Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 37 (9.9.1862)
- Date
- 1862-09-09
- Page
- Seite 523 (sequence 9)
- Language
- German
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523 dahin schon ordentliche Schulen besaßen, und es wurden in diesem Punkte die betreffenden Gemeinden, obgleich sie von jedem'Einflüsse auf die Schule ausgeschlossen blieben, zu beträchtlichen Opfern, zur Erwerbung von Schulhäusern, zur Einrichtung und Erhaltung der Schulen verpflichtet. Außerdem bezieht die Wiener israelitische Taubstummenanstalt aus dem ungarischen israelitischen Schulfond eine Dotation, und noch in der jüngsten Zeit eröffnete der hohe ungarische königliche Statthaltereirath im Pesther Blinden-Institute einige Stiftungsplätze. Bei diesen Verfügungen lag der größere Theil der Zinsen des israelitischen Schulfondes unbenützt, und von Jahr zu Jahr anwachsend, sollen sie bereits einen Ueberschuß von 47,000 fl. bilden. Wir wissen dies aber nicht bestimmt, da wir von keinerlei, den Schulfond interessirenden Verhältnissen amtliche Kenntniß haben. — Nachdem, wie wir gleichfalls nur hören, und aus Zeitungen erfahren, die hochlöbl. königl. Hofkanzlei selbst den hohen königl. Statthaltereirath auf die Nothwendigkeit einer nützlichen Verwendung des israelitischen Schulfondes aufmerksam gemacht hat, — hält es der gehorsamst Unterzeichnete Gemeindevorsteher für seine. Pflicht, vor Ew. Excellenz mit aller Ehrfurcht im Interesse der ungarischen Israelitendas Wort zu ergreifen. Bei Gelegenheit der Ablösung der Toleranzsteuer versicherte Se. Majestät der König Ferdinand V. die ungarischen Israeliten allergnädigst, daß ste niemals und unter keinem Vorwände mit einer besonderen Steuer welchen Namens immer belastet werden sollen. Zufolge dieses allergnädigsten königl. Versprechens ist es also unzweifelhaft, daß, da die Gründung des Schulfondes für keine Steuergattung betrachtet werden kann, die Gesammtheit der ungarisch-israelitischen Cultusgemeinden auch den Rechtsanspruch hat, auf die Verwendung des von ihr eingezahlten Schulfondes einen gültigen Einfluß zu haben. Uebrigens wird es bei der bekannten Weisheit und tiefen Einsicht Ew. Excellenz nicht nöthig sein, länger auseinanderzusetzen, daß diese Verfügung so nothwendig, daß man sie ohne großen und empfindlichen Schaden unserer Glaubensgenossen nicht weiter aufschieben kann. Ew. Excellenz wissen, welche ein bitteres Loos es ist, wenn das Schulsystem einer Glaubensgenossenschaft sich über die Volksschule hinaus nicht entwickeln kann, und unsere sämmtliche Intelligenz ihre Studien nur durch die Gnade des Auslands oder anderer Glaubensgenossenschaften beendigen kann; — Ew. Excellenz wissen, daß eine solche Glaubensgenossenschaft viele Bedürfnisse hat, die man befriedigen, viel Altes, daS man verbessern, viel Neues, das man schaffen muß. Und solche Meitgreifende und in einem großen Maßslabe angelegte Verfügungen können mit dem israelitischen Schulfond nicht anders getroffen werden, als wenn die hohe Regierung die ungarisch - israelitischen Glaubensgenossenschaften zu einer konfessionellen Versammlung in kürzester Zeit einzuberufen geruht. Zu diesem Behufe wagt es der unterzeichnete Cultusgemeindevorstand unterthänigst zu bitten: „Ew. Excellenz möge die je frühere Einberufung dieser Generalversammlung gnädigst verordnen." Wenn dieser unterthänigen Bitte gnädigst Raum ge geben wird, so erklärt sich zur Ausarbeitung, der, der Einberufung zu Grunde zu legenden Wahlordnung und zur Vorlage derselben behufs gnädigster Bestätigung bereit. Mit tiefster Hochachtung Ew. Excellenz, Herr Hofkanzler, unterthänigster Diener Der Präses der Pesther israelitischen Cultusgemeinde: Dr. Hirschler." Unfere israelitischen Mitbürger, fügt der Eorrespondent des „Sürgöny^ hinzu, werden es gewiß zu erfreulicher Kenntniß nehmen, daß die Nachricht, Se. Excellenz der Herr Hofkanzler habe den ungarischen Statthaltereirath auf die nützliche Verwendung des Schulfondes bereits aufmerksam gemacht, begründet ist. Se. Excellenz hat diese Angelegenheit in seiner Gerechtigkeitsliebe schon angeregt, noch bevor er von Seiten der unmittelbar Jnteressirten darum angegangen wurde. Sobald die Angelegenheit vorschreitet, werden wir nicht unterlassen, darauf zurückzukommen." Niederösterreich, 4. August. (Miseellen.) In der „Wiener Zeitung" lasen wir soeben folgende Mittheilung: .u „Aus Jerusalem liegen uns Berichte über die tiefe Theilnahme vor, mit welcher die dortigen jüdischen Gemeinden die''Nachricht von der Erkrankung Ihrer Majestät der, Kaiserin vor ällerhöchstderen Abreise nach Kisfingen. empfingen. Die ungar.-österr.-böhm. und mähr. 37