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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-09-02 · Heft 36 (2.9.1862) · p. Seite 503

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 36 (2.9.1862)
Date
1862-09-02
Page
Seite 503 (sequence 5)
Language
German
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dem Lehrfache fcu tonbmeft, habe er niemals zu bereuen. gehabt im Interesse der Wissenschaft. Alle gehörten zu den tüchtigsten,-die er in dem historischen Seminar, das er zu -leiten gehabt, kennen gelernt. Zwei davon hätten sich taufen lassen, die übrigen hätten sich kümmerlich durchgeschlagen, zum Theil an kleinen jüdischen Anstalten untergebracht. Nur dem Dr. Jutrosinski sei es gelungen, an einer Realschule vorläusige Anstellung zu finden, man lasse ihn aber nicht in seinen Hauptfächern unterrichten, namentlich nicht in der Geschichte. Selbst den Unterricht der Sexta in der Geschichte, wo er also die Mythen vom Theseus, vom Romulus u. A. zu erzählen habe, und in der Geographie, den er, wie der Director der betreffenden Anstalt wiederholt anerkannt, ausgezeichnet ertheilt, habe man ihm genommen. Und die definitive Anstellung habe die Staatsregierung verweigert weil er Jude und die Anstalt eine christliche sei. Es frage sich nun, ob hier tatsächliche Verhältnisse die: Anwendung des Art. 12. der Verfassung: ausschlössen. Die; Commission sei der Ueberzeugung, daß, wenn irgendwo,' hier ein Fall - vorliege, wo der Art. 12. Platz greifen? müsse. Er bitte im Interesse der- Gerechtigkeit, dieses Fundamentes der Staaten, diese Ueberzeugung möglichst einstimmig auszusprechen. (Bravo!) — Regierungscommiffar Geh. Ober - Regierungsrath Dr. Wiese: Das Wichtigste bei dieser Sache sei ihre principielle Seite. Dazu müßte man auf die pädagogische Bestimmung der!' höhern Lehranstalten eingehen, was aber hier zu weit - führen würde. Es ständen sich zwei Ansichten gegen-: über. Die Regierung sei der Meinung,- die betreffende Schule sei eine christliche, die Commission: der Magistrat habe eine indifferente Schule gründen wollen. Die Schule sei insofern nicht exclusiv christlich, als sowohl Juden wie Christen darin als Schüler Aufnahme-finden könnten, nicht aber als. Lehrer. Eine Schule, in deren ^Lehrerkollegien Juden und Christen indifferent Eingang finden könnten, gebe es in Preußen nicht; hätte das Patronat dies gewollt, so hätte es das irgend einmal ausdrücklich aussprechen müssen. Das fei bis auf den Iutrosinski'schen Fall nie geschehen, obschon es an Anlässen nicht gefehlt habe. Die Verhandlungen über Gründung der Schule hätten bereits im Jahre 1838 begonnen. Schon 1841 habe die städtische Verwaltung einen Etat überreicht/ darin sei auch eine Position für einen evangelischen und einen katholischen Religionslehrer, nicht aber für einen jüdischen Religionslehrcr vorhanden ge-- wesen. Der Lehrplan von- 1845 sei das eigentliche- Statut der Schule; darin sei dir Zweck derselben'mit Stellen aus dem neuen Testamente-belegt. Im Statut von 1845 sei gesagt, daß die Schulezugänglich sein solle jeder Nationalität' Und jeder Religion; von den Lehrern sei auch darin nicht die Rede: Im Jahre 1853 sei die Schule eröffnet und ein jüdischer Mathematiklehrer, Dr. Löwenthal, der provisorisch am dortigen Friedrich-Wilhelms-Gymnasium beschäftigt gewesen, mit herübergenommen worden. Damals habe die städtische Behörde aber nicht erklärt, daß derselbe definitiv angestellt werden solle. Früher sei auch der jüdische Religionsunterricht nicht erwähnt. Er bestehe seit 1853, aber als ein facultativer; auch werde der Unterricht an jüdischen Festtagen nicht gestört, wohl aber an christlichen, evangelischen' und katholischen, auch sei die Möglichkeit offen gehalten, das Gehalt des jüdischen Religionslehrers zurückzuziehen. In Rawicz sei übrigens sogar ein aus der Schulkasse fest besoldeter jüdischer Religionslehrer, und doch habe das Gymnasium den Charakter Einer christlichen Schule. Niemals habe das Patronat gesagt: wir behalten uns vor, das Lehrercollegiüm nach unserm Belieben zufammenzusetzen. Auch in der Berger'schen Stiftungsurkunde sei nur von Parität in Bezug auf die Schüler, nicht auf die Lehrer die Rede. Aus alle Dem folge, daß der Charakter der Schule kein indifferenter, sondern ein christlichersei. Persönlich habe er (Regierungscommissar) noch zu bemerken, daß die in voriger Session von dem Abg. v. Hennig gemachten Bemerkungen über die von ihm (dem Regierungscommiffar) an die Schulvorstände in der Provinz gerichteten Schreiben über Nichtanstellung jüdischer Lehrer wegen des christlichen Charakters der Schulen tatsächlich unrichtig seien. — Abg. v. Mallinckrodt: Die Sache habe dem Hause schon mehrmals Vorgelegen; er folge der Aufforderung des Präsidenten, nicht so lange Reden zu halten. Er bestreite nur die Ausführung des Referenten, daß es sich hier um die Emancipation der Juden handle; es handle sich vielmehr um die „Entchristlichung" der Schulen (oh, oh!); man wolle den Eltern das Recht nehmen, ihre Kinder von christlichen Lehrern unterrichten zu lassen. Die Art. 4. und 12. der Verfassung wären in dieser Sache gar nicht maßgebend. Es^sei verfassungsmäßiges Recht, daß diejenigen Gesetze und Verordnungen, welche zur Zeit des Erlasses der Verfassung in Kraft waren, auch heute noch in Kraft seien; die Bestimmungen über die Unterrichtsanstalten beständennoch und die Anstellung von Juden an der Realschule zu Posen sei-nicht statthaft; die Re-

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