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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-08-19 · Heft 34 (19.8.1862) · p. Seite 469

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 34 (19.8.1862)
Date
1862-08-19
Page
Seite 469 (sequence 3)
Language
German
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ligronsunterricht. Die Gemeinde hat in ihrer Verfassung in der jüngsten Zeit eine mehr oder minder große Umwandlung erfahren, oder ist darin begriffen. In der vergangenen Zeit war die Gemeindeverfassung fast überall in Verfall gerathen. Es stand in der Regel an ihrer Spitze ein Vorstand, der aus mehreren Personen, oft auch nur in einer einzigen bestand, und welcher eine vollständige Autokratie ausübte) namentlich hatten dies die Cultusbeamten, den Rabbiner an ihrer Spitze, zu erfahren, die als besoldete Diener alles Ansehen verloren; die meisten Gemeinden waren auf diese Weise in große Verwirrung gerathen; die einzelnen Genossenschaften (Chebroth) standen ebenso autonomisch da, und die alten Bestimmungen für die Gemeinde (Thikkunim) waren in Vergessenheit gera- , then. Aus diesem Chaos erstrebten die Gemeinden neuerdings eine der Zeit angemessene Verfassung, die freilich meist nur durch staatsgesetzliche Einwirkung erreicht ward. Eine regelmäßige Gemeinde-Vertretung (Repräsentanz), welche die gesetzgebende Instanz bildet und zur Verwaltung den Vorstand wählt, und in einem Turnus ausscheidet und durch Wahl Seitens der Gemeinde wieder ergänzt wird, ist im Allgemeinen die Norm der Gemeiudeverfassung. Ein Gemeindestatut setzt alle weiteren Verhältnisse innerhalb der Gemeinde/ insbesondere auch die Pflichten und Rechte der Cultusbeamten fest, um allen willkürlichen Ausschreitungen entgegenzutreten. Die besonderen Genossenschaften und Vereine in der Gemeinde erhalten ihre bestimmte Organisation, namentlich eine sorgfältige Kaffeucontrolle. In einigen Ländern hat der Staat eine hierarchische Gliederung in einer Consistorialverfassung für die gesammte Judenheit des Landes eingeführt, ohne daß diese unjüdische Institution einen wesentlichen Nutzen schaffte.— Von unfern Vätern hatten wir fast nur alte, kleine, verfallene Synagogen ererbt. An Stelle derselben sind in den letzten Iahrzehenden zahllose neue, verhältnißmäßig große und prächtige Synagogen getreten, die auch meist sich nicht mehr in Höfen und Winkeln verstecken, .sondern an den Straßen der Städte liegen. Es hat sich hierin ein Eifer und eine bewunderungswürdige Opferfähigkeit bethätigt, in denen keine der religiösen Richtungen hinter der anderen zurückblieb. In der inneren Einrichtung der Synagogen bekundet sich keine bedeutende Veränderung. Man steigt nicht mehr mehrfache Stufen in sie hinunter; die beweglichen Pulte sind verschwunden und haben regelmäßig geordneten Sitzen Platz gemacht. Der Vorbeter hat gewöhnlich keinen gesonderten Stand mehr, sondern stellt .sich vor den Tisch; die Tribüne ist oft an die stufen, die zur heiligen Lade filhren, gerückt; man befleißigt sich einer größeren Reinlichlichkeit und Ordnung im Innern. — Eine desto' größere Umwandlung hat der Religionsunterricht erfahren; das alte Chedar ist einer systematisch und methodisch geordneten Schule gewichen. Freilich bedurfte und bedarf es hierbei einetz Uebergangs, der mehr oder minder lange andauert, mehr oder minder Mangel- und Lückenhaftigkeit mit sich führt und erst langsam einem besseren Zustande sich annähert. Die Verwilderung und Verkehrtheit des Chedars brachte zunächst ein Aufhören desselben und an vielen Plätzen und für viele Theile der Judenheit ein völliges Aufhören des religiösen Unterrichts zu Wege. Aus der alleinigen Beschäftigung mit dem mechanischen Eintrichtern von jüdischem Wissen ging ein Unterlassen alles religiösen Unterrichtes hervor. Dieser beklagenswerthe und die traurigsten Folgen nach sich ziehende Zustand mußte bald unerträglich werden, und es ging daraus endlich der Religionsunterricht und die Religionsschule hervor, die jedoch sich noch in ihrer ersten Entwickelung befindet. An die Stelle des Unterrichts im Talmud trat der in der Bibel als wichtigstes Moment der Religionsschule hervor; an diesen reihete sich aber auch der Unterricht in der Geschichte des jüdischen Glaubens und Stammes und die eigentliche Religionslehre; wozu nun noch Gegenstände kamen, die früher gar nicP unterrichtet zu werden brauchten, wie die Liturgik, das Uebersetzen der Gebete. Bei dem vorwiegenden Gewichte, das dem profanen Wissen und der profanen Bildung beigelegt ward, auf wenige Stunden beschränkt, konnte der religiöse Unterricht diese Ziele nur durch die geschickteste Methodik erreichbar finden, wobei es sich von selbst versteht, daß der Unterricht in der hebräischen Sprache grammatikalisch betrieben wird. Hierdurch ist es allerdings gekommen, daß die eigentliche jüdische Theologie aus der Masse völlig verschwand und zum alleinigen Eigenthum der Fachmänner ward, daß die Kenntniß des Talmuds, Schulchan-Aruchs, der jüdischen Commentatoren, selbst Raschi's, bei den aufwachsendett Geschlechtern nur noch in dem für das Lehrfach, ja meist nur in den für das Rabbinerfach sich bestimmenden Jünglingen sich findet. Daß dieser Umstand von außerordentlicher Tragweite ist, haben wir schon früher betont. Mögen auch einige sich als orthodox gerirende Schulen zu einem anderen Ziele sich bekennen und mit ihren Schülern einige weitere Kenntnisse in Schulchan-Aruch, Mischnah, oder gar Talmud erstreben, das Resultat ist auch bei ihnen kein viel größeres und also im großen Ganzen dasselbe. Ist hiermit 34 *

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