Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 36 (2.9.1862)
- Date
- 1862-09-02
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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88. Jahrgang. Allgemeine JW 36. Zeituna -es Zu-entbums. Ein unparteiisches Organ für alles Wische Interesse. Her aus gege-en von Rabbiner »r. Ludwig Philippfon in Bonn. Leipzig, den 2. September 1862. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal: Dienstags, in 1^/2 bis 2 Bogen. - Preis des Jahrgangs 3 Thlr. Halbjährig 1 Thlr. 18 Ngr. Vierteljährig 22^/2 Ngr. Inserate werden mit l1/» Ngr. für die Petitzcile oder deren Raum berecknet. Beilagegebühren betragen-für 1 Bogen 4 Thlr., für Bogen 3 Thlr., für ty* Bogen 2 Thlr. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zcitungs > Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptcxpe« dition für beide Letztere hat sich das König!. Sachs.. Haupt «Zeitungs-Bureau hier unterzogen. I n h a kl. Leitende. Artikel: Die Reform im Judenthume. VII. — Die Anstellung jüdischer Lehrer noch einmal im preußischen Abgeordnetenhause. — Zerstreute Bemerkungen. — Literarischer Wochenbericht. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Regensburg, Gailingen, Hamburg. Preußen: Berlin, Berlin, Siegburg. O e - fterreichi'scher Kaiserstaat': Aus Ungarn. Schweiz: Genf. Holland: Amsterdam. Amerika: Chicago. Leitende Artikel. Bonn, 24. August. Die Reform im Judenthume. VII. Zum Verständniß dieser Principienfrage bedarf es einer kurzen Erörterung. Das. Judenthum hat eine zwiefache Gesetzesquelle: die Thora nnd den Talmud. Das in der Thora gegebene mosaische Gesetz bildet ein einziges, einiges, in sich consequentes System. Der Talmud aber ist ein großes Convolut von Aussprüchen und Folgerungen in der Umhüllung von Discussionen und Controversen, so daß die aus dieser Masse heraus zur Geltung gekommenen Bestimmungen herausgezogen und systematisch geordnet werden mußten, was denn auch bis zum Schulchan-Aruch herab wiederholt geschehen ist. Dieses talmudische, von den Rabbiuen noch erweiterte Gesetz besteht aber aus mehrfachen Bestandtheilen, nämlich zu einem geringen Theile aus Erläuterungen, die auf Moses selbst zurückgeführt werden, dann aus alten Ueberlieferungen, Aussprüchen namhafter Lehrer, Schlußfolgerungen aus den Worten der heil. Schrift und den Bestimmungen älterer Weisen, sowie endlich aus Anlehnungen späterer Sitten und Gebräuche an irgend welche Worte der heiligen Schrift. Das talmudische Gesetz enthält demnach theils Erweiterungen und Umzäunungen, theils weitgehende Verästelungen und Specialisirungen, ja selbst Veränderungen des mosaischen Gesetzes, theils neue, ganz verschiedene Vorschriften. Die Principienfrage dreht sich also zunächst um die Verpflichtung auf diese Gesetze. Bis gegen Ende des vorigen Jahrhunderts bestand, abgesehen von der kleinen karäischen Secte, kein Zweifel darüber, daß die Bekenner des Judenthums auf das talmudisch rabbinische Gesetz, wie es aus den Controversen des Talmuds in der rabbinischen Verarbeitung zur Geltung gekommen, ganz ebenso wie auf das mosaische Gesetz verpflichtet seien. Mit der großen Umgestaltung des äußeren und inneren jüdischen Lebens aber wurde diese Verpflichtung Gegenstand der Untersuchung und alsbald in Frage gestellt, bis die Beäntwortung dieser Frage eine völlig-entgegengesetzte ward. Auf der einen Seite beharrt'e man trotz den vielfachen Veränderungen, denen man im Leben sich ergab, bei der strengen Aufrechterhaltung dieser Verpflichtung, während man dieselbe auf der anderen Seite theilweise oder ganz und gar läugnete. Man hob hervor, daß erstens selbst das mo-