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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1862-06-17 · Heft 25 (17.6.1862) · p. Seite 330

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
26 (1862)
Issue
Heft 25 (17.6.1862)
Date
1862-06-17
Page
Seite 330 (sequence 6)
Language
German
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380 führen. Unsere Gufmerksamkeit wird gleich vom ersten Responsum gefesselt. Die Holmschen Tefillinschreiber überzogen damals die von ihnen geschriebenen Philakterien mit zwei Lederstreifen. Benedikt behauptete, daß diese Behälter nur in einen einfachen Lederstreifen gehüllt werden müssen, und' ließ' bätf bezügliche Gutachten in einem 1794 in -Wien in einer neuen Auflage erschienenen Gebetbuche abdrucken.': Dieses erste .Responsum enthält die Motivirungdieses Interdicts. Es wird die Vergleichung angestellt zwischen der Züsammenheftung der Lederstreifen und der eines Zerschnittenen Etrog, eines zerbrochenen Schofar, eines zertheilten Erubbrotes und der abgesonderten Tefillin-Parfchiot.^ r\ Am Schlüsse dieses Responfums betheuert B. bei dem Herzenskundigen, daß er in dieser Angelegenheit keinen Nebenabsicht habe, nur bestrebt sei, jeden Anstoß zu entfernin, den die Soferim vielleicht irrthümlich bereiten) und er hätte nicht gedacht, daß er in dieser so heilsamen Maßregel auf: Widerstand stoßen werde. Wer wares,der ihm widerstand? er nennt seinen Opponenten nichts Mer auch dieserdessen Gegenbulle abgedruckt ist) Widerstrebt B., ohne ihn seines Namens zu würdigen. ES war Moses Minz aus Brody, Oberrabbiner zu Altofen)än dessen Gutachten die Opposition ebenfalls als No. 1 figürirt. Der berühmte Pilpulist zeigt, 1)aß der Urheber dieser Prohibition der - phylacteriarum bifoliarum eine trockene Mischna Kolim 18, 8. ignorirt habe. „Der Leser> sägt Minz, überzeuge sich selbst von' der Chuzpa der Aufwiegler) die die Mischna nicht verstehen." Zum Schlüffe, meint M. : Darauf bestehe ich, daß, wer diese Tesillin trägt, trägt die ächten und vor Gott die rechten; zwei Lederflreifen schaden mit Nichten, sie gleichen dem Thaü, dem lichten. Solchergestalt sind auch die Tefillin, welche der Wellenherr trägt, in welchen geschrieben steht: ■ „Wer ist: wie dein Volk Israel? " In No. 5 zog die Titulatur unsere Aufmerksamkeit aus sich. Während die andern Epistolographen und Fragesteller nach damaligem Gebrauche mit überschwenglichen Titulaturen angeredet werden, wird der damalige Rabbiner zu Trebitsch, Chaim Deutschmann, welcher durch seine Vortrage und durch seine Liebe zu anderm, nicht mit dem Wpul harmonirenden Wissen sehr geachtet war, von B. mit> dem simplen „dem großen Weisen" >>rnn, was noch heute bei ^vielen Rudern auf dem Talmudmeere eine Ironie-invölvirt, angeordnet. Das 7. Responsum handelt von den Absistenztagen zwischen Peßach und Schebuot. Der Herausgeber giebt den Rabbinen an die Hand, daß, wenn an einem dieser Abststenz nicht unterliegenden Tage mehrere Hochzeiteü stattfinden sollten, man ein Hochzeitsfest Tags vorher, nach Mittag feiern könne, es habe sich N. Trebitsch. dieses erlaubt. Das 11. Responsum handelt von der Butler der Nichtjuden. Bekanntlich besteht in Mähren ein Chorem gegen den Genuß dieser, obgleich unverfänglichen und auf nichts basirenden Licenz. Wahrscheinlich' wollte man den mährischen Juden, welche in solchen Dingen sehr lax waren, so. daß sie frank und frei den Wein der Nichtjuden tranken, und R. Löw b. Bezalel*) mit kabbalistischen Waffen gegen sie einschreiten mußte, obgleich Jsserls sie so viel als möglich verteidigte**), einen gehörigen Zaum und Zügel anlegen. M. Benedikt glaubt aber seinen mährischen Gläubigen die Concession unter der Bedingung machen zu dürfen, wenn er hie Zustimmung anderer Rabbiner erhalte, daß die Butter der sogenannten Schwagen nach gehöriger. Auskochung und Puristcation genossen.werden dürfe. Die lieben Mährer haben aber, wahrscheinlich aus Sympathie für die Glaubensbrüder, anderer Länder, seitdem die Butterprohibition sehr gelockert. Das 12. Responsum ist beachtenswerth wegen der damals Alles in Bewegung setzenden Storleinsfrage. Dieser Fisch, rreixen- §er rulhenus pygmoeus, hat sehr weiche und lose Schuppen. Das Charakteristikum der reinen Fische ist aber nach Nachmanides, daß die Schuppen daran wohl unbeweglich, aber auch unbefestiget sein müssen. . Bei dem Störlein lasse sich aber, meint B., nicht wohl unterscheiden, ob die Loslösung in Folge der Eigenschaft stattstnde, welche die Schuppen der reinen Fischgattung besitzen, ooer nach der individuellen Beschaffenheit dieses Fisches. Ein ganzes Heer von Rabbinen betheiligte sich damals an dieser Fischfrage. Am schlimmsten kam Aron Chorin weg, er wurde in den Bann gelegt, und von dem Rabbiner in Assod ein genannt. Liebenswürdig aber ist die Zuschrift, welche der Rabbiner zu Paks damals von Samuel Landau erhielt. Jfac Grieshaber wollte nämlich die Welt glauben machen, daß Ezechiel Landau sein permissives Gutachten über den Genuß der Störlein widerrufen habe. Empört schrieb ihm S. Landau: Das ist eine totale Lüge, mein frommer Vater hatte den Widerruf durch fliegende Kameele . «mo publik gemacht. Warum findet sich nicht dieser Widerruf unter seinen hinterlassenen Papieren? Sie haben also keinen Glauben, da Sie das Manuskript nicht vor- *) D. Al. Hamizwa 22, 2. **) R. G. A. No. 124.

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