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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-08-26 · Heft 35 (26.8.1862) · p. Seite 494

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 35 (26.8.1862)
Date
1862-08-26
Page
Seite 494 (sequence 12)
Language
German
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494 bessern Sein entschlummerte. Mann und Frau ruhen neben einander, Beider Gräber deckt ein Leichenstein, und dessen vom Zahn der Zeit allerdings schon sehr angegriffene (stellenweise bereits ganz unlesbare) Inschrift beginnt mit den Versen: DT» Dmd 212 Na .NNdr LÄ NDan 2-!2b Da indeß unter den letzten 5 Worten — nach unserer genauen Ermittelung — einzig und allein das inrni über seinen sämmtlichen Buchstaben die üblichen Numeral - Punkte hatte, so ist somit das Jahr a'bn (5462 ----- 1702) sicher als das Todesjahr festgestellt.— Als Sterbetag und Stunde ist im 4ten Verse des (zum Theil poetisch gehaltenen) Epitaphs riS 'b öt> Ipian angegeben. Die Nominal-Bezeichnung geschieht: , rechts mit den Worten: yibnn »pMi p->i2r w'-rr ■nb wbino pn« Hia absian mHh rvba fna V't mbsri und links mit den Worten: H'ia nw bpa NDdrn ."ai NLW Die Eltern dieses Rabbi Moses Levi Heller — und zwar Rabbi Aharon Levi Heller und dessen Ehefrau Mirls — sind (nach den Epitaphien ihrer Denksteine) auch in einem und demselben Jahre, nämlich bbn (5453 =' 1693), heimgegangen. Ein anderes weibliches Mitglied der gedachten Familie, nämlich die Frau rnbr>n baa, ist am 12. Elul des Jahres n'bri (5484----1724) verstorben. Das Todesjahr ihres Vaters, des p vn->28 n'bn -nb*!n b'bt ma, — der auch pahier begraben, — ist auf seinem Leichensteine nicht mehr zu entziffern. Das letzte Glied der hierorts verstorbenen Heller'S scheint endlich b'bo bmm Hia 5Hb mHb pnrr Hi12 a-?n gewesen zu sein, als dessen Todesjahr diapn ri2V (5541 ----1781) angegeben ist. Ein Eidam deffelben — mp •uro mb Hia — hatte schon 40 Jahre vor ihm-— nämlich apn (5501 1741) das Zeitliche gesegnet. Bei dieser Gelegenheit sei auch noch dreier Männer gedacht, welche auf unserm Friedhofe in vorderster Reihe dicht neben einander ihre Ruhestätte gefunden. Sie sind: 1) der am 22. Siwan des Jahres 5571 hier verstorbene Rabbiner rvpbma mb »tut« H'ia Vnan lirrrn mir? der gewöhnlich nach seinem Werke miiN bü benannt wird, aber auch der Verfasser ist von Korban reescliith, Pri t’wouah, Ezee Ed an und Mehrern andern gelehrten Schriften) . 2) der am 7. Jjar 5552 dahier verstorbene Rabbiner qoivi-na .■paar? brfbi-i mrr. nach seinem hervorragendsten Werke gewöhnlich der „Prim’gadim“ (mDia ^d) genannt, sonst auch Verfasser von Poreth Joseph, Ginalh wradim, Tewelh gome, Schoschanath amaakim u. a. M.; 3) der am 24. Kislew 5552 hier verstorbene Gelehrte pvjBa bwa "mm Hia bnan pssr? mn auf seinem Denkstein als Prediger (D*n?25a Taa) des hiesigen Talmud-Thora-Vereins, als rnnbixn b2ip?3, als Autor des Werkes "ipar rini^a, und endlich als Sohn eines Rabbi Löb genannt, welcher ppn n^rna b^bani mab (Lemberg und dessen Bezirk) gewesen. Zu den in dem Eingangs gedachten Oppenheim'schen Artikel enthaltenen interessanten Notizen über ehemalige Judenbischöfe, Judenpäpste, jüdische Hochmeister rc. sei hier noch bemerkt, daß auf einem der hiesigen alten Grabsteine ein gewisser?mnp m Shirp Tr»b auch „Primus von Prag" genannt ist. Weyl. A « zeige«. Die Stelle eines Rabbiners der israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main ist erledigt. Es ist hierdurch einem befähigten Theologen ein bedeutsamer Wirkungskreis eröffnet. Die hiermit verbundenen ansehnlichen Einkünfte dürfen als bekannt vorausgesetzt werden. Diejenigen Rabbinen und Rabbinats-Candidaten, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, haben ihre desfallsigen Anmeldungen binnen sechs Wochen bei unterfertigter Behörde einzureichen. Frankfurt a/M., den 6. August 1862. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde. Coneurs. In der israelitischen Cultus - Gemeinde zu Lundenburg ist die Stelle eines Rabbiners und Predigers mit dem jährlichen fircn Gehalte von 700 Fl. ö. W., freier Wohnung und Emolumenten zu besetzen. Bewerber wollen ihre mit Belegen über Befähigung und bisherige Verwendung versehenen Gesuche bis längstens Isten September l. 3. portofrei an den gefertigten Vorstand einsenden. Unerläßliche Bedingung ist der Nachweis über zurückgelegte philosophische Studien, sowie ein erlangter akademischer Grad vorzugsweise Berücksichtigung finden würde. Lundenburg in Mähren, den 30. Juli 1862. Der Gemeindevorstand.

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