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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-09-02 · Heft 36 (2.9.1862) · p. Seite 500

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 36 (2.9.1862)
Date
1862-09-02
Page
Seite 500 (sequence 2)
Language
German
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500 falsche Gesetz, das überhaupt erst in der zweiten Hälfte des zweiten TempelLestandes zu einer sorgfältigeren Uebung gekommen und schon dämalszim mehreren Punkten modificirt wurde, mit dev Zerstörung/des Tempels und der Entfernung aus dem' heil. Lande zum größten Theile' unanwendbar geworden, wie das Opfergesetz, das Priestergesetz, der größte Theil des Reinigkeilsgesetzes, die Agrargesetze und was damit zusammenhängt, das Criminalrecht u. s. w., daß daher auch das talnmdische Gesetz nur zu einem kleinen Theile in Ausführung kam, und daß späterhin immer mehr Theile desselben, z. B. das gesammte Civilrecht einschließlich des Erbrechts unausführbar wurden, daß also die Uebung des Gesetzes überhaupt an die von der göttlichen Vorsehung geleitete Entwickelung der Geschichte und des Lebens gebunden ist, also von einer von Gott selbst beabsichtigten unbedingten Verpflichtung gar nicht die Rede sein könnte, sondern daß offenbar nach den großen Fügungen Gottes selbst das Gesetz an die Entwickelung des inneren und äußeren Lebens anheimgegeben sei. Man bestritt zweitens die Wahrheit einer wirklichen, ununterbrochenen Überlieferung; man verlangte den Beweis dafür, daß die auf Moses zurückgeführten und die sonst als uralte Traditionen ausgegebenen Überlieferungen wirklich aus dieser und zwar göttlichen Quelle geflossen, indem zwischen der mosaischen Gesetzgebung und dem Auftauchen dieser Ueberlieferungen mehr als zwölf Jahrhunderte verflossen seien und die heil. Schrift selbst keine Spur von ihnen enthalte. Man läugnete endlich drittens, daß die Aussprüche, Schlußfolgerungen und Bestimmungen der Weisen und Rabbinen eine unveränderliche Autorität und unbedingte Verpflichtung beanspruchen dürften. — Allerdings bildete sich nach und nach zwischen diesen beiden Parteien eine dritte vermittelnde. Die Träger dieser haben zwar nicht das Verdienst, sich über diese Principienfrage nach der einen oder der anderen Seite hin deutlich ausgesprochen zu haben, sie verneinten weder den göttlichen Ursprung und die Verpflichtungskraft der Ueberlieferung, noch sprachen sie der Kritik ihre Geltung und Consequenz ab; dagegen stellten sie als Motiv auf, daß gerade die Entwickelung den Bruch mit der Vergangenheit nicht zulaffe, nicht gestatte, daß man über die Jahrtausende hinweg sich unmittelbar an das mosaische Gesetz wieder anlehne, sondern daß die Arbeit der Jahrhunderte zusammenhängend fortgebildet werden müsse. Sie hoben hervor, daß das religiöse Leben des Judenthums wesentlich aus einem nationalen Leben beruhe, und daß daher das letztere, unbeschadet der Fortbildung, in Sitte und Brauch geschont und gewahrt werden müsse, daß endlich das Judenthüm als eine Religion der That der e'vncretemAusprägung nü wirklichen Leben nicht^entbehrenMnsie und nicht auf ein Paar äbstracte Begriffe beschränkt werden dürfe. Dies sind die drei Ansichten, welche in Bezug auf das cultuelle Leben der Juden sich gegenwärtig geltend gemacht haben. Wir sagen auf das cultuelle Leben, denn wie wir gezeigt haben, fand und findet in allen anderen Momenten von keiner Seite her Widerstand und Widerspruch von irgend einiger Bedeutung statt. Diese Principienfrage, sagten wir, lauert hinter allen Erscheinungen des wirklichen Lebens bei den Juden im westlichen und mittleren Europa, und, abgesehen von dem Streite der Theologen, hat jeder einzelne Jude bewußt oder unbewußt seine Entscheidung thatsächlich in unzähligen Fällen zu treffen. Er stellt sich auf die eine Seite und sucht mit aller Kraft dem Andrang des Lebens zu widerstehen und das rabbinische Gesetz, so weit es in cultueller Beziehung noch wirklichen Boden hat, auszuüben; oder er stellt sich auf die andere Seite und hält sich bis aus die wenigen Momente, wo er auf die jüdische Gemeinsamkeit trifft, vom Gesetze frei; oder endlich er vermittelt sich einen Standpunkt, auf welchem er in Pietät und Gewohnheit den einen Theil des Gesetzes hält, vom anderen sich frei macht, je nachdem Motive der Wirklichkeit, der Gelüste und der Einsicht auf ihn Einfluß gewinnen. Eine Entscheidung ist es aber immer, mit Ausnahme für Die, welche von ihren Eltern bereits auf einen völlig negativen Boden betreffs des Gesetzes gestellt und also erzogen wurden, so daß sie es schon gar nicht anders wissen.— Fragt man aber nun nach den Einzelnheiten des Gesetzes, so ist es gerade die vermittelnde Partei, welche am wenigsten eine sichere Antwort zu geben vermag. Das Ja und Nein der beiden Extreme läßt keine Zweifelhaftigkeit zu; aber die vom Principe der Vermittelung ausgehen, werden in den speciellen Fallen kaum unter einander übereinstimmen, noch zur Klarheit und Bestimmtheit gelangen. Von dem Wunsche, zu erhalten und zu conserviren, getrieben und von den Forderungen der Zeit gedrängt, können sie nur zu einem schwankenden Resultate gelangen. — Diese Artikel hatten von vornherein nicht die Absicht, zu irgend einer Entscheidung zu führen, sondern nur ein klares Bewußtsein über den Standpunkt der Gegenwart, über die principielle Streitfrage, sowie über die s

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