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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-08-05 · Heft 32 (5.8.1862) · p. Seite 444

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 32 (5.8.1862)
Date
1862-08-05
Page
Seite 444 (sequence 10)
Language
German
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I 444 der Herr Pice- Stadthauptmann aus, indem er den Erschrockenen/.zugleich höchst eigenhändig beim Kragen nahm/ und wemselben auf die Frage, was man denn von ihm. wolle? einige tüchtige Ohrfeigen versetzte. Der: junge Mann wurde hierauf aufs Stadthaus geschleppt-und dort. in Haft gehalten. Die Kunde des Geschehenen hatte sich jedoch rasch verbreitet; der Vater -des.jungen Mannes, dem sich einige angesehene Bürger anschloffen , begab sich aufs Stadthaus und reclamirte seinen Sohn. Ein sofort vorgenommenes Verhör , lieferte den klaren Beweis, daß sich Herr L. seinen. Mann schlecht angesehen hatte, welcher grobe Verstoß um so unbegreiflicher ist, als der junge Mann unter den städtischen Beamten selbst zahlreiche Bekannte zählt, wie denn auch zwei der Herren Magistratsräthe sogleich zu seinen Gunsten Zeugenschaft ablegten. Wir protestiren feierlich gegen diese und ähnliche, unser Jahrhundert der-Aufklärung , und der Gesittung schändende Rohheiten, und wollen hoffen, daß die Schuldigen streng bestraft werden. Der schuldtragende Eskütt ist ^bereits , wie' es heißt, nach einem andern Stuhlbezirke versetzt worden (soll das die ganze Strafe sein? D. R^); das Endresultat des zweiten Falles weiß man noch nicht, da der gegen den übereiftigen Beamten eingeleitete Jnjurienproceß noch nicht entschieden ist. Es steht zu Höffen, es werde, und zwar weniger dem jungen Manne, als vielmehr der Oeffentlichkeit und dem allgemeinen Rechtsbewußtsein, eine eclatante Genugthuung werden; denn es ist wohl leicht gesagt: „Pardon! Sie können gehen, Sie sind nicht Derjenige, für den man Sie gehalten hat!" Allein wer entschädigt Einen für die unwürdige Behandlung, welche man erfahren mußte? Da Selbsthülfe verboten ist, so hat man ein unbestreitbares Recht, auf den energischen Schutz der Gesetze rechnen zu können. (Man erinnere sich der Anschuldigungen, welche die Red. und Corr. der A. Z. d. Jud. wegen Mittheilung eines ähnlichen Factums aus Siklos vor Kurzem von den ungarischen Blättern erfuhren. Sollte es denn aber wirklich nicht im Interesse Aller, der Christen wie der .Juden liegen,: daß solchem Beamtenunsuge ein Damm gesetzt werde? Die Redaction.) Niederlande. Amsterdam, 6. Juli. „Napoleon II. hat den Amsterdamer Staatsprocurator, L. Hartog, einen Israeliten, zum Ritter der Ehrenlegion ernannt.- Ein Ordensgezierter jüdischer Staatsanwalt! was würde wohl ein preußischer Justizminister zu einem solchenweltumstürzenden Factum sagen?" - - So schreibt und bemerkt das Frankfurter Journal. Schweiz. Endingen, 11. Juli. (Privatmitth.) Die Angelegenheit hinsichtlich des Schreibens in den Schulen des Aargaus am Sabbath Seitens der jüdischen Schüler, welche in No. 28 dieser Zeitung als beseitigt angegeben wird, hat leider einen höchst betrübenden Ausgang genommen. Die Regierung hat nämlich bei dem Rabbiner Dr. Kayserling vor circa 6 Wochen angefragt, ob nicht dem Begehren der Schulbehörden, daß die jüdischen Schüler den christlichen hinsichtlich des Schreibens am Sabbath gleichgestellt würden, durch ein „Rabbinats - Dispens" entsprochen werden könne? Trotzdem Herr Dr. K. erklärte, daß eine solche Dispens im Judenthum nicht bestehe und daß es keinem Rabbiner zustehe, Jemanden von einem religiösen Gesetze zu dispensiren, und trotz persönlicher Verwendung hat die Regierung, vermuthlich im Hinblick auf die im Lande gegenwärtig waltende Stimmung, dennoch eine Verfügung erlassen, welche den größten Theil der jüdischen Einwohner des Cantons in große Betrübniß versetzt. „Auf wiederholt eingegangene Beschwerden", heißt es im „Schweizerboten", dem Regierungsblatte, vom 4. Juli, „einzelner Bezirksschulpflegen , daß die israelitischen Schüler am Samstage den ganzen Schulunterricht mitmachen, sich jedoch aller schriftlichen Uebungen enthalten, was nicht nur die Schulordnung störe, sondern noch andere Na'chtheile mit sich führe, hat der Regierungsrath beschlossen , daß israelitische Schüler, welche die höhern Lehranstalten des Cantons besuchen, auf Samstagen sich der allgemeinen Schulordnung zu unterziehen und somit auch an den schriftlichen Unterrichts Übungen Theil zu nehmen habön. Die Behörde fand sich dazu um so mehr veranlaßt, als nach vielfach eingezogenen Erkundigungen die Israeliten selbst anderwärts eine verschiedene Praxis hierin beobachten^" Nordamerika. New - Aorik, im Juli. Die „Illinois Staatszeitung" vom 6. Juni enthält einen, auch im „Sinai"

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