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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-07-15 · Heft 29 (15.7.1862) · p. Seite 388

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 29 (15.7.1862)
Date
1862-07-15
Page
Seite 388 (sequence 2)
Language
German
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zeigt es sich hier wieder einmal, daß die Halbheit den größten Schaden thut. Wenn die scheinbar liberalen abgetretenen ^Minister Entscheidungen - getroffen s chälten, wie sie' Graf Schwerin hinsichtlich der Kreisstände und Schulzen energisch durchgeführt, so würden die gegenwärtigen Minister Thatsachen vorgefunden haben, die sie nicht wieder rückgängig machen konnten. — Indessen brauchen wir uns darum nicht entmuthigt zu fühlen. Die Dinge gehen in Preußen ihren Gang, wie überall, nur daß wir uns mit mehr Geduld waffnen müssen. Unsere Angelegenheit wird so oft zur Sprache kommen, und sei es Jahrzehende hindurch, bis sie doch endlich ihre Erledigung findet. In eine eigene Complication könnte aber das jetzige preußische Ministerium kommen, wenn es, da es die Verpflichtung übernommen, das Kasseler Ministerium s in der sorgfältigen Ausführung der hessischen Verfassung zu überwachen, gezwungen wäre, Hessen mit marschbereiten Truppen zu beziehen, weil das hessische Ministerium die verfassungsmäßigen Rechte der Juden inhibiren will, ivie dies doch vorauszusehen ist.... ' In der Sitzung des Abgeordnetenhauses kamen nun die beiden Petitionen und der Commissionsbericht zur Verhandlung. Die Commission beantragt bekanntlich Ueberweisuug an die Staatsregierung zur Abhülfe und in der Erwartung, „daß die im Ressort des Justiz - und Cultusministeriums noch aufrecht erhaltenen verfassungswidrigen Beschränkungen der Anstellurigsfahigkeit der Juden endlich beseitigt werden". — Der erste Redner ist Abg. Plaßmann (gegen den Commissionsantrag): Er glaube, daß die Zulassung der Juden zu Richterämtern aus der Verfassung nicht hergeleitet werden könne, und wenn das nicht der Fall, so dürfe man dieses Recht neben der Verfassung nicht Herstellen. In keinem Staate hätten die Juden ein so ausgedehntes Recht auf die Staatsämter, als bei mi§.*) Der Art. 4 der Verfassung ziehe sich selbst eine Schranke, die schon nothwendig in der Natur der Sache liege, welche im Art. 14 näher festgesetzt werde. In Berücksichtigung, daß das richterliche Amt mit der Religion im Zusammenhänge stehe, liege es nicht im Sinne der *) Der Herr Abgeordnete ist doch mit der Sachlage in Nordamerika, Frankreich, Belgien, Holland, Dänemark, Italien,.England sehr schlecht bekannt, und sollte dann lieber stillschweigend Die Redaction. Auffassung des Volkes, der Petition Folge zu geben. Der ^christliche Schwörende würde^sich chonDinem Hilden die (Zidesworte vorsagen lassen müssen- und daß" wäre eine „Profanle^. Der' Eid sei nicht blos eme Ärmel, bei deren Unwahrheit der Staat mit Strafe eintrete, denn sonst würde man Gott aus der Formel weglassen können und sagen: ich schwöre bei der Verfassung rc. Aber .man habe' die' Kitche j mit hereingezogen,. um auf das Gewissen des Schwörenden einzuwirken, daß er die Wahrheit sage. Der einzige Ausweg würde der sein, christliche Eide durch christliche Geistliche abnehmen zu lassen, und darauf werde man jetzt nicht eingehen können , weshalb er sich gegen den Commissionsantrag erkläre. — Äbg. Dr. Kosch: Diese Petition habe schon oft dem Hause Vorgelegen, daß sie heute wieder vorliege, sei ein Beweis dafür, daß unsere Verfassung nocklange nicht eine Wahrheit sei. Der Rechtsgrundsatz: gleiche Pflichten, gleiche Rechte, habe allerdings Eingang in unserer Verfassung gefunden, die Wirkung dieses Grundsatzes fehle noch. Er müsse mit freudiger Anerkennung von den Reskripten des früher»'Ministers des Innern und der Finanzen sprechen, aber die Rescripte des Cultusministers und der Justiz existirten heute leider'noch und seien geeignet, das Rechtsbewußtsein des Volkes zu verwirren. Gegen diese Rescripte seien die Petitionen gerichtet. Er als Jude wolle hier laut und öffentlich vor dem ganzen Lande Einspruch 'gegen die Verletzung seiner und seiner Glaubensgenossen Rechte erheben und von dem Abgeordnetenhause die Herstellung derselben fordern. „Unser Recht ist auch Ihr Recht, und indem Sie unser Recht vertheldrgen, vertheidigen Sie auch das Ihrige." Man möge den Zustand der jüdischen Assessoren betrachten; sie haben ihre Jugend darangesetzt/ um eine ehrenvolle Laufbahn zu erreichen, und am Ende dieser Laufbahn weist man sie zurück und sie erlangen das Bewußtsein, daß sie ihre Jugend umsonst geopfert haben, oder sie müssen im Widerspruche mit ihrem Innern durch die Taufe sich von ihrem Glauben losfagen. ' Er sage es aus seiner Erfahrung: ein getaufter Jude sei noch lang e kein guter Christ! Im Jahre 1812 sei das Emancipationsgesetz für die Juden ergangen und Art. 12 der Verfassung habe also seinen Ursprung schon vor 50 Jahren erhalten. Wolle man bestreiten, daß das Rescript des Iustizministers verfassungswidrig sei, nun, so nenne er dasselbe gesetzwidrig, denn das Gesetz vom 6. April 1848 existire heute noch. Das Gesetz über die Gleichberechtigung der

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