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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-08-12 · Heft 33 (12.8.1862) · p. Seite 452

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 33 (12.8.1862)
Date
1862-08-12
Page
Seite 452 (sequence 2)
Language
German
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452 Mamin vor die türkischen Behörden gekommen. Die „Deumnss" besuchen wenig oder gar nicht die Moscheen, und alle dreißig oder vierzig Jahre schicken^ sitz einmal Einen von ahnen auf die Pilgerschaft nach MeRa, um nicht den Verdacht der Türken allzusehr zu wecken; mit einem Worte: sie sind falsche Apostaten; die Türken betrachten sie als solche und verachten sie. „Bor mehr als einemMonat würde ein Grundbesitz von einem Maurin an einen Türken verkauft; der Elftere gab sich als einzigen Sohn und einzigen Erben aus; er brachte ein untersiegeltes Certificat von anderen Mamius Lei, die ihn als solchen erklärten und der ,,Lochet", Besitztitel, war rechtmäßig durch den „Evcof“ auf den Käufer übergegangen, als zwei Schwestern des Verkäufers eine Petition beim Pascha einreichten, behauptend, der Kauf sei.ungesetzmäßig durch ihren Bruder, der ohne ihre Einwilligung sich allein den erhaltenen Werth angemaßt habe. Die. Sache wurde in das „Mehkünw", den Justizpalast, gebracht, der „Mollah", Oberrichter, berief die Parteien;vor sich, verhörte die Zeugen und entdeckte, daß,-nach der hebräischen Gesetzgebung, von der ’ die Mamins bei ihren Streitigkeiten Gebrauch machten, das Erbrecht auf .die männlichen Kinder übergehe und die Töchter nichts erben, wenn nicht etwa eine Aussteuer oder Mitgift für ihre Heirath. Sofort wurden darauf die falschen Mamin'schen Zeugen und der Käufer ins Gefängrnß gesetzt und die richterliche Behörde entschied auf das Gegentheil nach dem ottomanischen Gesetze, indem er den beiden miterbenden Schwestern den Theil bewilligte, den ihnen das Gesetz zufpricht. Diese Sache hat Aufsehen im Lande und die Polizei aufmerksam gemacht; diese hat dem Pascha einige Entdeckungen hinterbracht, welche sie über die „Deumnss", namentlich über einen Versammlungsort gemacht, wo ein Rath tagt, welcher die Angelegenheiten der Gemeinde jeder Art, Verbrechen und Uebelthaten kannte, richtete, verurtheilte und executirte ohne Geräusch und ohne Wissen der ottomanischen Regierungsbehörden. „Inzwischen hat ein besonderer Vorfall dazu gedient, Vieles zu enthüllen und zu bestätigen: ein gewiffer Scheriff-Thaousch, ein Muselmann nahe an den Sechzigen, der einiges baares Vermögen, das er, wie man sagt, in einem. „Körner", Gürtel, bei sich, trug und außerdem einiges Besitzthum in Alexandrien hatte, seit mehreren Jahren mit einer griechischen Frau aus Serrvs, die zum. Islam übergegangen war, verheirathet gewesen, mehrere Kinder mit ihr gehabt hatte; die aber alle gestorben sind, und der aus Mitleid eine neunjährige christliche Tochter seiner Frau (denn sie war schon einmal verheirathet gewesen) bei sich, aufgenpmmen hatte,Mrschchattd, vor länger äls einem-Monat, ohne.,daß hnan. entdeckenKonnte, was aus ihm geworden 'sei. Einige Verdachtgründe der Polizei autorisirten Husny-Pascha, den Generalgouverneur, eine Haussuchung in einem Mamin'schen Hause zu veranstalten; er^wählte-^u dsisem Zwecks betagte Leute mit dem „Muktar" des Viertels. Man fand dort eine alte Frau von 55 Jahren, die in einem Flügel des Hauses, der auf die Straße ging, wohnte, während man im Mittelpunkt ein weitläufiges, meublirtes Haus fand, von dem diese Frau die bezahlte Hüterin war; ein großer Saal mit „Sophas" ließ erkennen, daß dieser Raum zu einer Versammlung eines Justizconseils diente; an den Wänden hingen Degen und kurze, breite Säbel zu vieren, und in einer Art Gefängniß fand man einen „Fallaka" und Ruthen, allem Anschein nach um den Schuldigen die Bastonnade zu appliciren, und blanke Waffen, um sie nach Befund äbzüstrafeü. Von den beiden Säbeln war der' eine an der einen Seiteder Klinge sehr geschärft, während die andere Seite einen Durchmesser von Fingersdicke hatte; er trug sichtliche und handgreifliche Zeichen von Blut, nach unten zu eingeölt; die Scheide trägt gleichfalls Spuren von geronnenem, dickem Blute. „Der eine der beiden Degen ist halbrund und trägt den eingravirten Namen von Sultan Suleiman, während der andere, .eine gerade und breite. Waffe, den Namen des Schah Ismail trägt. Die Wächterin hat nur gestanden, daß „Deümnös" sich in diesem Hause versammelten, aber was das Uebrige betrifft, hat sie sich in vollständiges Schweigen gehüllt. Diese Person ist im Frauengesängniß eingeschlossen. Mehrere „Deumnös" sind zum Palast gegangen und haben sich beim Gouverneur beschwert. Derselbe hat von diesen einen Einzigen festhalten lassen, um ihn einem Verhör zu unterwerfen, denn es ist eine Untersuchung dieser Angelegenheit, welche den Gegenstand jeder Unterhaltung in der Stadt bildet, eingeleitet. Der Pascha will Alles entdecken, was diese Secte, die ungestraft mit dem Islam spielt, Geheimnißvolles hat, und will wissen, woher die beiden Degen, welche von einem gewissen Hibrahimiko, einem „Deumnö", im Dienste eines hohen Würdenträgers der Hohen Pforte stehend, ehemals zu Konstantmopel gestohlen zu sein scheinen, stammen. In den nächsten Tagen wird die Untersuchung sehr streng sein; man wird heim „Pascha-Capousstz" eine große

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