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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-07-22 · Heft 30 (22.7.1862) · p. Seite 406

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 30 (22.7.1862)
Date
1862-07-22
Page
Seite 406 (sequence 4)
Language
German
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406 Zeitungsnachrichten. Deutschland.; Scharmbeck bei Bremen, im Juni. (PrivatmitH) Am 18. d..M. wurde in Hagen bei Bremen die neue, von Herrn- G o t t s ch a l k mit vieler Pracht erbaute und der Gemeindegeschenkten Synagoge ^eingeweiht. Den Ein weihungsact vollzog Landrabbiner Meyer aus . Hannover, den allgemeinsten Anktang findend, wie denn auch seine Predigt über Genes. 28, 16. 17. die'größte Begeisterung hervorrief. Den meisten Juden hiesiger Provinz ist die Predigt etwas gar Fremdes, indem von den 19 Gemeinden derselben nur 4 mit Lehrern besetzt find. Da kann es denn gar nicht fehlendaß es in einzelnen, besonders kleinen Gemeinden um die Religion schlecht bestellt ist; in den größern hingegen finden wir ein eben so reges Leben für die Interessen des Judenthums, wie in irgend einer Gegend Deutschlands. — In .dem judenseindüchen Bremen wird jetzt lebhaft über das Niederlassungsrecht der Juden debattirt, das ihnen, feit 10 Jahren gänzlich versagt ist. Man hat in der Bürgerschaft den-Antrag, wegen Aufhebung dieser Beschränkung gesellt und die Lokalpresse^ das „Handelsblatt", sowie der-„Courier an der Weser" kämpfen für das gute Recht der Juden, wiewohl vorläufig erfolglos. Die kleine Gemeinde Bremens ist Willens, eine neue Synagoge zu bauen. W. Le vor. Frankfurt am Main, im Juli. (Privatmitth.) In den „Frankfurter Nachrichten".- lesen wir folgende „Erklärung": Mein Dienstverhältniß zur hiesigen israel. Gemeinde ist definitiv gelöst. — Nachdem ich im vorigen Winter — nach Empfang einer Adresse von 3—400 achtbaren Gemeindeangehörigen, die mich im Amte zu verbleiben ersuchten auf jedes positive^ Zngeständniß, bei Verhandlung religiöser, oder auch nur ritueller Fragen in der Gemeindeverwaltung mit berathender Stimme gehört, zuwerden,Verzicht geleistet hatte, und-nun umso sicherer erwarten durfte, es werde mir eine, wenigstens in negativer Hinsicht beruhigende, von allen früheren drückenden Bestimmungen geläuterte Aufnahmsurkunde vorgelegt werden: so wurde mir im Gegentheile, zu meinem und Aller, die es sahen, nicht geringem Erstaunen, die alte Instruction nicht nur in allenihren Punkten fast unverändert , sondern " noch mit neuen, die persönliche Freiheit, das Gewissen und die Freiheit des Lehramts beeinträchtigenden, den Rabbiner unter förmliche Censur und Bevormundung stellenden Punkten vermehrt, vorgelegt und vor einigen Wochen als „endgüüig", und jede fernere Einrede ausdrücklich versagend, von der in dieser Sache einzig und als erste und letzte Instanz entscheidenden Stelle zur „Entweder-Oder"-Erklärungdarüber binnen vierzehn Tagen mitgetheilt.— Da ich selbstverstanden darauf nicht eingehen konnte, so ist in einer heute empfangenen „Verfügung" mir, der ich nun über achtzehn Jahre das hiesige Rabbineramt nach bestem Wissen und Gewissen verwaltet habe, das seit vorigem Sommer bestandene Provisorium mit einem Schlußtermine von sechs Wochen —bis zum 15. k. M. — gekündigt worden.- Indem ich davon meinen Mitbürgern, Gemeindegenossen und Freunden ergebenste Anzeige mache, bitte ich dieselben, mich in meinem neuen Unternehmen, der Begründung einer höheren Töchterschule in hiesiger i Stadt, nach Kräften unterstützen zu wollen — indem! ich selbst mit ungebrochener Kraft, in Gottvertrauen i und unerschütterlich freudigem Muthe, getragen von dem; Bewußtsein, für Das pflichtgemäß geredet und gehandelt zu haben, was ich für recht, wahr und den Grundsätzen der Freiheit entsprechend halten müßte, auch in dem neuen Berufe hingebungsvoll bemüht sein werde, meine Kräfte, föweit es an mir liegt, dem Dienste unseres Gemeinwesens und dem Bestem meiner Mitmenschen gewissenhaft und eifrig zu widmen. Frankfurt am Main, den 1. Juli 1862. Rabbiner vr. Leopold Stein. — Die Redaction der A. Z. d. I. ist in der Lage, überdie obige betrübende Angelegenheit, deren Verlauf uns und gewiß auch unsere Leser sehr überrascht, die folgenden Aktenstücke mitzutheiten, die, wenn man sie mit den Bemerkungen vergleicht, welche wir seiner Zeit über die alte Instruction gemacht haben, Jedermann überzeugen werden, daß Herr Rabbiner Stein so und; nicht anders zu handeln vermochte. 1. I n st r u c t i o n für den Rabbiner der israelitischen Gemeinde. — §. 1. Der Rab- > biner der israelitischen Gemeinde hat die mosaische Re- - ligion in ihrer Reinheit zu lehren und durch Wort und Beispiel, in der Gemeinde zu verbreiten. — K. 2. Seine

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