Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 33 (12.8.1862)
- Date
- 1862-08-12
- Page
- Seite 453 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3226310-3226344--20533-3249606- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
453 Anzahl Mamins, Männer und Frauen, vorladen, um sie auszufragen. Die Angelegenheit des verschwundenen Scheriff-Thaousch hat hiermit weiter nichts zu thun und wird für sich weiter verfolgt." — Eine neue Correspondenz des „Levant" vom 17. Juli berichtet, daß die Frau des Scheriff-Thaousch gefunden und als Mörderin ihres Mannes überwiesen, daß demnach die Mamins für unschuldig erkannt und aus dem Gefängniß entlassen worden, daß diese dagegen eine Klage gegen Husny-Pascha in Konstantinopel eingereicht haben — was zugleich einen Beweis für die schlechte Behandlung ergiebt, welche Husny-Pascha ihnen hat zu Theil werden lassen. Aarau, 28. Juli. Drr Sieg drr Wtramontanen im Aargau.; Unsere bangen Befürchtungen, sind leider eingetroffeu. Die ultramontane Partei hat gesiegt. Die gestrige Abstimmung ergab als Resultat, daß die überwiegende Majorität die Abberufung des Großen Raths verlangte. Gewiß ein, seltener, vielleicht einziger Falldaß eine von humanen Grundsätzen geleitete Regierung hauptsächlich deshalb abberufen wurde, weil sie die nicht einmal unbedingte Gleichstellung von circa 2000 Juden als eine Forderung der Zeit durchsetzte. Daß es so kommen würde, war vorauszusehen, denn die ultramontane Schleuniger'- sche Partei, von der Propaganda eifrig unterstützt, wandte alle ehrlosen Mittel und Wege an, das Volk zu bethören und zu fanatisiren und gegen die Juden und die diesen befreundete Regierung aufzuwiegeln. Es ist nun die Frage, ob die mit so vielem Jubel begrüßte und mit dem Isten Juli in Kraft getretene Emancipation unser eigen bleibt. - -Die Stimmenzahl, welche für die Abberufung des Großen Rathes gestimmt hat', war 25,003, die gegen dieselbe 16,237. Zunächst fragt es sich nun, ob die liberale Partei sich, bei der Neuwahl des Großen Rathes nicht wieder zusammenfindet und die Majorität des neuen Großen Rathes auf liberale Persönlichkeiten wendet. Eine interessante Localskizze über den Vorgang siehe übrigens im „jüdischen Volksblatte". Denkschrift israelitischer Lehrer Ivestp Halens nnd der Nheinprooinz. (Eingereicht dem Hause der Abgeordneten.) Bielefeld, im Juli. Nachstehend erlauben wir uns, den Wortlaut der von unserm Vereine dem Hause der Abgeordneten eingereichten Denkschrift, beziehungsweise Petition mitzutheilen. Sie ist, da dem Vereine als solchem kein Petitionsrecht zusteht, von den Herren College» Alsbach in Camen, Treu in Münster und Steinweg in Hamm privatim unterzeichnet worden. Im Interesse der guten Sache fordern wir sammtliche Herren College» Preußens hiermit auf, im Falle ihrer Zustimmung diese in schleunigen Eingaben an die! Vertreter ihres resp. Kreises im Abgeordnetenhaufe zu erklären und die betr. Abgeordneten um Befürwortung zu j ersuchen. Da möglicher Weise die Sache noch in der gegenwärtigen. Session zur Verhandlung kommt, so dürften die Interessenten mit ihren desfallsigen Schriften nicht säumen. Der Vorstand des Vereins israelitischer Elementarlehrer für Westphalen und Rheinprovinz. Wir können diese Denkschrift und Petition unsererseits der Prüfung aller israelitischen Lehrer des preußischen Staates nur nachdrücklich empfehlen und unserem, unmaßgeblichen Urtheile zufolge sie auffordern, dieselbe durch Abgabe einer desfallsigen Erklärung an die Herren Abgeordneten ihres resp. Kreises zu unterstützen. Die Denkschrift ist sicherlich der beste Beweis für die Würdigkeit und Befähigung des israelitischen Lehrerstandes. Die Redaction der Allg. Ztg. d. Jud. Das auf Grund des Artikels 20 der Verfassung gegenwärtig vorbereitete und demnächst zu erlassende Unter-, richtsgesetz wird auch die Regelung des jüdischen Elementarschulwesens ins Auge fassen müssen. Es ist zwar vielfach die Ansicht ausgesprochen worden, daß die Elementarschule einen confessionellen Charakter nicht habe und nur den einzelnen Confefsionen überlassen bleibe, für den Religionsunterricht der betreffenden Kinder zu sorgen.' Es läßt sich jedoch nicht erwarten, daß das Unterrichtsgesetz. diesem Grundsätze huldigen werde; vielmehr ist es vorauszusetzen, daß die Königl. Regierung den confessionellen Charakter der Elementarschule in dem Gesetze wahren werde. 33 *