Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 26 (1862)
- Issue
- Heft 31 (29.7.1862)
- Date
- 1862-07-29
- Page
- Seite 428 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3226310-3226342--20506-3249577- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
428 Allerdings war dieses Pergament Maximilians II., auf das unsere Stände nicht wenig hielten, einen Augenblick — im Jahre 1848— ungültig erklärt; allein die bald ein getretene Reaktion stellte auch hier den 8tstv8 qüo .fcoti Anno dazumal wieder her und bis zum Antritte des jetzigen Ministeriums war im Lande die Frist von 24 Stunden, in der Hauptstadt von 2 Stunden, die längste Aufenthaltsdauer für den Juden; auf der Landstraße mußte er gehen, um Mitternacht wurde er aus dem Bette auf die Polizei befördert, und wie sie alle waren, die großen und kleinen Demütigungen, die man den „Hebräern"— so nannte und nennt man noch jetzt hierzulande die Bekenner der mosaischen Religion fast ausschließlich — zu Theil geworden sind. Erst dem Ministerium Schmerling war es Vorbehalten, auch hierin wie auf lausend andern Gebieten Abhülfe zu schaffen, freilich mit sonderbaren Modalitäten. Jeder Jude nämlich, der in Stehermark wohnen oder seinem Geschäfte nachgehen will, muß bei der Statthalterei eine Ausenthaltsbewilligung nachsuchen, die wohl Jedermann aus die Dauer eines Jahres oder von sechs Monaten ertheilt wird. So ward allerdings in jenes Aktenstück eine bedeutende Bresche geschossen, indem die Regierung die Autorität und die Entscheidungsfähigkeitt an sich gezogen, in einem Falle, wo die Bewohner, einer Nachbarstadt mit Berufung auf das Privilegium Protest gegen die Bewilligung einlegten, sogar schon in entschiedener Weise geltend gemacht hat; allein einen Gewinn für die Zukunft vermögen wir darin unmöglich zu erblicken, denn ein retrograder Umschwung der Dinge ist doch noch immer denkbar; dann wird die Statthalterei wieder Ordre erhalten, keine neuen'Bewilligungen zu ertheilen, die alten ablaufen zu lassen und eine unfreiwillige Auswanderung in Scene zu setzen. Dieser Möglichkeit gegenüber könnte man andererseits den §. 3 des neuen Gemeindegesetzes geltend machen, der da lautet: „Ueber das Ansuchen eines Auswärtigen um Verleihung des Heimathsrechtes entscheidet die Gemeinde. „Dieselbe darf jedoch Auswärtigen, welche sich über ihre Heimath-Berechtigung ausweisen oder wenigstens darthun, daß sie zur Erlangung eines solchen Nachweises die erforderlichen Schritte gemacht haben, den Aufenthalt in ihrem Gebiete nicht verweigern, so lange dieselben mit ihren Angehörigen einen unbescholtenen Lebenswandel führen und der öffentlichen Mildthätigkeit nicht zur Last fallen." Diesem Wortlaute gemäß — bei deffen Abfassung unser Vertrags- und privilegienfreundliches Herrenhaus sicherlich nicht an die Juden in „Jnnerösterreich" dachte — wären auch die Bewilligungen eine überflüssige Sache, sollen sie anders nicht beweisen, daß die Regierung gesonnen ist, diese Disharmonie mit den Landtagen der respectiven Provinzen auszugleichen Und bei ihnen die Außerkraftsetzung der Privilegien zu erreichen. Vielleicht will sie auch dadurch der Sache Terrain gewinnen, daß sie bei formeller Respectirung des Privilegiums dennoch die Bewohner der Länder an das Zusammenleben mit den Juden gewöhnen und die traditionellen Gespenster aus dem Gehirne verscheuchen will; allein soweit wir die Stimmung zu kennen glauben, täuscht sie sich ziemlich bedeutend. Die gemächlichen Sichrer sind an das rege Leben, das die Juden überall hin bringen, nur schwer zu gewöhnen; die angesehensten Geschäftsleute sind aus eigenem Interesse eingefleischte Judenfresser und bearbeiten im Verein, mit dem Klerus die niederen Classen und Landbewohner in dieser Richtung; ja es circulirte sogar schon eine Adresse an den Landtag um Zurückweisung der Juden, und nur das hochherzige Wort eines für den Fortschritt gestimmten hohen Beamten machte dieser Agitation ein vorläufiges Ende. Sobald aber — und dies geschieht bei der weitern Ausführung des Gemeindegesetzes in der nächsten Landtagssession — die Sache öffentlich zur Sprache kommt, ersteht die Fackel der Aufreizung wieder und was Throl gegen die Protestanten, dürste Jnnerösterreich gegen die Juden ins Werk setzen. Dennoch schmeichelt man sich allgemein mit der friedlichen Lösung der Frage und baut in diesem Punkte hauptsächlich auf die Herren Rechbauer und Was er, die jenen Adreßlern auch zugerufen haben sollen: „sie sollen sich doch nicht vor Europa lächerlich machen." Das wäre der Stand der Frage. Gehen wir nun zur vorhandenen Wirklichkeit über, so müssen wir vor Allem constatiren, daß das Vorgehen der hier wohnenden Juden jedes Demonstrirens entbehrt, durchaus gemäßigt, manchmal zu gemäßigt ist, trotzdem der „Volksfreund" in tendenziös entstellten Correspondenzen gern das Gegentheil behaupten möchte. Nicht ein Conflict zwischen ihnen und den christlichen Bewohnern generell oder speciell ist vorgefqllen, trotzdem mehr als 400 Bewilligungen ertheilt wurden. Ein Jude hat in Gratz die Lieferungen für die Truppen; zu kirchlichen Bauten und bei Unglücksfällen tragen Juden gern bei. Für eigene Religionszwecke ist vorläufig für die in Gratz woh-