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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-07-08 · Heft 28 (8.7.1862) · p. Seite 373

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 28 (8.7.1862)
Date
1862-07-08
Page
Seite 373 (sequence 3)
Language
German
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Civil- und Criminalsachen oder zur Eidesleistung, wenn er ihnen übergeben oder zugeschoben ist, oder in den Jnventarien berufen find, wird eine neue Eidesformel für die Israeliten vorgeschrieben, in der dem. gegenwärtigen Ukas beigegebenen Art und Weise. Art. 7. Von der Veröffentlichung des gegenwärtigen Ukases an darf, kein geschriebener Civil- oder Han delsact, wie Testament, Vergleichs Anwerbung, Schuldbrief, Wechsel, Rechnungen, kaufmännische Bücher und Correspondenzeu,' sowie alle anderen Aktenstücke und Documente von jeder beliebigen Natur, in hebräischer Sprache oder in der jüdisch-deutschen Mundart abgefaßt und unterschrieben fein, unter Strafe der Ungültigkeit des Actes. Art. 8. Der Verwaltungsrath unseres polnischen Königreiches wird die maßgebenden Behörden ersuchen, die im polnischen Köülgreiche sich auf die Juden beziehenden Gesetze in Betreff der Freiheit im Ausüben vom Gewerben, im Handel, in industriellen Unternehmungen, und diejenigen, welche die besonderen auf diese Classe der Bevölkerung gelegten Steuern behandeln, zu revidiren. Der Verwrltungsrath wird Uns die Veränderungen, die allmahlig in Beziehung hierauf eingeführt werden sollen, vorlegen, indem er auf den gegenwärtigen Zustand der Gesetzgebung in dem Königreiche und auf die Interessen des Staatsschatzes Rücksicht nimmt. Gezeichnet: Alexander. Zusatz zu Art. 6. Eidesformel für die Israeliten. .Der Beamte, welcher, damit beauftragt ist, in Gegenwart eines Geistlichen der mosaischen Religion einem Israeliten den Eid abzunehmen, macht diesen auf die gesetzlichen Folgen eines Meineides aufmerksam und liest ihm die betreffenden Verfügungen des Criminal- und Strafcodex vor. Nachdem diese Vorformalität erfüllt ist, legt die zur Eidesleistung berufene Person die Hand auf die Thorarolle. Vor der Eidesleistung stellt der Rabbiner seinem Glaubensgenossen vor, daß nach der religiösen Ueberlieferung die ganze Erde zitterte, als bei der Verkündigung der zehn Worte auf dem Berge Sinai, die Worte ertönten: „Du sollst den Namen deines Gottes nicht aussprechen zum Falschen" — daß nach der heiligen Schrift alle Gesetzesübertretungen vor dem. Richterstuhl Gottes Verzeihung finden könnten, nur. der Meineid nicht ungestraft bleiben kann. Dann wiederholt der zur Eidesleistung Berufene nach dem Beamten in Gegenwart des Rabbiners „Ich schwöre bei Gott Adonai, dem Gotte Israels, in der Aufrichtigkeit meines Herzens, ohne Nebengedanken,. mit Anerkennung der Folgen des Meineids nach göttlichem und menschlichem Gesetze, daß" (folgt die Eidesformel..iy den durch das Gesetz, festgesetzten Ausdrücken)> Der Eid endigt folgendermaßen: > ,i> . „Da ich mit Aufrichtigkeit ausgesagt habe und mein Eid recht, rein und wahr ist, so bin ich bereit zu erscheinen vor Gott Adonai, vor dem Gotte Israels, und möge der allmächtige Gott mir helfen an Leib und Seele. Amen." Die orierrtalijcijm Juden. Unser Artikel in No. 25 über ,,die jüdischen Schulen im Orient" hat einen lebhaften Anklang gefunden, Der. in Brüssel und Konstantinopel erscheinende „Levant“ hat denselben in seiner Nummer vom 24., Juni wörtlich übersetzt und fügt Folgendes hinzu: „Wir glauben, daß der Redacteur der A. Ztg. d., I. vollständig Recht hat, wenn er anempfiehlt, jungen, befähigten türkischen Israeliten eine fotit>,c; Erziehung, in Europa .>zu geben. Dieses von den Herrschern der Türkei, Aegyptens und Persiens in Bezug ruf die Muselmänyer angewendete Mittel brachte und bringt noch jetzt, die besten Resultate hervor. Warum sollten die Israeliten des Abendlandes, welche so viele bedeutende Stellungen einnehmen und heutzutage eine so große Rolle in der. modernen Gesellschaft spielen, nicht zu Gunsten ihrer Glaubensgenossen dieselbe Opferbereitwilligkeit zeigen, die sie in Bezug auf die syrischen Christen bewiesen haben/, indem .sie jungen. Israeliten die Mittel darbieten, das Licht der europäischen. Civilisation in. sich aufzunehmen? , Die ottomanische Regierung, wir sind dessen gewiß, würde sich in großmüthigster Weise an ihrem Werke betheiligen und ihnen ihre ganze Unterstützung angedeihen lassen." Diese Zustimmung von einer Seite, der man'eine genaue Kenntniß der orientalischen Verhältnisse, sowie der Intentionen der türkischen Regierung nicht absprechen wird, ist für uns eine nachhaltige Aufmunterung, diese große Angelegenheit noch einmal in die Hand zu nehmen. Wir können uns der Hoffnung nicht entschlagen, einige günstige Aufnahme diesmal zu finden, weil.eben das von . uns befürwortete System vor: zehn Jahren auch von Seiten der, Muselmänner noch etwas Neues war, dessen Tragweite noch zweifelhaft: erscheinen .konnte. Allerdings ist hierbei der gewöhnliche Weg eines öffentlichen Aufrufs zwecklos, weil .die benöthigten materielle«

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