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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-06-24 · Heft 26 (24.6.1862) · p. Seite 342

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 26 (24.6.1862)
Date
1862-06-24
Page
Seite 342 (sequence 2)
Language
German
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Die Eincmcipation in -er Schwei;. Wie die Schweiz, uns bisher immer das.eigenthümliche Schauspiel eines Freistaates zeigte,' der die Freiheit von konfessionellen Beschränkungen"nicht anzüerkennen vermochte, so wird nun auch die eben gesetzlich ausgesprochene^ Gleichstellung der Juden im Canton Aargau Ver-; anlassung zu einem politischen Sturme, -der,? wie wir hoffen, sich nur als ein Stürm HÜ Glase' Wasser erweisen wird. Wir erhalten hierüber folgende Correspondenz: End in gen, 6. Juni. Die ultramontane Partei, die feit 1.830 im Aargau und in der Eidsgenossenschaft zu wiederholten Malen siegreich aus dem Felde geschlagen worden, den empfindlichsten Schlag aber durch den Bund von. 1848. erlitten, grollt seither in den Schlupfwinkeln und lauert daselbst auf Gelegenheit der Reaction. Schon zu wiederholten Malen glaubtL er eine solche nahe, um seine Fangarme nach dem Regiment auszustrecken; aber allemal täuschte er sich. Nun meint er die Kmancipation der Juden alsMittel zu seinem Zwecke, als Zündstoffizur Agitation des aargauischen Volkes, benutzen zu können. Schon nach dem Krawall zu Endingen in der Nacht vom 28. October 1861 nickte der Jesuitenagent Schleuninger, Redacteur der ultramoütanen „Botschaft" zu Klingnau, dem Treiben der Ruhestörer und Judenfresser zu, während ulle Zeitungen der Schweiz, mit Ausnahme einiger ultramontaner Kläffer, . den Vorfall als einen Akt der Barbareider die Ehre der Aargauer compromittirt,. registrirten. Seither: wird von dem ebengenannten Schleuninger, ein Mann, der. wegen Meineid von den Gerichten des activen Bürgerrechts verlustig erklärt wurde, stets? fortgeschürt und der schon längst zu Grabe getragene, mittelalterliche Judenhaß wach gerufen.' Kein. Mann von Ehre wagte es, sichan diesem Treiben zu betheiligen. Und die aargauischen Behörden, ermuntert von allen intelligenten und besserdenkenden Eidsgenossen, setzten der Agitation den entschiedensten Willen entgegen, auf der Bahn des Gesetzes und Rechts, der Humanität und Vernunft fortzuschreiten: Seit nun die Emancipation ausgesprochen, geht Schleuninger auf nichts Geringeres aus, als. die Abberufung des Großen Rathes zu erzielen. Laut der aargauischen Verfassung können 6000 Stimmen beim Regierungsrath das Begehren stellen, daß vom Volke über den Wunsch , der Abberufung des Großen Rathes abgestimmt werde. Schleuninger versteht sich darauf, an die Leidenschaften des? Volkes zu appelliren und die Lehre: „der Zweck muß die Mittel heiligen" recht tüchtig zu prakticiren. Mit Hülfe großartiger Jntriguen konnte er sich eine bedeutende Anzahl Stimmen-, verschaffen^ Natürlich hat hier noch manches Agens, im; Geheimen die Hand-ümßSpiel. DHhD 's re -<sosieAM mchtichäHnDen schönen, herrlichen Aargau! Will's Gott, wird unsere Regierung siegen. Und, zum Ruhme unseres Canton's sei's gesagt, kein Mann von Bedeutung, kein Name von gutem Mang?-Hill rn dem Ding? ftin"^ /Und bilden die intelligenten Männer erne Pyalanx, welche die finstern Mächte kaum zu durchbrechen im Stande fein werden. Der Aargau hat schon, manchen Strauß gegen das Pfaffenthum bestanden, 1830, 1835, 1841, 1847; auch diese Feuerprobe wird er mit Hülfe Gottes und des gesunden Sinnes seiner bessern Bevölkerung ehrenvoll bestehen. Nachträglich bemerke ich noch, daß am 18. Mai dahier in der Synagoge ein Dankfest abgehalten wurde, wo Psalmen recitirt und vom gemischten Chore Lieder gesungen wurden. Herr vr. Kays erlin g setzte in einer ebenso bündigen als gemüthlich gehaltenen Rede den Werth der Errungenschaft vom 15. Mai auseinander und legte seinen'Zuhörern ihre Bürgerpflichten sehr warm ans Herz. Der Redner war selber sehr bewegt und machte auf seine Zuhörer tiefen Eindruck. Es war eine Scene der Rührung, die wir nicht bald vergessen werden. Dreifuß, Lehrer. Um diese Agitation nachdrücklich zu bekämpfen, erließ der Regierungsrath von Aargau am 2. Juni eine Proclamation an das Volk, worin er klar nachwies, daß die Gleichstellung der Juden ein von der Bundesverfassung gefordertes Recht, sei, also vom Canton weder gegeben, noch zurückgegeben werden konnte, daß die Tragweite des erlassenen Gesetzes den christlichen Bewohnern durchaus keinen Nachtheil zu bringen vermöchte und daß daher das Volk ruhig, und besonnen bleiben und sich von böswilligen Ränkeschmieden nicht beeinflussen lassen sollte. Wie uns mitgetheilt wird, haben auch bereits mehrere Ortschaften energische Proteste gegen jene Volksauswiegelung erlassen. Zu gleichem Zwecke erschien eine vom Lehrer Dreifus zu-Endingen verfaßte Broschüre: „Ueber die bürgerliche Gleichstellung der Juden im Aargau", der wir die weiteste Verbreitung wünschen. Nachdem der Verfasser die Urtheile competenter Männer über die Wirkungen der Emancipation in Frankreich angeführt, geht er die Geschichte der Rechtsstellung der Juden in der Schweiz kurz durch und weist die Verpflichtung des Aargaus zur Gleichstellung der Juden nach. Hierauf erzählt er die Schicksale des Eman-

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