Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 32 (5.8.1862)
- Date
- 1862-08-05
- Page
- Seite 440 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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440 dern auch veranlaßt habe. Der kreuzzeitungliche Zuschauer kehrt indeß, wie immer, die Sache um, indem er seine.Leser' erfahren läßt, die Philippson'sche Zeitung habe die fichtefeiernden Juden bitter getadelt, sie aber schließlich mit der Unkenntniß von Fichte's Gesinnung gegen die Juden entschuldigt. Herr I)r. Philippson hatte aber früher schon in seiner Zeitung einen eigenen Artikel über Fichte, geliefert und in demselben nichts weniger als Tadel gegen die Theilnahme der Juden an der Fichtefeier ausgesprochen. — Was hat nun der „Zuschauer" seinerseits noch, .was hat er hauptsächlich vorzubringen? Nun, er will erfahren haben, daß in der Inschrift einer Glocke der Marienkirche zu Prenzlow unter den Namen der Magistratspersonen und Stadtverordneten auch drei Iudennamen Vorkommen. Ob nun — knüpft er hier fragend an die Prenzlauer nicht gewußt, „daß die Inden einst Christum ans Kreuz geschlagen und noch bis auf den heutigen Tag eine thatsächliche Protestation gegen ihn und seine Kirche bilden?" — Oder aber, ob die christliche Toleranz unter den Prenzlauern schon so weit vorgeschritten, „daß sie für die Verläugnnng, die sich in dieser Mischung von Juden - und Christennamen auf einer Kirchenglocke ausspricht, kein Gefühl mehr haben?" — Auch wir lieben eine völlige Nivellirnng in religiösen und kirchlichen Dingen durchaus nicht, und möchten unsere Glaubensgenossen darauf aufmerksam machen, hierin etwas vorsichtiger zu Werke zu gehen. Nichts desto.weniger erscheint es sehr lächerlich, wenn man das.Harmlose Factum, daß, wenn man einmal die Namen des Magistrats und der Stadtverordneten, also der jeweiligen städtischen Behörden, auf die Glocke setzt, man die Namen der jüdischen Mitglieder nicht übergeht, dies als eine grobe Verletzung der religiösen Ueberzeugung zu brandmarken sucht. Wir unsererseits würden z. B. durchaus nichts dagegen einzuwenden haben, wenn etwa die Namen Derer, welche zu einem Syuagogenbau beigetragen haben, aus eine Tafel verzeichnet würden, Christen, welche zu diesem frommen Werke beigesteuert, mit aufgeführt, ja vielleicht obenan gestellt würden. Es giebt ein Gefühl, welches dazu antreibt, seine Mitbürger, die zu religiösen Zwecken ein. Werk vollführen wollen, nicht ohne Unterstützung zu lassen, dieses Gefühl verletzt auch eine charakterfeste religiöse Ueberzeugung nicht im mindesten; aber von solchem Gefühle hat die „Kreuzzeitung" keine Ahnung. W e h l. ' O e ste r r e i ch i sch e r K als er st a a t. Raab, 29. Juni. (PrivatmitthJ Die Emancipation von unten herauf will noch immerhin in manchen Kronländern der österreichischen Monarchie keine feste Wurzel fassen; wir glauben, man kann sich hie und da noch, immer mit dem Gedanken nicht recht befreunden, daß in der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts in. politischer wie in socialer Beziehung keine Schranke, keine Scheidewand bestehe zwischen den Bekennern des einen und denen des andern Religions- und Glaubensbekenntnisses. — So schreibt man dem „Wanderer", aus Lemberg, daß der dortige Grundviertelmeister nach, einer althergebrachten Sitte (eigentlich Unsitte) sich das Vergnügen nicht nehmen läßt, an dem Vorabende des Frohnleichnamfestes in den jüdischen Häusern seine Aufwartung zu machen mit der Ankündigung, daß während der Procession Thor und Thür gesperrt sein müssen und daß sich Niemand von den Hausleuten blicken lasse, sonst könnte es Aergerniß zwischen ihnen und dem Volke geben. — So giebt es in Lemberg noch christliche Kaufleute, die den Juden nichts verkaufen, Handwerker, die für Juden nichts arbeiten und Convicte, die keine jüdischen Zöglinge aufnehmen wollen. Ja, der Pächter der dortigen städtischen Restauration treibt die Intoleranz so weit, daß er dem Gemeinderathe die Alternative stellte, entweder es müsse ihm (dem Pächter) sreistehen, die Juden von seinem Locale auszuschließen, oder aber der gegenseitige Pachtvertrag habe keine Gültigkeit. — Die „Presse" läßt sich wieder aus Mähren berichten,, daß es dort noch gewisse Kur- und Badeplätze gebe, wo abgesonderte Bäder für Juden, und wieder abgesonderte für Christen bestehen, und als unlängst einige junge israelitische Staatsbürger aus Nikolsburg den Inhaber einer .in. der Nähe dieser Stadt gelegenen Badeanstalt auf das Unzeitgemäße dieses Separatismus voll Höflichkeit und Freundlichkeit aufmerksam machten, erklärte der Veitelsberger Badewirth öffentlich: „er werde nach wie vor, trotz Parlament und Constitution, das Ghetto in seiner. Badeanstalt aufrecht erhalten", kanzelte die jungen Staatsbürger aus eine recht derbe Weise ab und drohte ihnen, im Fälle sie dennoch auf ihre Forderung bestehen, er sie nach allen Regeln der Kunst schopsbeuteln werde. Wenn auch derartige.Volkscharakterzüge auf der Wagschale des riesigen Fortschritts unserer Zeit nicht den Ausschlag geben und kein Gewicht mehr haben, so muß der auf-.