Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 37 (9.9.1862)
- Date
- 1862-09-09
- Page
- Seite 522 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3226310-3226348--20610-3249687- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
war, die größte Mühe, Badebilletszu erlangen. A propos des heiligen Mannes zu Neu - Sandez wollen wir eines vor einigen Monaten dort -geschehenen Factums Erwähnung thun, welchesin der hiesigen Gegend viel Aufsehen machte. Ein gewisser Mendel Ehrlich, schon längst als .erklärtere Feind des heiligen Mannes und des Chassidismus überhaupt bekannt, war zwar immer von den Chassidim mit scheelen Augen angesehen worden, hatte ihnen aber noch keine Gelegenheit zur Verfolgung gegeben. Nun war in diesem März die anan so gemein gewesen, einem verarmten Ehrenmann den. letzten. Groschen zur Beerdigung seiner Frau abzunehmen. Ehrlich stellte die betreffenden Herren deshalb zur Rede und sagte ihnen aufrichtig die Wahrheit. Sie wurden sofort beim Rebbe klagbar, und auf Ehrlich wurde der Bannfluch geschleudert. Er machte sich zwar persönlich nicht , viel daraus, wurde aber von Frau und Verwandten bewogen, behufs einer Aussöhnung das über ihn gefällte Urtheil anzunehmen, das dahin lautete, er müsse entweder. 800 Fl. erlegen, oder öffentlich bvp» sein. Ehrlich, der überzeugt war, das Geld würde nicht zu wohlthätigen Zwecken, sondern zum Trinken verwandt werden, wählte die letzte Alternative und begab sich, am 13ten März l. I. barfuß in die von Menschen überfüllte Synagoge, um öffentlich seine Sünde zu beichten, den Beleidigten Abbitte zu. thun und Vergebung zu erlangen. Um den Act recht fürchterlich zu machen, wurden schwarze Lichter, angezündet; dann wurde ihm sein schweres Vergehen gegen, die heilige Genossenschaft. vorgehalten/ worauf er „Amen"-antworten mußte, alsdann wurde der Bann aufgehoben. Als Ehrlich durch Vermittelung bei einem hochgestellten Beamten anfragen ließ, ob er sich darüber nicht bei dem Gerichte beschweren könne, erhielt er die sehr begründete Antwort: Gegen die Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens! Pesth, 24. August. Die Zeitungen veröffentlichen den Wortlaut des Gesuches des Vorstandes der Pesther Israel. Culturgemeinde betreffs des ungarisch-israelit. Schulfonds, es lautet: „Als Se. Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 20. September 1850 die Israeliten Ungarns von der über sie durch den General Hahnau verhängten Kriegsstrafe von 2,400,000 fl. lossprechend, denselben blos die Verpflichtung auferlegte zur Förderung israelitischer Schul- und Bildungszwecke eine Million Gulden einzuzahlen — da wardie Aufbringung einer so beträchtlichen Summe unmittelbar nach einem verwüstenden inneren Kriege gewiß nur mit großen und oft schmerzlichen Opfern möglich, aber unter die von der Noth gepreßten. Thränen mengte sich auch die lächelnde Hoffnung, es werde um den Preis der materiellen Opfer, unserer Confession ein neues,, bisher bei uns kaum den Namen nach gekanntes, geistiges Leben erblühen. Und ohne Zweifel war dies der hohe väterliche Wille Sr. Majestät. Die Israeliten Ungarns haben mit gewissenhafter Pünktlichkeit die ihnen zugemessene Summe bezahlt, damit auch sie das besitzen mögen, was alle anderen Confessionenschon längst besaßen: einen Schulfond,— in dem Glauben natürlich, daß dem Principe der Gleichberechtigung gemäß, und bei Aufrechterhaltung des Jnspectionsrechtes der hohen Regierung, die Manipulation des confessionellen Fondes confessionellen Organen anvertraut werde. Und in der That wurde im Jahre 1851 das zur Bemessung des Schulfondes ernannte israelitische Comite einberufen, damit es über die Verwendung des Schulfondes ein Gutachten abgebe. Das von diesem Comite unterbreitete Gutachten ist indeß nicht in Erfüllung gegangen, noch-ist hierüber 6X professo ein Bescheid herabgelangt, sondern es wurde im I. 1856 der Pesther Gemeinde eine vom 7. April desselben Jahres datirte Verordnung des Cultusministeriums mitgetheilt, -welche über den Schulfond in selbstständiger Weise (önstlolag) verfügte. Das genannte Comits hat ein derartiges Gutachten abgegeben, an welchem unverkennbar der Druck der damaligen Zeiten wahrzunehmen war, doch wenn auch unsere Glaubensgenossen aus diesem objectiven Grunde die Beseitigung des commissionellen Grundsatzes weniger bedauerten, so werden sie unendlich schmerzlich von jenem leitenden Principe der Ministerialverordnung berührt, wonach mit Ausschluß jeder israelitischen Einflußnahme und Mitwirkung die Administrativbehörden nach ihrer eigenen Einsicht und ihrem Willen in Sachen des israelitischen Schulfondes verfügen sollen. Die traurige Folge dieser schonungslosen Verläugnung konfessioneller Autonomie ist die, daß aus den Revenuen des israelitischen Schulfondes leider nur wenig nutzbringende Einrichtungen zu Stande gebracht wurden. Die hohe Regierung hat Musterschulen in solchen Gemeinden errichtet, .in welchen hiezu nicht die geringste Nothwendigkeit vorhanden war, nachdem dieselben bis