Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 35 (26.8.1862)
- Date
- 1862-08-26
- Page
- Seite 490 (sequence 8)
- Language
- German
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490 nicht anders als „die Judenblätter" zu nennen. Alles, was im Entferntesten über die von ihr gezogenen engen Grenzen hinaus will, gilt ihr als destructiv, und „destructiv" und „jüdisch" sind ihr längst identische Begriffe. — Kosch und Reichenheim im Abgeordnetenhause sind ihr doppelt unerträglich, weil sie Fortschrittsmänner und weil sie Juden. Oesterreichlscher Kaiserstaat. Raab, im Juli. (Privatmitth.). Wir hatten schon einmal die Gelegenheit gehabt, zu bemerken, daß die Israeliten Ungarns seit einem Decennium in Errichtung und Erhaltung ihrer Schulen Erhebliches leisteten, ungemein viele Opfer brachten und noch bringen. Wenn schon eine derartige Opferwilligkeit, mittelst welcher man der Jugend eine bleibende Stätte zur Erzielung ihres geistigen Wohles gründet, öffentliche Anerkennung und Würdigung verdient, so verdient nicht minder d i e Thatsache hervorgehoben zu werden, daß man auch besorgt ist für den Unterricht, für die Brauchbarkeit und Verwendbarkeit jener unglücklichen Geschöpfe, die des Augenlichtes beraubt sind. So wird dem „Pesther Lloyd", berichtet, es haben die Israeliten Ungarns im Pesther Blinden-Jnstitute für zwölf blinde Kinder israelitischer Confession eine Fundation gestiftet, welche bereitste.behördliche Genehmigung erhalten hat, und es wurden in dieser Anstalt alle Vorkehrungen getroffen, damit^im vorkommenden Falle diese unglücklichen Erdensöhne daselbst Aufnahme finden. Aber auch für ungarische taubstumme Kinder israelitischer Confession ist bereits. seit einigen Jahren gesorgt; denn als eine hohe Regierung im Jahre 1857 die Interessen jenes Ungar, israelitischen Schulfondes, der eine Million beträgt, zu Schulzwecken flüssig machte, wurde unter Anderm angeordnet, daß von diesen Interessen eine jährliche Subvention-von 4000 Fl. in das zu Wien bestehende allgemeine israelitische Taubstummen-Jnstitut zu fließen habe, dafür ist dasselbe verpflichtet, eine gewisse Anzahl taubstummer Kinder israelitischer Confession aus Ungarn aufzunehmen. — Ad vocem „ungarisch israelitischer Schulfond" dürste Folgendes am Platze sein. .Die „Morgenpost" brachte am 30. v. M. unter der Aufschrift „Zur Geschichte der Fonds" einen Artikel, welcher nicht nur in den jüdischen Kreisen Wiens, sondern auch außerhalb der^ Residenz ungemein viel Sensation erregte. In diesem Artikel kommen Geheimnisse an das Tageslicht und zwar von der orthodoxen Partei dev Wiener Jsraelitengemeinde, an deren Spitze ein jüdischer Banquier steht, durch welche, wenn sie sich bewahrheiten sollten, daS Gemüth eines jeden wahrhaften Israeliten tief erschüttert wird und ausrufen muß: nbisn?— Es war, erzählt die „Morgenpost", im Jahre 1852, also am Vorabende jenes Jahres, wo das Concordat mit der römischen Curie zu Stande kam, da überreichte jener jüdische Banquier dem damaligen Cultusminister Grafen Thun mehrere Denkschriften, in welchen er um nichts weniger bat, als man. solle ihm und seiner Partei eine halbe Million Gulden von dem Ungar, israel. Schulfonde überlassen, um eine orthodoxe „Schul" in Wien zu bauen; ferner: man räume den Rabbinern eine ähnliche Macht über die Juden ein, wie den Bischöfen mittelst des Concordates über die katholischen Unterthanen des Staates, eingeräumt wird; endlich daß die ächten Juden sich durchaus dem Vorgehen der römischen Priesterschaft bezüglich des kleinen Mortara nicht entgegensetzen müßten. — Um diesem schönen Werke die Krone aufzusetzen, wird in den Denkschriften noch, her-- vorgehoben, daß Reformjude und politischer Radicalismus identisch sei und daß die rechten Juden keine Gleichberechtigung wünschen, weil sie in derselben den. Zerstörer ihres Glaubens erblicken. — Auch in Siebenbürgen wollte ein jüdischer Candidat der Rechte die Advocatur-Prüfung ablegen, wurde aber von der dortigen k. Tafel aus demselben Grunde zurückgewiesen, wie die Doctoren der Rechte jüdischen Glaubens bei der ungarischen Tafel. Allein unser Candidat in; Siebenbürgeü ließ sich nicht zurückschrecken und recurrirte beim dortigen Gubernium, von welchem er auch einen günstigen Bescheid erhielt. In diesem Bescheide wird Seitens des GuberniumS der Siebenbürgens k. Tafel eröffnet, daß Artikel 1 der 48er Gesetze die Rechtsgleichheit aller Bewohner auch ohne Unterschied der Religion anerkennt, ferner, daß das Diplom vom 20. October 1860 ebenfalls die Rechtsgleichheit aller Bewohner des Reiches ausspricht und schließlich sei es unbillig,, wenn man Niemandem den Weg zur wissenschaftlichen Ausbildung versperrt, daß man einem Manne den dahin führenden Weg auf seinem letzten Stadium abschneidet. - Deutsch. Raab , 30. Juli. (Privatmitth.) Das düstere, traurige, jeden wahren Israeliten tief betrübende Bild,