Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 35 (26.8.1862)
- Date
- 1862-08-26
- Page
- Seite 493 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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493 '•■i In Berücksichtigung dessen, daß die Rechtsgleichheit aller Bewohner Siebenbürgens ohne Unterschied der Nation, Sprache und Religion durch den I. Gesetz-Artikel von 1848 anerkannt wurde, — ferner in Berücksichtigung dessen, daß das kaiserliche Diplom vom 20. December 1861 die Rechtsgleichheit, ohne ausdrückliche Ausschließung irgend eines Religionsbetenntnisses, in voller Allgemeinheit aussprach, — sowie endlich in Berücksichtigung dessen, daß es, wenn die Mittel und Wege zu wissenschaftlicher Ausbildung Niemandem versperrt sind, nicht billig wäre, einem einzelnen Staatsbürger, der sich für die Advocatie ausbildete, den dahin führenden Weg auf dem letzten Stadium abzuschneiden, — und da man in der Praxis auch früher Israeliten auf dem Feld der Anwaltschaft in Siebenbürgen thätig sah, und da die Israeliten auch vor 1848 von der Praxis als Doctoren der Medicin nicht ausgeschlossen waren, andererseits aber bei den in der ganzen Monarchie gegenwärtig bestehenden Vorschriften hinsichtlich der Advocatur nicht nur in den Erbländern, sondern auch in Ungarn Israeliten zur Ablegung der Advocatencensur zugelassen werden-, und die Advocatur auch tatsächlich ausüben : so ist das königliche Gubernium um so wewiger der Ansicht, daß dem Bittsteller Ludwig Fischer die Zulassung zur Advocatenprüfung verweigert werde, da ihm dieselbe laut einem vom Bittsteller beigebrach- , ten Document von dem früher bestandenen k. k. Landesgubernium am 3r December 1860 unter Zahl 12048 schon bewilligt worden war. Aus diesen Gründen wird der königlichen Gerichtstafel aufgetragen, den mehrmals erwähnten Doctor der Rechte, Ludwig Fischer, zur Advocatenprüfung zuzulassen. Hinsichtlich der Eidesformel wird die königliche Gerichtstafel angewiesen, daß sie den Eid nach der für die Israeliten vorgeschriebenen Formel, wie sie in den Gesetzen enthalten ist, mit den für die Bekenner dieser Religion verbindlichen Worten, dem gebräuchlichen Advocateneid entsprechend, ablegen lasse. — Klausenburg, am 31. Mai 1862. Holland. Amsterdam, im August. Nach den low. Chron. sind Israeliten zum holländischen Abgeordnetenhause wiedergewählt Dr. Sarphati in Amsterdam, Mr. Pincoffs in Rotterdam, Mr. L., Wertheim in Wageningen und Mr. L. Herzfeld, Rechtsconsulent in Zwolle. — Ein sehr junger Mann, 'Herr T. M. C. Asser, Neffe des frühern Ministers Godefroi, ist zum Professor jur. ernannt, und der Professor I. E. Goldsmit in Leyden zum Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Amsterdam gewählt worden. Rußland. Warschau, im August. Einem umlaufenden Gerüchte zufolge soll höhern Orts den Herren Meisel und vr. Jastrow die Rückkehr nach hier und in ihre frühere Stellung gestattet werden; ferner sagt man, daß die volle Emancipation der Juden nicht lange mehr auf sich werde warten lassen. Correspondenz. Frankfurt a. d. Oder, im Juli 1862. Bom Friedhöfe. Unter dem Titel: „Heber den Versuch des Kaisers Ruprecht, den sämmtlichen deutschen Juden ein rabbinisches Oberhaupt" brachte die No. 16 der Allg. Ztg. d. Jud. (Jahrg. 1862) einen von David Oppenheim verfaßten, höchst interessanten Artikel, in welchem von einem Rabbi Moses Levi Heller aus Wallerstein die Rede ist, der — nach einer dort angeführten Stelle aus Abr. Jsr. Levi's Vorrede zu dem Anno 1711 hierorts edirten Midrasch rabbah — „Rabbiner über ganz Deutschland" soll gewesen sein. — Von einem sehr, ehrenwerthen Mitgliede unserer Gemeinde, dem Herrn A. T. Marcus, darauf aufmerksam gemacht, daß auch der hiesige, nach Jahrhunderten zählende jüdische Gottesacker die Gebeine von mehreren Mitgliedern der berühmten Heller'scheu Familie in seinem Schoße berge, fühlten wir uns zur Anstellung von nähern Recherchen veranlaßt, welche uns denn — durch den gedachten Herrn wacker unterstützt — zu einigen Ermittelungen führten, die wir diesen Blättern um so weniger vorenthalten mögen, als wir glauben, voraussetzen zu dürfen, daß sie Historiographen und Chronisten,— überhaupt Denen, welche für die qu. Familie Interesse haben, gar nicht unwillkommen sein werden. Vor Allem gedenken wir des Hellerffchen Ehepaares, das vor nunmehr 160 Jahren dahier eines frühen Morgens in einem und demselben Momente zum 35**