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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-09-02 · Heft 36 (2.9.1862) · p. Seite 502

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 36 (2.9.1862)
Date
1862-09-02
Page
Seite 502 (sequence 4)
Language
German
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502 daher immerhin, wie es in solchen Krisen und Uebergängen ganz unvermeidlich ist, der Abfall vom Judenthume. an Umfang zugenommen haben, mag bei dem Andrange äußerer Lebensmomente und neuer geistiger Tätigkeiten- sowie bei dem zersetzenden Einfluß des allgemeinen Lebens der religiöse Sinn in sehr vielen jüdischen Individuen sehr abgeschwächt, worden sein und der religiöse Indifferentismus eine große Ausdehnung erlangt haben: so haben wir doch hierin, jenen bedeutungsvollen' Zeugnissen gegenüber, nur eben Symptome der Zeit und Ausfluß der momentanen Verhältnisse zu sehen. Ist uns dies erst zur UeLerzeugung geworden, so geben uns, die Geschichte in der Hand, alle Erscheinungen und Conflicte auf dem jüdisch-religiösen Gebiete nur die Gewißheit, daß. es sich für das Iudenthum um eine Neugestaltung innerhalb der neuen großen Phase, in welche es eingetreten, handelt, eine Neugestaltung, welche erst durch Jahrhunderte einen bestimmten Charakter und eine entschiedene Formation erlangen kann, ebenso wie die mosaische Gesetzgebung und die talmudische vieler Jahrhunderte bedurfte, die erstere um zur Verwirklichung, die zweite uM zur festen Gestaltung, zu gelangen. ' Gerade deshalb kann man auch nicht verlangen, daß jetzt schon diese Neugestaltung wesentlich, vollendet sei, oder auch nur die Umrisse derselben deutlich gezeichnet werden könnten. Genug, wenn man die Bestimmung dieser neuen Phase, das Judenthum innerhalb des Cultur- und staatlichen Lebens der Völker und der ganzen Menschheit zu erhalten, schon erkannt hat, die Lebenskraft des Judenthums erweist, überall neu schaffen und gestalten sieht und sich so die Pfade der Zukunft eröffnet und im Begriff sich zu ebenen sieht. Werfen wir daher alle aus augenblicklichen Täuschungen oder persönlichen Erfahrungen fließende Muthlosigkeit ab, wenden wir mit fester Ueberzeugung und gestähltem Willen unsere Thatkraft für Gegenwart und Zukunft an, und die Beftiedigung an den gewonnenen Resultaten wird nicht ausbleiben. Die Anstellung jüdischer Lehrer noch einmal im preußischen Abgeordnetenhause. Zum bessern Verständniß schicken wir folgende Correspondenz voraus: Aus dem Posenschen, im August. , Bekanntlich sind im März d. I. die Berathungen unseres Landtages in der Iutrosinski'schen Angelegenheit durch die plötzlich erfolgte Auflösung des Abgeordnetenhauses unterbrochen worden. Der Beschluß, den das Haus gefaßt haben würde, war sicher vorauszusehen. Da aber jene Berathungen jetzt wegen Erneuerung'des Hauses nicht fortgesetzt werden könnten, so haben die städtischen-Behörden von Posen, ihre Petition wegen verweigerter definitiver Anstellung des vr. Jutrosinski als Lehrer an der dasigen Realschule erneuert. Wie das erste Mal, so berufen sich die Petenten auch jetzt nicht blos auf Art. 12. der Verfassung u. s. w., sondern noch ganz besonders darauf, daß die Anstalt — wie sie als Gründer derselben am besten wissen müßten — durchaus keinen ausschließlich confessionellen Charakter habe noch haben solle. Auch geben sie zu bedenken, daß die bekannte Berger'sche Stiftung von 50,000 Thlrn. zum Bau eines neuen Schulhauses nur unter der Bedingung, daß die .Schule stets wie bisher auf polnische und deutsche, christliche und jüdische Bürger gleiche Rücksicht zu nehmen habe, fundirt, acceptirt und königlicherseits bestätigt worden wäre. — Bei der Berathung dieses Gegenstandes in der betreffenden Commission trat der Regierungs-Commissar, welcher im Namen des Unterrichtsministers sprach, mit dem Iudengesetze vom 23. Juli 1847 auf, von diesem behauptend, daß es noch actuelles Recht wäre und als solches dem Anträge der Petenten entgegenstände.'— Die Commission hat indeß (ebenso wie in der vorigen Legislaturperiode) mit großer Majorität beschlossen, die Sache der Petenten de.r königlichen Staatsregierung zur Abhülfe zu,überweisen. In der Sitzung vom 18. August kam nün der Bericht zur Verlesung und Verhandlung. Der Referent Abg. Röpell (Breslau) erinnert daran, daß vor jetzt gerade 50 Jahren zum ersten Mal der Grundsatz von der Emancipation der Juden zur Anwendung gekommen. Der §. 7. des Edicts vom 11. Marz 1812 habe Juden, die sich zum Lehramt geschickt gemacht, zu demselben zugelassen. Der Contrast dieses Edicts mit der bevorstehenden Verhandlung sei um so greller, als zwischen beiden das Gesetz vom 8. April 1848 und die Verfassung mit ihren Art. 4. und 12. stehen. De. Jutrosinski gehöre einem Kreise jüdischer junger Männer an, die zu einer Zeit auf derjenigen Universität studirten, an der er (Referent) als Lehrer wirkeals den Juden wieder Aussicht auf die Lehrercarriöre eröffnet war. Er (Referent) habe deren Vertrauen auf wirkliche Ausführung der Emancipation getheilt und seinen Rath, sich

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