus fließende große Vorschrift, daß der Mensch in allem seinen Thun Gott nacheifern und zu Gott sich erheben, baß er „sich heiligen solle, wie Gott heilig ist" (3. Mos. 19, 2.), wird also consequent auch durch die Arbeit des Menschen hindurchgeführt. In der Arbeit ist also der Mensch auch Gott ähnlich, sie ist nichts Niedriges und Erniedrigendes, sondern ein Heilswerk, auch eine Heiligüng. Wer mit dem Blicke auf die Verachtung der arbeitenden Classen bei den Völkern des Alterthums und bei den bevorrechteten Standen des Mittelalters bis in die neueste Zeit und auf die Ascetik der christlichen Kirche, dann auf diese Stellung der menschlichen Arbeit zum göttlichen-Schaffen sieht und deren Bedeutung erwägt, erkennt der nicht, daß hiermit der menschlichen Arbeit die höchste Würde und eine wahrhaft sittliche Kraft verliehen worden ist? Wer muß nicht zugestehen, daß hiermit die Pflicht der Arbeit aus dem lautersten und idealsten Gesichtspunkte betrachtet und zu ihm erhoben worden ist? Moses wollte also sein Volk zu einem thätigen, arbeitsamen, in der Arbeit seine Menschenbestimmung erfüllenden und Gott nachwandelnden machen, in welchem die Arbeit als eine gemeinsame Pflicht aller Menschen erachtet und geehrt werde, das aber hiervon vom Arbeits- und Erwerbsdrangenicht verschlungen, sondern in dem immer wiederkehrenden Sabbath zur geistigen Thätigkeit, zum Leben in der religiösen Geisteserhebung zurückgeführt wird.*) Wo die Arbeit nicht die Sache des der Züchtigung unterworfenen Sclaven, sondern des freien Menschen ist, , *) Eine richtige Bemerkung macht R i e hl, wenn er darauf hinweist, daß selbst,.i>ie Spenden an die Armen nicht zu einem Almosen, sondern zu einer Arbeit für jene gemacht werden. Der Landmann soll nach dem mosaischen Gesetze die Ecken der Aecker nicht abernten, die Obstbäüme und den Weinberg nicht Nachlesen, sondern dies den Armen überlassen. Diese haben also eine Arbeit an dieser Einsammlung, wodurch der Werth dieser Gaben ihnen ungleich größer wird. Er rühmt es an einem Theile der deutschen Bauern, daß sie dieses mosaische Gesetz zu ihrer Sitte gemacht, und zeigt, wie dies ein Segen bis in die Schule hinunter ist, welche zur Erntezeit nichtblos

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